Siegen/Hanau. Das Urteil gegen einen Bordellring, der auch von Siegen aus operierte, ist im Wesentlichen rechtskräftig. Der BGH verwarf Rechtsmittel.
Das vor gut einem Jahr ergangene Urteil gegen fünf Mitglieder eines bundesweit agierenden Bordellrings mit Transsexuellen aus Thailand ist im Wesentlichen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Entscheidung im Wesentlichen bestätigt und die von den Angeklagten eingelegten Rechtsmittel überwiegend als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Hanau am Donnerstag mit.
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In dem Prozess ging es nur um Vorkommnisse in Maintal und Siegen. Allerdings müsse in einer neuen Verhandlung die Art und Höhe der Strafe gegen die beiden Hauptangeklagten überprüft werden, hieß es.
In dem Prozess ging es um Menschenhandel, Einschleusung, Zwangsprostitution, Ausbeutung und Steuerhinterziehung. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte den Angeklagten vorgeworfen, über Jahre vor allem Transsexuelle aus Thailand mit erschlichenen Touristenvisa nach Deutschland eingeschleust zu haben, um sie als Prostituierte auszubeuten.
Von Siegen aus operiert
Hauptangeklagte war eine Frau, die zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden war, ihr Partner erhielt eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten. Die drei weiteren Angeklagten wurden zu Strafen zwischen drei Jahren und zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Nach Angaben des Landgerichts vom Donnerstag, 17. Juni, verwarf der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 21. April die Revision von zwei der Angeklagten, die ein Bordell in Maintal im Main-Kinzig-Kreis betrieben hatten, als unbegründet, ebenso wie die Revision einer Frau, die in Siegen als „Hausdame“ tätig gewesen sein soll.
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Auch gegen die Hauptangeklagte und ihren Partner sei das Urteil im Wesentlichen bestätigt worden, vor allem mit Blick auf das gewerbsmäßige und bandenmäßige Einschleusen von Ausländern in 25 Fällen, jeweils in Tateinheit mit schwerem Menschenhandel oder schwerer Zwangsprostitution, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 61 Fällen sowie Steuerhinterziehung in 16 Fällen.
Bundesgerichtshof verweist an ander Strafkammer zurück
Allerdings habe der Bundesgerichtshof beanstandet, dass neun Fälle des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie eine Umsatzsteuerhinterziehung bereits verjährt gewesen seien und das Verfahren insoweit eingestellt, erklärte das Landgericht. Zusätzlich habe der BGH bemängelt, dass die Kammer in vier Fällen der Steuerhinterziehung erklärte und gezahlte Vorsteuern nicht in den Blick genommen und dadurch beim Strafmaß nicht ausreichend berücksichtigt habe.
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„Der von dem Landgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhalt steht damit rechtskräftig fest“, hieß es. Der BGH habe aber hinsichtlich der Einzel- und Gesamtstrafen, die gegen das Paar verhängt worden waren, das Urteil aufgehoben und die Sache an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. (dpa)
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