Bad Berleburg. „Hätte Sie einen Schritt gemacht, hätten wir geschossen“, berichtet ein 23-jähriger Polizist im Zeugenstand.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall: Die Vorwürfe seitens der Staatsanwaltschaft Siegen gegen eine 28-jährige Düsseldorferin sind nicht unerheblich. Richter Torsten Hoffmann verurteilte die Frau zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss sie eine Geldbuße in Höhe von 1500 Euro an den Förderverein Brücke Siegen e.V. zahlen und künftig mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten.
Lesen Sie auch:
- Bad Berleburg: Amtsrichter auf der Suche nach der Wahrheit
- Bad Berleburg: Angeklagte stiehlt Abnehmpräparate
- Bad Laasphe: 50-Jähriger hortet illegale Schusswaffen und Pyrotechnik
18 Zentimeter lange Klinge
18 Zentimeter lang soll die Klinge eines Küchenmessers gewesen sein, mit dem die Angeklagte zwei Polizisten bedroht haben soll. An einem Januartag 2020 wird die Polizei zu einer Bad Berleburger Wohnung gerufen. Hier soll auch die Angeklagte sein, die sich angeblich illegal in Deutschland befinde. Diesen Verdacht hegte der Mieter der Wohnung, der die 28-jährige Rumänin zu sich eingeladen hatte. Als die Polizeibeamten die Personalien der Beschuldigten feststellen wollen, habe sie das Messer aus einer Schublade gezückt und es in Richtung der Beamten gehalten. Gegen darauf folgende Fixierungsmaßnahmen habe sich die junge Frau gesperrt, indem sie sich unteranderem auf den Boden gedrückt und um sich getreten haben soll.
Anwalt liefert Erklärung
„Sie räumt den Vorwurf ein. Es war aber nicht so, dass sie das Messer bewusst nutzen wollte. Sie hatte schon vorher mit dem Messer in der Küche gearbeitet. Sie hat Panik gekriegt“, liefert Verteidiger Frank Smets eine Erklärung für seine Mandantin ab.
Der Polizist, der bei dem Vorfall dabei gewesen war, erinnert sich etwas anders an jenen Tag im Januar: „Ich habe im Augenwinkel gesehen, dass sie die Schublade geöffnet und ein Messer herausgeholt hat.“ Circa zwei bis drei Meter seien es gewesen, die die Polizisten und die bewaffnete Frau getrennt haben sollen. Auf die gezogenen Dienstwaffen habe die Frau mit einer Schockstarre reagiert und nach wenigen Sekunden das Messer zur Seite gelegt. „Hätte Sie einen Schritt gemacht, hätten wir geschossen“, so der 23-jährige Polizist.
Stark alkoholisiert
Während der Tat hatte die Angeklagte einen Promillewert von 1,14 Promille. Sie habe in der Nacht zuvor mit dem Zeugen, der die Polizei gerufen hatte, Champagner getrunken.
„Es tut mir sehr, sehr leid. Ich habe das Messer nicht mit Absicht in der Hand gehabt. Ich habe gekocht und eine Zitrone geschnitten“, entschuldigt sich die Düsseldorferin. Doch das kauft Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel der Frau, die ein Bistro in Mönchengladbach führt, nicht ab: „Die Einlassung ist für mich gelogen und eine Schutzbehauptung.“ Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft schätzt das Verhalten der Angeklagten als „gesamt-aggressiv“ ein.
Der Verdacht des illegalen Aufenthalts scheint sich aber nicht bestätigt zu haben: Als die Polizisten die Identität der Frau am Tattag in der Bad Berleburger Wache geprüft hatten, konnte die 28-Jährige wieder entlassen werden.