Meschede. Polizei und Rettungsdienst sind zu einem Einsatz an die Sparkasse in Meschede alarmiert worden. Vor Ort mussten die Einsatzkräfte erst suchen.

Polizei und Rettungsdienst sind für einen Einsatz zur Sparkasse Mitten im Sauerland und zum Henne-Ruhr-Markt in Meschede gefahren. Die Einsatzkräfte mussten erst nach einer gemeldeten leblosen Person suchen. „Das zeigt, wie wichtig eine genaue Meldung des Einsatzortes ist“, betont Martin Reuther, Pressesprecher des Hochsauerlandkreises.

Frau liegt leblos im Bett

Am Mittwochmittag sei ein Mann zuvor aufgelöst in einer Mescheder Arztpraxis erschienen und hatte mitgeteilt, dass seine Frau leblos im Bett liege. „Die Arztpraxis alarmierte daraufhin die Rettungsleitstelle über die 112, konnte aber offenbar auch nicht genau erklären, wo der Einsatzort liegt“, erklärt Reuther. Daraufhin irrten Notarzt und Rettungssanitäter am Winziger Platz zwischen Drogerie Müller und Sparkasse umher, bis sie nach mehrmaligem Nachfragen den Einsatzort in einer vermieteten Wohnung im Sparkassen-Gebäude fanden. Dort konnte der Notarzt nur noch den Tod der Frau feststellen.

Einsatz Sparkasse
Auch die Polizei wurde am Winziger Platz in Meschede hinzugerufen.  © Funke Medien NRW | Ute Tolksdorf

Polizei leitet Todesermittlungsverfahren ein

„Für den Notarzt ist der Tod dann erstmal ungeklärt, wenn er nicht natürlich, also beispielsweise nach längerer Krankheit erfolgt und von daher erwartbar war“, erklärt Michael Schemme, Pressesprecher der Polizei im HSK. Daher wurde auch die Polizei hinzugerufen und ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.

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Einsatzort möglichst exakt melden

Pressesprecher Martin Reuther betont angesichts des Vorfalls noch einmal, wie wichtig es ist, dass die Meldungen bei der Leitstelle möglichst genau und korrekt eingehen. „Normalerweise sind unsere Leute geschult und fragen sehr genau nach.“ Er vermutet, dass auch die Arztpraxis nur ungenaue Informationen über den Wohnort hatte. „Hilfreich ist es immer auch, wenn jemand auf der Straße steht, um den Rettungswagen einzuweisen.“

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