Siegen. Sie griff im Bus nach Siegen andere Fahrgäste mit einem Messer an; eigentlich wollte sie beim Stadtfest Menschen töten. Nun steht die Frau vor Gericht.
Die 32-Jährige, die am 30. August 2024 in einem Bus von Neunkirchen zum Siegener Stadtfest mehrere Fahrgäste mit Messerstichen teils schwer verletzt hat, muss sich ab Ende Februar vor dem Landgericht Siegen verantworten. Das bestätigt eine Gerichtssprecherin auf Anfrage. Der Frau wird unter anderem versuchter Mord in einem Fall und versuchter Totschlag in zwei Fällen zur Last gelegt, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Sie könnte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden.
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Der Prozess beginnt demnach am Donnerstag, 27. Februar, bislang seien voraussichtlich sieben Verhandlungstermine geplant, das Urteil soll am 30. April verkündet werden. Laut Anklage hatte die mutmaßliche Täterin drei Messer in dem Bus bei sich, mit fünf, neuneinhalb und 25 Zentimetern Klingenlänge. Eigentlich hatte sie wohl, eine Woche nach der mutmaßlichen Terrorattacke eines Syrers beim Stadtfest in Solingen mit drei Todesopfern, zum Stadtfest nach Siegen gewollt, um dort Menschen zu töten, dann aber Angst vor den Einlasskontrollen bekommen. Daher habe sie sich entschlossen, den Angriff im Bus zu verüben.
Messerattacke im Bus zum Stadtfest Siegen: Mutter beschützt ihre Kinder vor Angreiferin
An diesem Freitagabend befanden sich demnach 35 Passagiere in dem Fahrzeug; zuerst habe die Angeklagte einem Mann hinter ihr mit einem Messer in den Hals gestochen - was als versuchter Mord gewertet wird. Danach sei sie auf eine Frau losgegangen, die sich mit ihren Armen schützte, verletzt wurde, was als versuchter Totschlag gewertet wird. Schließlich habe die 32-Jährige die Kinder dieser Frau töten wollen, was die Mutter aber verhinderte: Sie habe sich auf die Angreiferin gestürzt, ihren Oberkörper umklammert und zusammen mit anderen Fahrgästen überwältigt.
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Auch wenn von psychischen Problemen der Deutschen, die zuletzt im Kreis Olpe wohnte, die Rede ist, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sie zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig war. Zum Motiv gibt es bislang keine Erkenntnisse. Gegenüber Ermittlern soll die Frau gesagt haben, dass die Beamten das „eh nicht verstehen“ würden.