Schmallenberg/Hochsauerlandkreis. Der Regionalplan mit den Windenergiebereichen soll Ende März in Kraft treten. Jetzt können sich Bürger wieder beteiligen - die Details.

Der Regionalplan der Bezirksregierung Arnsberg wird derzeit überarbeitet: In der 19. Änderung sollen Windenergiebereiche für den Hochsauerlandkreis und den Kreis Soest festgelegt werden. Schon bei der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung gab es hunderte Zuschriften von Privatleuten, Unternehmen und Kommunen. Auch Schmallenberg hatte sich damals daran beteiligt. Jetzt wurde der zweite Entwurf vorgestellt, in dem nach den Zuschriften nochmal Änderungen vorgenommen wurden.

Wo Windenergiebereiche geplant werden

In Schmallenberg hat sich eigentlich nichts verändert: Besonders die Region rund um Bödefeld wird durch die Windenergiebereiche belastet. Auf dem Habichtsscheid, dem Lohkopf, dem Brohenberg, dem Hockenstein und dem Bastenberg sind Windenergiebereiche rund um den Ort geplant - nicht alle liegen auf Stadtgebiet, aber alle liegen in der Nähe des Orts. Weitere Windenergiebereiche sollen oberhalb von Dorlar und Kirchilpe (Lumberg, Bracht, Hansbeul, Wiesenberg) oder zwischen Ebbinghof und Heiminghausen entstehen. Eine andere Häufung entsteht rund um Fleckenberg und Lenne: zwischen dem Kahlenberg und dem Auergang, sowie auf dem Ösenberg und dem Hohen Hagen, aber auch auf dem Drommberg und dem Schneisberg. Der separierteste Windenergiebereich entsteht südlich von Almert.

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Insgesamt sollen rund 1,5 Prozent des Stadtgebiets Windenergiebereich werden - weniger als man ursprünglich erwartet hatte. Der Regionalplan-Entwurf sei etwas, mit dem die Stadt „zähneknirschend“ leben könne, hatte Bürgermeister Burkhard König erklärt - er hatte das Kontrollorgan sein sollen, mit dem auf Stadtgebiet die Windenergieanlagen konzentriert an wenigen Orten entstehen sollten.

Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung: Dann geht es los

Auch nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts hofft man in der Stadtverwaltung weiterhin auf eine schnelle Bewilligung des Plans: Ende März 2025 soll der Regionalplan für rechtskräftig erklärt werden. Dafür muss der Regionalplan jetzt zunächst durch eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen.

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Vom 6. Januar bis zum 5. Februar haben jetzt wieder „die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen“ die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, heißt es in einer Pressemitteilung der Bezirksregierung - im Bezug auf die Änderungen, die aufgrund der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung am Planentwurf vorgenommen wurden. Alle Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gibt es unter: www.giscloud.nrw.de/sohsk-ee.html.

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