Siegen. Er wollte vor seinen Kumpels cool wirken, das Sortiment der Supermärkten knalle nicht laut genug, sagt Siegener vor Gericht. Er zeigt sich reuig.
Zusätzlich zu 175 Euro für besonders laute Sprengkörper, im Volksmund „Polenböller“ genannt, muss ein 30-jähriger Siegener eine saftige Geldsumme an die Staatskasse überweisen. Solche „explosionsgefährlichen Stoffe“ zu kaufen, zu besitzen und zu benutzen, ist in Deutschland verboten.
+++Mehr Nachrichten aus Siegen und dem Siegerland finden Sie hier!+++
Der Angeklagte gibt den Sachverhalt unumwunden zu. „Es tut mir sehr leid, was passiert ist“, versichert der Mann, er habe das Ausmaß seines Tuns so nicht überblickt. Etwa 50 dieser Sprengkörper hatte der Siegener online bestellt und zum Jahreswechsel 2017/18 auch benutzt.
Siegener war zu jener Zeit häufig auf Drogen
Dass er schon vor der Bestellung größere Mengen Böller besessen habe, weist der Beschuldigte von sich – Fotos aus einem Chatverlauf zeigten weder ihn noch seine Wohnung. Dabei könnte es sich um Aufnahmen handeln, die einem gesondert verfolgten früheren Kumpel zuzuordnen seien, stellen Gericht und Anklagevertreter schließlich fest. „Sonst hätte ich ja nicht bestellt“, sagt der Mann.
+++Lesen Sie auch: Freispruch für Messerstiche an Kochs Ecke+++
„Ich wollte mich cooler fühlen“, gesteht der Angeklagte selbstkritisch auf die Frage des Staatsanwalts, mit welcher Motivation er die verbotenen Silvesterkracher gekauft habe, wo doch vor Silvester die Supermärkte vor Ort voll seien mit diesem Sortiment. Zu jener Zeit sei er viel auf Drogen gewesen, habe das Bedürfnis gehabt, sich vor seinem damaligen Freundeskreis zu präsentieren, in den Vordergrund zu rücken. „Die machen halt mehr Krach als die Sachen aus Deutschland“, sagt er noch. Zum privaten Umfeld jener Zeit habe er aber inzwischen keinen Kontakt mehr.
Siegener ist vierfach vorbestraft – Gericht glaubt an Sinneswandel
Vierfach vorbestraft ist der Siegener, zwei Einträge wegen Trunkenheit am Steuer sowie wegen Verstößen gegen das Waffengesetz stehen im Bundeszentralregister, der letzte Eintrag stammt von 2015. Ermittlungsverfahren aus der Zeit danach, unter anderem wegen Beleidigung und Betrug, wurden eingestellt.
+++Die Lokalredaktion Siegen ist auch bei Facebook!+++
Anklage und Richterin glauben dem Mann, der ein regelmäßiges Einkommen bezieht und aus „alten Dummheiten jener Zeit heraus“ noch Schulden abzuzahlen hat, seinen Sinneswandel und dass er sein Leben geändert habe. „Mir imponiert Ihre Offenheit und Selbstkritik“, sagt der Staatsanwalt anerkennend. Die Prozessbeteiligten einigen sich auf die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 750 Euro.