Siegen. Bundestagswahl 2025: Stadt Siegen hat am Wahltag rund 700 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz. Als Entschädigung gibt es ein Erfrischungsgeld.

Gesucht. Und gefunden. Mehr als 700 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in der Stadt Siegen gebraucht, um 76 Wahlvorstände und 15 Briefwahlvorstände zu bilden. Mehr als genug Bürgerinnen und Bürger haben sich gefunden. Ehrenamtliche Kräfte, die am 23. Februar die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung bei der Durchführung der Bundestagswahl unterstützen. Vom Öffnen des Wahllokals über das Ausgeben der Stimmzettel, vom Überprüfen der tatsächlich Wahlberechtigten bis zur ordnungsgemäßen Stimmabgabe, vom Schließen des Lokals bis zum Auszählen der Stimmen, von morgens halb acht bis abends gegen halb acht. Satte zwölf Stunden im Dienst der Demokratie, freiwillig und gegen eine Entschädigung, die „Erfrischungsgeld“ heißt. Im Interview erklärt Laura Meier, bei der Stadt Siegen Leiterin der Arbeitsgruppe Wahlen, wie sich ein Wahlvorstand zusammensetzt, wer bei einer Wahl mithelfen kann und wie die Stadt Siegen dieses Engagement besonders würdigt.

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Kann eigentlich jede Person, die in Siegen lebt, bei der Bundestagswahl als Wahlhelfer oder Wahlhelferin eingesetzt werden?

Ja, unter der Bedingung, dass die Person wahlberechtigt ist. Generell kann jeder Wahlberechtigte der Stadt als Wahlhelfer einberufen werden. Menschen können sich aber auch freiwillig für diese Aufgabe melden. Wir als Stadt planen stets eine Mischung aus erfahrenen und neuen Helfern ein. Die Einberufung erfolgt schriftlich. Zur Übernahme dieses Ehrenamts ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist. Absagen kann man nur aus bestimmten, im Gesetz festgelegten Gründen. Das ist wichtig, damit sichergestellt ist, dass am Wahltag alle Wahllokale ausreichend besetzt sind und ein reibungsloser Ablauf der Wahl stattfinden kann. Auch die Briefwahlvorstände werden mit Wahlhelferinnen und -helfern besetzt. Allerdings werden in Siegen die Briefwahlvorstände in der Regel aus den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung besetzt. Die Zahl der Briefwähler steigt, sie wird von Wahl zu Wahl immer höher. Das hängt auch damit zusammen, dass mittlerweile, anders als früher, jeder ohne bestimmten Grund die Briefwahl beantragen kann.

Was sind die Aufgaben eines Wahlhelfers, einer Wahlhelferin am Wahltag?

Als Wahlhelfer wird man am Wahlsonntag in einem Wahllokal eingesetzt. Dort können die Wahlberechtigten von 8 bis 18 Uhr ihre Stimme abgeben. Im Anschluss sind die Wahlhelfer dann dafür zuständig, die ausgefüllten Stimmzettel zu prüfen und die abgegebenen Stimmen zu zählen. Es gibt in jedem Wahllokal verschiedene Funktionen von Wahlhelfern: den Wahlvorsteher und seine Stellvertretung, den Schriftführer und den stellvertretenden Schriftführer sowie Beisitzer. Dieses Team bildet den Wahlvorstand. Wir planen acht Personen pro Wahllokal ein. Der Wahlvorsteher ist der „Chef“ dieses Vorstands, er leitet das Team. Der Schriftführer dokumentiert, welche Wahlberechtigten schon gewählt haben. Es muss sichergestellt sein, dass niemand doppelt wählen kann. Wer die Schriftführung übernimmt, muss auch die Wahlniederschrift ausfüllen. Aus dieser geht unter anderem hervor, wie viele Stimmen für welche Partei in genau diesem Wahllokal abgegeben worden sind. Die Beisitzer übernehmen unterstützende Aufgaben, zum Beispiel die Ausgabe der Stimmzettel und das Beobachten der Wahlkabine. Das alles ist gesetzlich geregelt und verordnet, im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung. Darüber hinaus gibt es spezielle Erlasse oder Rechtsprechungen, die gleichfalls zu berücksichtigen sind.

Wie werden die Wahlhelfer im Vorfeld der Wahl vorbereitet?

Die Wahlvorsteher, stellvertretenden Wahlvorsteher und Schriftführer werden im Vorfeld der Wahl zu Schulungen eingeladen. Hier wird nochmal genau der Ablauf am Wahltag erklärt; es gibt auch Informationen zu eventuell auftretenden Fragen oder Sonderfällen, etwa zu der Frage, in welchen Fällen eine Stimmabgabe ungültig ist. Außerdem bekommen alle Wahlhelferinnen und -helfer eine Informationsbroschüre, in der die einzelnen Schritte und Tätigkeiten genau erklärt sind. Die Wahlhelfer werden zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Es wird darauf geachtet, dass besonders in den Funktionen mit mehr Verantwortung (Wahlvorsteher/ Schriftführer) Personen eingesetzt werden, die bereits bei vergangenen Wahlen geholfen und schon Erfahrungen gesammelt haben. Wenn sich Personen ganz ohne Erfahrung freiwillig melden, werden sie in der Regel zunächst einmal als Beisitzer eingesetzt.

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Wahlhelfer sein – das ist ja ein Ehrenamt. Trotzdem gibt es eine Entlohnung ...

Ja, die Wahlhelfer bekommen ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Für die Bundestagswahl bekommen die Wahlvorsteher mindestens 35 Euro, Schriftführer und Beisitzer mindestens 25 Euro. Der Wahlvorsteher bekommt ein bisschen mehr Geld, weil er eine größere Verantwortung hat. In Siegen erhalten Wahlvorsteher 60 Euro und alle anderen 45 Euro. Das ist in der Stadt so entschieden worden. Außerdem werden in Siegen unter allen Wahlhelfern 20 Mal 100 Euro verlost.

„Für die Bundestagswahl haben wir schon in der Woche vor Weihnachten die ersten Schreiben rausgeschickt. Zu diesem Zeitpunkt stand noch nicht sicher fest, ob die Neuwahl überhaupt stattfinden wird, “

Laura Meier, Leiterin Arbeitsgruppe Wahlen

Was ist, wenn ein Wahlhelfer plötzlich krank wird?

Wir planen knapp 300 Personen als Reserve ein. Damit sind wir bei kurzfristigen Absagen gewappnet. Überhaupt ist die Planung in Sachen Wahlhelfer ein dynamischer Prozess. Wir bekommen im Vorfeld auch begründete Absagen und müssen entsprechend Ersatz einplanen. Für die Bundestagswahl haben wir schon in der Woche vor Weihnachten die ersten Schreiben rausgeschickt. Da zu diesem Zeitpunkt noch nicht sicher feststand, ob die Neuwahl überhaupt stattfinden wird, haben wir die Personen zunächst unter Vorbehalt einberufen, jedoch mit dem Hinweis, dass die Einberufung als verbindlich anzusehen ist, sobald feststeht, dass die Neuwahl stattfindet.

Schaut die Stadt bei der Planung für die Wahlvorstände auch nach einer Parität, was Geschlecht oder Alter angeht?

Es gibt keine Geschlechter- oder Altersquote. In Siegen ergibt sich dennoch ein relativ ausgeglichenes Bild: Für die Bundestagswahl sind rund 540 Männer und 520 Frauen eingeplant, von diesen sind rund 400 Personen unter 40 Jahre alt, die anderen entsprechend älter.

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