Bad Laasphe. Die Stadt Bad Laasphe hat jetzt alle harten und weichen Kriterien zusammen, mit denen Vorrangzonen für Windkraft ausgewiesen werden können.
Bad Laasphe hat die weichen Kriterien für die Ausweisung von Windkraftvorrangzonen beschlossen. Mit einer deutlichen Mehrheit bei vier Gegenstimmen aus Teilen der FDP und CDU sowie zwei Enthaltungen stimmte der Stadtrat am Donnerstagabend für einen von Bau- und Verwaltungsrechtsexperten erarbeiteten Vorschlag. Mit diesem Papier kann nun der Flächennutzungsplan für die Vorrangzonen erarbeitet werden. Der stünde im November zur politischen Diskussion.
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Vorausgegangen war der Abstimmung zunächst die Bürgerfragestunde, die sich ausschließlich mit Einwohnerfragen zu den Abstandsregeln oder möglichem Repowering bei Windkraft befasste. Und auch in der anschließenden Debatte im Rat wurde - wie schon zuvor im Umwelt, Bauen und Denkmalausschuss - um 920 Meter oder 1000 Meter Abstand zu Siedlungsflächen gerungen.
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Abstand zu Streusiedlungen diskutiert
Hinzu kam aber noch eine Frage: Wie große wäre der Abstand zu sogenannten Streusiedlungen wie Bernshausen oder dem Sohl bei Fischelbach und könnte man diesen kleineren Ortsteilen ebenfalls mindestens 920 Meter Abstand zuweisen? Das hatten die FDP-Vertreter Klaus Preis und Michael Ermert gehofft. Und auch Otto Wunderlich (SPD) wollte diese Siedlungsflächen im rechtlichen Außenbereich mit dem zusammenhängenden Siedlungsbereichen im Innenbereich gleichsetzen.
Die rechtliche Klärung in einer Sitzungspause ergab laut Bürgermeister Dirk Terlinden, dass Streusiedlungen im Baugesetz definiert sind und eben nicht mit zusammenhängend bebauten Ortsteilen rechtlich gleichgesetzt werden können. Dies hatte aber auch das Rechtsanwaltsbüro bereits in seine Untersuchungen der Vorrangzonen einfließen lassen.
Willkürliche und nachprüfbare Abstände
Von solchen Streusiedlungen, aber auch einzelnen Wohnhäusern, müssen die Windkraftanlagen dem Vorschlag folgend 550 Meter entfernt sein. Von Siedlungsbereichen mindestens 920 Metern. Begründet hatten die Fachleute dies mit der Richtlinie TA Lärm und dafür eine Referenzanlage als Beispiel genutzt, wie sie bereits in Bad Laasphe errichtet wurden. Daraus ließen sich gerichtsfest die 920 Meter Mindestabstand ableiten. Klar ist aber auch, dass die 1000 Meter aus dem aktualisierten Landesbaugesetz in die Vorrangzonenplanung eingefügt werden und die 920 Meter ersetzen werden. Mit dem Planungskonzept könne Bad Laasphe aber später nicht unter 920 Meter zurückfallen.
1000 Meter Abstand zu Wohngebieten, wie sie das im Sommer diesen Jahres geänderte Landesbaugesetz vorsehe, seien willkürliche, politisch gewählte Abstände, formulierten es die Experten in der Vorlage. Mit ihrem eigenen Planungskonzept und dem technisch begründeten Abstand von 920 Metern aber lasse sich ein auch juristisch nachvollziehbares Argument festlegen, dass auch ziehe, wenn irgendwann mal weniger als 1000 Meter im Gesetz vorgeschrieben seien. Diese Argumente mussten Bad Laasphes Bürgermeister Dirk Terlinden und auch die Leiterin der Bauverwaltung Manuela Manske auf Nachfrage von Bürgern wie Siegfried Scheffel aus Fischelbach, Helmut Wickel aus Bad Laasphe immer wieder erläutern.
Bürger fragen kritisch nach
Eine Frage war, ob der Abstand bewusst so niedrig gewählt worden sei, um bereits bestehende Anlagen in die Vorrangzonen einbeziehen zu können und diesen dann auch ein Repowering nach 20 Jahre zu ermöglichen. Das wiesen sowohl der Bürgermeister als auch die Amtsleiterin zurück und erläuterten erneut, wie die 920 Meter zustande kämen und dass es um gerichtsfeste Argumente gehe. Terlinden unterstrich, dass es um die Rechtssicherheit eines Flächennutzungsplanes gehe. Wenn man willkürliche Kriterien wähle, die vor Gerichten keinen Bestand hätten, könne man sich diesen Prozess sparen. Auch die Herangehensweise, dass man sage, Bad Laasphe hat schon so viele Windräder, sei nicht zulässig. Man müsse das Verfahren vom Großen bis ins Kleine durcharbeiten und Flächen ausweisen. Das es nun mehr als die MIndestenst vom Gesetzgeber geforderten zwei Prozent der Fläche seien, ändere daran nichts. Es gebe keine gesetzliche Grundlage die Fordere man müss maximal zwei Prozent ausweisen. Nach dem jetziogen Pläne läge Bad Laasphe bei etwas mehr als vier Prozent seiner Gesamtfläche.
Werner Oder fordert 1000 Meter
Am Schluss der Debatte stellte Werner Oder (parteiloses Mitglied der FDP-Fraktion) den Antrag, statt der 920 Meter doch die 1000 aus dem Landesbaugesetz als Grundlage zu verwenden. Dadurch würde Repowering verhindert, was dem bereits stark beeinträchtigten Banfetal zugute komme. Diese Antrag wurde aber von der Ratsmehrheit bei nur drei Ja-Stimmen und drei Enthaltungen abgelehnt.
Die Einwohnerfragestunde nahm viel von der späteren Diskussion vorweg. Nur ein Punkt blieb zunächst fraglich, den Michael Ermert und Klaus Preis (beide FDP) klären ließen. Sie wollten auch den Sohl bei Fischelbach und Bernshausen mit einem 920-Meter-Abstand versehen. Das hätte auch Auswirkungen auf Windkraftpläne der Firma JUWI im Bereich des Gonderbachtales - die zwar vor Jahren vom Kreis genehmigt worden sind, aber wegen eines Anlagentyp-Wechsels nun neu beantragt werden müssen.
Doch die beiden Ortsteile sind wegen ihrer Größe als Streusiedlungen definiert und liegen im sogenannten baurechtlichen Außenbereich. Das heißt sie können nicht wie zusammenhängende große Ortsteile behandelt werden. Es blieb deshalb bei maximal 550 Metern Abstand. Aber dieser ist im Bad Laaspher Konzept ebenfalls durch die TA Lärm größer bemessen als er nach dem harten Kriterien (zwei Mal die Anlagenhöhe) sein müsste. Die Musteranlagen wurden mit 200 Metern Höhe angenommen. Er hätte - abhängig vom Windrad - also höchstens 400 Meter groß sein können.
Das sind die Vorrangzonen
„Nördlich Gonderbachtal“ mit einer Größe von 268,0 ha
„Großer Ahlertsberg“ mit einer Größe von 267,4 ha
„Görtzberg und Wolfskammer“ mit einer Größe von 54,7 ha.
„Die vorgesehenen Konzentrationszonen für Windenergienutzung liegen südlich der Ortslagen Bernshausen, Banfe, Laaspherhütte und Bad Laasphe sowie nördlich der Ortslage Hesselbach und westlich der Ortslage Fischelbach und sollen im Sinne einer räumlichen Steuerung die gewünschte Ausschlusswirkung an allen anderen Standorten im Stadtgebiet entfalten“, heißt es im Konzept.