Siegen. Das Amtsgericht Siegen hat das Insolvenzverfahren eröffnet, der Abverkauf von Restbeständen beginnt Freitag ab Lager in Neunkirchen. Aber nur gegen Bares.

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Naschwerk-Besitzer Markus Podzimek ist eröffnet worden (wir berichteten).

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Den Antrag hat der Konditormeister am 24. April gestellt, am Ende derselben Woche wurden die Cafés im Sieg-Carré, in Neunkirchen und Wilnsdorf geschlossen. Rund 80 Arbeitsplätze gingen verloren, die Hälfte davon am größten, 2006 eröffneten Standort in Siegen. Öffentlich bekannt gegeben hatte Podzimek das bevorstehende Aus für das Naschwerk bereits am 10. April. In der Woche zuvor eröffnete die neue „Podzimek GmbH“ die „Eisdielerei“ im ehemaligen „Al teatro“. Deren Betreiber stehen gerade in Dortmund vor Gericht; sie sollen der Mafia-Organisation ‘Ndrangheta angehören.

Schulden können wohl nicht alle beglichen werden

Insolvenzverwalter ist der Siegener Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen. Bis zum 23. Juli können bei ihm Forderungen angemeldet werden. Die Gläubigerversammlung am Montag, 19. August, soll auch über den Verkauf des Warenlagers und eines Grundstücks in Neunkirchen entscheiden. Nach Bekanntmachung des Gerichts hat der Insolvenzverwalter „drohende Masseunzulänglichkeit“ angezeigt. Das würde bedeuten, dass nicht alle Forderungen aus der Insolvenzmasse bedient werden können. Zugleich wurde Restschuldbefreiung beantragt, die spätestens nach drei Jahren wirksam würde.

Ausverkauf ab Lager in Neunkirchen

Am Donnerstag hat sich der Insolvenzverwalter gemeldet und einen Ausverkauf angekündigt: „Nun haben die Kundinnen und Kunden letztmalig die Möglichkeit, die beliebten und hochwertigen Produkte des Naschwerks zu erwerben: Am Freitag, 14. Juni, 10 Uhr startet ein Verkauf aller noch vorhandenen Waren zu attraktiven Preisen im Lager des Unternehmens, Kölner Straße 207 in Neunkirchen. Die Aktion läuft, solange der Vorrat reicht, längstens jedoch bis zum 29. Juni. Der Insolvenzverwalter weist darauf hin, dass der Erwerb nur gegen Barzahlung erfolgen kann; Kartenzahlung ist ebenso wenig möglich wie die Einlösung von Gutscheinen des Naschwerks.“

Inhaber von Gutscheinen, so der abschließende Hinweis des Insolvenzverwalters, können ihre Forderungen bis 23. Juli beim Insolvenzverwalter anmelden. 

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