Grafschaft. Bei einem Autounfall in Grafschaft wurde eine Frau schwer verletzt und zwei Pferde wurden getötet. Jetzt gibt es neue Details zum Hergang.
Es ist ein kalter Samstagabend kurz nach Anbruch der Dunkelheit, als es kurz hinter dem Ortsausgang von Grafschaft zu einem folgenschweren Unfall kommt: Eine Oberkirchenerin kollidiert am 4. Januar mit ihrem Audi mit zwei von drei Pferden, die ihr auf der Hauptstraße entgegen laufen.
Die Fahrerin verliert die Kontrolle über ihr Auto und schlittert über eine Wiese bis zu einem Bachlauf, wo sie von den Rettungskräften aus ihrem Wagen befreit werden muss. Die Fahrerin wird bei dem Unfall schwer verletzt, es besteht am Unfallabend auch Verdacht auf Lebensgefahr; die zwei Pferde, die an dem Unfall beteiligt waren, sterben.
Neue Informationen zum Unfallhergang
Jetzt gibt es neue Informationen von der Polizei zum Unfallhergang. Noch in der Nacht war das Verkehrsunfall-Aufnahmeteam der Polizei ausgerückt, um den Ablauf des Unfalls zu rekonstruieren. Mittlerweile ist klar: „Die zwei Pferde müssen relativ direkt auf sie zugelaufen sein, als sie mit den beiden Tieren kollidierte.“ Das erklärt Polizeipressesprecher Michael Schemme.
„Eines der Tiere wurde durch die Wucht des Aufpralls erst auf die Motorhaube geschleudert, schlitterte dann über das Dach und war höchstwahrscheinlich sofort tot.“ Das andere Pferd hatte sich noch „etwas weiterschleppen können“, bevor es ebenfalls unweit der Unfallstelle verstarb. Das dritte Pferd blieb unverletzt und hatte in der Nacht selbst den Weg nach Hause gefunden.
War ein Schuss Auslöser des Unfalls?
Noch am Tag des Unfalls waren Gerüchte aufgekommen, dass die Pferde wohl durch einen Knall oder Schuss aufgeschreckt worden waren, aus der Stallung ausbrachen und in Panik auf die Straße liefen. Einige vermuten das unrechtmäßige Zünden eines Silvesterböllers vier Tage nach Silvester. „Ob die Pferde tatsächlich durch Zünden von Pyrotechnik auf die Straße gelaufen sind, steht aktuell noch nicht fest und ist Bestandteil der laufenden Ermittlungen des Verkehrskommissariats“, erklärt Michael Schemme.
Denn der Verursacher des Geräusches bleibt weiterhin unbekannt. Allerdings: Sollten die Pferde durch einen Böller aufgeschreckt worden und auf die Straße gelaufen sein, könnte der Verursacher sogar Unfallbeteiligter sein: Laut Strafgesetzbuch ist jeder ein Unfallbeteiligter, „dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann“. Dann würde es eventuell sogar zu einem Verfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr kommen.
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Doch es gibt auch gute Nachrichten: Nach Polizeiinformationen gehe es dem Unfallopfer „den Umständen entsprechend gut“, die Frau soll sogar schon aus dem Krankenhaus entlassen worden sein.
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