Hilchenbach/Siegen. Ein 40-Jähriger soll auf Facebook zu Straftaten aufgefordert haben. Das Amtsgericht Siegen verurteilt ihn zu einer Geldbuße. Von Reue keine Spur.

Ein Hilchenbacher schrieb in einem Facebook-Post am 28. April 2020 das Wort „Haufhängen“. Das kam ihm jetzt teuer zu stehlen: Vor dem Amtsgericht Siegen wurde er wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten zu 50 Tagessätzen mit 15 Euro pro Tag verurteilt.

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„Es ist davon auszugehen, dass es sich um einen Schreibfehler handelt“, sagt der Staatsanwalt. Eigentlich wäre das Wort „Aufhängen“ statt „Haufhängen“ gemeint gewesen. „Mit ihrem Eintrag haben sie öffentlich dazu aufgefordert, diesen Politiker aufzuhängen“, sagt der Staatsanwalt.

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Den Kommentar hatte der 40-jährige Angeklagte innerhalb der Facebookgruppe „Merkel muss weg“ geäußert. Dort ging es um Steuerstrafen für Impfgegner. „Mein Anwalt hat mir geraten, nichts dazu zu sagen“, so der 40-jährige Angeklagte. Sein Anwalt kam gar nicht erst zur Verhandlung.

Siegen: Facebook-Kommentar fiel in einer „politisch überhitzten Diskussion“

Richter Stark wandte sich an den Angeklagten und stellte vor Gericht fest, dass das Profilbild beim „Haufhängen“-Kommentar „augenscheinlich mit Ihnen übereinstimmt“. „Es steht auch unter dem Usernamen des Angeklagten.“ Acht Eintragungen im Bundeszentralregister führt dieser, darunter gefährliche Körperverletzung und versuchte Brandstiftung. „Die letzte Verurteilung war allerdings 2008“, erklärt der Staatsanwalt. Danach wurde der Angeklagte nicht mehr straffällig – bis zu seinem Kommentar im sozialen Netzwerk.

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„Es ist sicher davon auszugehen, dass Sie diesen Post verfasst haben“, so der Staatsanwalt. Er forderte 70 Tagessätze mit 15 Euro pro Tag. Stark milderte diese Strafe: „Sie wohnen mit ihrer Familie zusammen und ihre Bemerkung ist in einer politisch überhitzten Diskussion gefallen.“ Reumütig wirkte der Angeklagte vor Gericht nicht. Er darf neben der Geldstrafe nun auch die Verfahrenskosten tragen.

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