Bad Berleburg. Es ist eine tragische Geschichte, die sich vor 150 Jahren auf dem Berleburger Schützenfest abspielt. Fast wäre sie in Vergessenheit geraten.
Die Schützenfestsaison ist im vollen Gange. Das Schützenvolk in Bad Berleburg freut sich auf ein ausgelassenes Fest – doch dann trifft eine verirrte Gewehrkugel einen jungen Mann, der wenige Tage später der Verletzung erliegt.
Vor fast genau 150 Jahren trug sich dieser tragische wie einmalige Zwischenfall auf dem Berleburger Schützenfest zu. Den Schützenverein gab es als einen der ältesten Schützenvereine Westfalens zu diesem Zeitpunkt bereits seit 34 Jahren.
Autor Dieter Bald deckt die Geschichte bei seiner Recherche auf
Wahrscheinlich wäre die Geschichte des zwanzigjährigen Adolf Süreth, der 1872 durch diesen Zwischenfall sein Leben verlor, in Vergessenheit geraten – hätte sich nicht Autor Dieter Bald mit der Bekanntgabe von Todesfällen im Wittgensteiner Kreisblatt, das vor 170 Jahren zum ersten Mal erschien, beschäftigt. Dabei stieß der frühere Kriminalbeamte auf die Danksagung des Vaters von Adolf Süreth nach der Beerdigung seines Sohnes. Dies veranlasste Bald zur weiteren Recherche des Falls:„Am frühen Morgen des 6. Juli 1872 besuchte der zwanzigjährige Adolf Süreth erstmalig das Vogelschießen in Berleburg“, so Bald.
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Er zog, so hieß es vor 150 Jahren im Kreisblatt „von innerer Freude beseelt zum Vogelschießen“. Durch die Unvorsichtigkeit eines Schützen wurden Süreth und ein weiterer Gast von einem Projektil auf dem Festplatz getroffen. „Groß dürfte die Bestürzung der Schützenbrüder und ihrer Gäste bei diesem Unfall gewesen sein“, schreibt Bald. Zunächst hatten die Schützen scheinbar noch die Hoffnung, dass Süreth sich wieder erholen würde – denn das Schützenfest ging nach dem Vorfall weiter. „Beim sofortigen Tod des Unglücklichen wäre das Fest mit ziemlicher Sicherheit abgebrochen worden“, so Bald.
Nach fünf Tagen erlag der junge Mann der Verletzung
Während der zweite Gast, dessen Name laut Dieter Bald nicht bekannt ist, damals nur leicht verletzt wurde, war Süreths Verletzung allerdings so schwerwiegend, dass er ihr fünf Tage später erlag. Das Wittgensteiner Kreisblatt berichtete nach dem Schützenfest von dem tragischen Vorfall und verfasste einen Nachruf zu Süreths Tod, der am 11. Juli 1872 eingetreten war: „Das trübe Los aus der dunklen Schicksalsurne war für Adolph Süreth gefallen. Er erlag der schweren Verletzung bereits am sechsten Tage.“
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Im Sterberegister der katholischen Kirche St. Marien in Berleburg notierte der Geistliche laut Dieter Bald, dass Adolf Süreth „an den Folgen einer Schußwunde“ verstorben sei und am 12. Juli 1872 mit „amtsärztlicher und gerichtlicher Erlaubnis’ auf dem Friedhof Berleburg beerdigt wurde.“
Adolf Süreth war der einzige Sohn des aus Aue stammenden Pulvermüllers Anton Süreth und seiner Ehefrau, der Berleburgerin Sophie geb. Quappil. Der Vater Anton Süreth ergriff den Beruf des Pulvermüllers und lebte mit seiner Familie zunächst in Aue. Dann zog er weg und war vor 150 Jahren in der Pulvermühle Rönsahl im Bergischen Land beschäftigt.
Der Sohn Adolf hatte zunächst das Gymnasium in Brilon besucht und war in der Oberstufe mit besten Zeugnissen abgegangen, um eine Beamtenlaufbahn beim Landratsamt des Kreises Wittgenstein einzuschlagen.
Der Vater reiste aus Rönsal an, die Mutter blieb zuhause
„Dem ins bessere Dasein Hinübergegangenen ist nun wohl, der herbe Schmerz für die trauernden Eltern und Schwester, sowie nahe Anverwandte ist zurückgeblieben; er war der einzige Sohn und Bruder“, schrieb das Kreisblatt. Der in Rönsal lebende Vater wurde benachrichtigt, reiste an und veranlasste die Bestattung seines Sohnes. „Die Danksagung, die Anton Süreth acht Tage nach der Beerdigung im Wittgensteiner Kreisblatt inserierte, gibt preis, dass seine Ehefrau im Bergischen Land verblieb. Ob sie aus Trauer oder Krankheit sich nicht in der Lage sah, an der Beerdigung teilzunehmen oder noch nichts vom Tod ihres Sohnes wusste, blieb offen“, so Dieter Bald.
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Die Gerichtsakten über diesen Vorfall sind längst geschlossen und, so vermutet Bald, nicht überliefert. „Daher dürften der empathische Bericht im Wittgensteiner Kreisblatt und die Danksagung des Vaters neben der Eintragung im Sterberegister der katholischen Kirche St. Marien die einzigen Belege dieses tragischen Vorfalles vor nunmehr 150 Jahren sein“, so Bald.