Meschede. Aufmerksam beobachtet das Kreisveterinäramt im HSK den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche. Landwirte und Jäger sind in der Pflicht.
Auch das Kreisveterinäramt beobachtet den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg aufmerksam. Martin Reuther. Pressesprecher des Kreises, erläutert die Hintergründe im Interview.
Warum beobachtet das Kreisveterinäramt den Ausbruch in Brandenburg so genau?
Für den Menschen stellt diese Tierseuche keine Gefahr dar. Für empfängliche Tiere ist sie aber hochansteckend und kann sehr leicht übertragen werden. Betroffen sind alle Klauentiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Büffel, Waldwiederkäuer, Wildschweine). Auch Kamele, Lamas und Alpakas können mit dem Virus infiziert werden. Durch die leichte Übertragbarkeit und das breite Spektrum an empfänglichen Tierarten, kann sich die Tierseuche schnell zu einem Flächenbrand entwickeln. Eine aktuelle gute Nachricht ist, dass in einem Radius von einem Kilometer um den Ausbruchsbestand in Brandenburg keine weiteren Fälle festgestellt wurden. Für eine Entwarnung ist es aber noch zu früh.
„Jäger sind dazu aufgerufen, nicht an Jagden im betroffenen Seuchengebiet und angrenzenden Gebieten teilzunehmen, um die Gefahr einer möglichen Verschleppung des Virus nach NRW auf diesem Wege zu verhindern.“
Welche Folgen hat die Seuche fürs Milchvieh?
Wird die MKS in einem Bestand festgestellt, müssen alle Klauentiere des Bestandes getötet und unschädlich beseitigt werden. Um den Ausbruchsbestand muss eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet werden. Dort gelten stringente Verbote oder Einschränkungen für den Tier-, Personen- und Fahrzeugverkehr und für das Verbringen von tierischen Erzeugnissen, wie zum Beispiel der Rohmilch, die in den Milchviehbetrieben gewonnen wird.
Welche Vorsichtsmaßnahmen müssen die Landwirte jetzt ergreifen?
Jeder Tierhalter kann durch eine gute Betriebshygiene und die Beschränkung des Zugangs zu seinen Ställen viel zur Verhinderung einer Einschleppung des Erregers beitragen. Der Tierverkehr sollte auf das Nötigste beschränkt werden. Betriebe - egal wie groß sie sind - müssen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten. Der Personenverkehr und Fahrzeugverkehr ist auf das Nötigste zu reduzieren. Müssen betriebsfremde Personen den Stall betreten, darf der Zutritt nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder mit Einmalschutzkleidung erfolgen. Das Schuhwerk ist vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Stallungen zu desinfizieren. Bei verdächtigen Krankheitssymptomen bei Tieren sollte man direkt den Tierarzt kontaktieren.
Sind auch Jäger in der Pflicht?
Da auch Wildwiederkäuer und Wildschweine an der MKS erkranken können, sind Jäger dazu aufgerufen, nicht an Jagden im betroffenen Seuchengebiet und angrenzenden Gebieten teilzunehmen, um die Gefahr einer möglichen Verschleppung des Virus nach NRW auf diesem Wege zu verhindern.
Gibt es irgendwelche Ideen, wo die Seuche herkommt?
Dazu liegen hier derzeit keine Erkenntnisse vor. Allerdings konnte der Serotyp des Erregers identifiziert werden. Demnach handelt es sich bei dem MKS-Virus um den Serotyp O. Nahe verwandte MKS-Viren kommen im Nahen Osten und Asien vor.
Nach der Blauzungenkrankheit im Sommer 24 ist das eine erneute Belastung für die Landwirte. Im Rückblick, wie ist diese Seuche für den HSK ausgegangen? Gib es Zahlen zu erkrankten und gestorbenen Tieren?
Im Hochsauerlandkreis wurden 230 Betriebe mit amtlich festgestellten Nachweisen des Erregers der Blauzungenkrankheit (BTV-3) registriert. Bei verendet aufgefundenen Wildtieren wurde in vier Fällen der Erreger amtlich festgestellt. Absolute Zahlen zu erkrankten und an BT verstorbenen Tieren liegen hier nicht vor. Die Nachwirkungen des Blauzungengeschehens in 2024 sind auch jetzt noch in den Beständen präsent. Dies zeigt sich beispielsweise in der fehlenden Nachzucht durch ausgebliebene Trächtigkeiten und in der Geburt lebensschwacher Kälber.
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