Bad Berleburg/Wittgenstein. 46-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Das Urteil: eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro. Was war passiert?
Es ist zweifellos eine unschöne Erfahrung, die ein Geschäftsführer eines Wittgensteiner metallverarbeitenden Betriebes im Jahre 2020 machen musste: Er wurde von seinem eigenen Mitarbeiter bestohlen. Das bestätigte am Dienstagmorgen das Geständnis des beschuldigten 46-jährigen Bad Berleburgers, der wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft ist. Er musste sich wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Das Urteil: eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro.
Die Staatsanwaltschaft Siegen legt dem Angeklagten zur Last, Aluminium aus dem Industriebetrieb entwendet zu haben, bei dem er seit Herbst 2019 gearbeitet hatte. Stattgefunden haben soll die Tat im Mai vergangenen Jahres während der Nachtschicht des 46-Jährigen. Es handele sich bei dem gestohlenen Aluminium um zwei Rundstangenabschnitte, jeweils im Wert von 100 Euro. Nachdem die Sache aufgeflogen war, wurde der Beschuldigte gekündigt. Zu den Vorwürfen hüllt sich der Angeklagte in den ersten anderthalb Stunden der Hauptverhandlung in Schweigen. In dieser Zeit wurden etliche Lichtbilder aus Überwachungskameras ausgewertet, Zeugen vernommen und ein Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung geführt.
In dem Rechtsgespräch wies Richter Torsten Hoffmann insbesondere auf eine strafmildernde Wirkung eines Geständnisses hin. Nachdem Verteidiger Andreas Trode seinem Mandanten die Sachlage nochmals unter vier Augen erklärte, brach dieser zwar nicht sein Schweigen — aber er ließ über seinen Verteidiger Trode ein Geständnis ausrichten, auf das alle Anwesenden warteten: „Es ist richtig, was in der Anklage steht.“Der ehemalige Chef des vorbestraften Bad Berleburgers erinnert sich noch genau, wie er der ganzen Sache, deren Folge ein massiver Vertrauensbruch gewesen war, auf die Spur gekommen ist: „Es begann damit, dass ein langjähriger Mitarbeiter mit mir das Gespräch gesucht hat.“
Belastendes Videomaterial
Dieser Mitarbeiter habe den Geschäftsführer darauf hingewiesen, dass mehrere Arbeiter — darunter der Angeklagte — regelmäßig Messing, Kupfer und Aluminium stehlen würden. Dann sei dem Geschäftsführer ein Licht aufgegangen: „Er wollte immer Nachtschicht und Wochenenddienste machen“, berichtet er. Im Zuge des Verdachts beobachtete der Geschäftsführer und gleichzeitig Geschädigte den Angeklagten über eine Videoüberwachung — und ertappte diesen auf frischer Tat: Das Aluminium sei aus der Restebox entwendet und in einem Holzcontainer versteckt worden.
Nach der Schicht habe der Angeklagte das Diebesgut dann wieder aus dem Container herausgeholt und im Auto verstaut. „Wir können mit einhundertprozentiger Sicherheit sagen, dass die Reststücke entwendet worden sind“, so der Geschäftsführer, der sichtlich betroffen von den Vorkommnissen zu sein scheint. Das Videomaterial habe er schließlich an die Kriminalpolizei übergeben. Nachdem der Geschädigte Anzeige erstattet hatte, sei unter anderem sein Fahrzeug zerkratzt worden.