Hilchenbach. Zwei weitere Windpark-Vorhaben kommen neu auf die Tagesordnung. Werden sie durch das Gesetz, das der Bundestag in Kürze verabschiedet, gebremst?

„Mit Planung und Steuerung hat das nichts mehr zu tun“, stellt Baudezernent Michael Kleber fest. Schon wieder liegen Anträge für sieben weitere Windräder auf dem Tisch: drei Standorte auf dem Gelände der Waldgenossenschaft Oechelhausen, unterhalb der Applauskurve der B 62, und vier auf dem Höhenzug von der Oberbach nach Ruckersfeld.

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Der Plan aus Oechelhausen an der Stadtgrenze nach Netphen ist schon seit Ende 2022 bekannt. Das Vorhaben in Ruckersfeld ist neuer. Die Kreisverwaltung hat am Samstag die Bauvoranfrage des Mülheimer Investors Felix Nova öffentlich bekannt gemacht, verbunden mit der Feststellung, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht erforderlich ist. Die Anlagenstandorte liegen nicht in einem EU-geschützten Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) und auch nicht in einem Naturschutzgebiet. Für Landschaftsschutzgebiete ist das Bauverbot ausdrücklich für Windenergieanlagen aufgehoben – die vier Windräder würden ins Landschaftsschutzgebiet Rothaargebirge gestellt. Auch der Abstand zur Wohnbebauung ist kein Problem –„keine Betroffenheit“, stellt die Kreisverwaltung fest.

Rat legt Haltung der Stadt im Februar fest

Nächster Schritt ist die Stellungnahme der Stadt. Der Rat wird in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. Februar, über die beiden Bauvoranfragen beraten und entscheiden, ob die Stadt ihr städtebauliches Einvernehmen erteilt. Das hat sie bisher immer getan: bei Rothaarwind 2 (7 Anlagen) östlich des bestehenden Bürgerwindparks auf der Lümke (5 Anlagen), bei der Erweiterung von Rothaarwind 2 in Richtung Altenteich (5 Anlagen) und bei Rothaarwind 3 westlich der Lümke (7 Anlagen). In der Sitzung des Bauausschusses am Mittwoch, 29. Januar, geht es dann noch um den Kreuztaler Windpark Hoher Wald (7 Anlagen), weil der Hilchenbacher Stadtteil Müsen mitbetroffen ist.

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Welche Rolle das Einvernehmen der Stadt spielt, ist offen. In den letzten Monaten hat die Kreisverwaltung ein fehlendes Einvernehmen der Stadt durchweg „ersetzt“ und die Voranfragen genehmigt. Einen Spielraum hatte die Behörde nicht mehr, die bisher zumindest die Anträge „zurückgestellt“ hatte, die nicht in einem Windenergiebereich liegen, der im künftigen, noch nicht beschlossenen Regionalplan liegt. Diese Praxis hatte das Oberverwaltungsgericht unterbunden.

Neues Gesetz könnte „Goldgräber“ stoppen

Das könnte sich nun wieder ändern. Im Bundestag hat die CDU ein „Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus“ eingebracht. Darin soll die Entscheidung über Bauvoranfragen nun doch wieder verschoben werden können, wenn der Standort außerhalb eines geplanten Windenergiebereichs liegt, der Regionalplan aber noch nicht gilt. SPD und Grüne wollen diesem Gesetzentwurf zustimmen, so dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten kann.

Der Hilchenbacher Baudezernent, der eine „Goldgräberstimmung“ unter den Windpark-Investoren beobachtet, ist mit Prognosen zurückhaltend, was das für die Hilchenbacher Vorhaben bedeutet. „Es wird die Frage sein, zu welchem Zeitpunkt welches Recht gilt“, sagt Michael Kleber. Auch die Kreisverwaltung ist vorsichtig. „Uns sind uns die Details noch nicht bekannt, so dass wir mit einer Bewertung und konkreten Aussagen noch abwarten müssen“, sagt Siegen-Wittgensteins Bau- und Umweltdezernent Arno Wied. Dies gelte vor allem für Stichtage, Fristen, Übergangsregelungen und den Umgang mit bereits erteilten Vorbescheiden.

Baurecht entsteht durch die Vorbescheide ohnehin nicht. Vor der endgültigen Baugenehmigung, wie sie gerade für Rothaarwind 2 erteilt wurde, sind unter anderem Arten- und Lärmschutzprüfungen erforderlich.

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