Eslohe. Die Gemeinde Eslohe will Schwung in die Planungen für eine Esloher Ortsumgehung bringen. Was im Rathaus nun geplant ist, damit es voran geht.
Die Gemeinde Eslohe will für Schwung bei den Planungen für eine Esloher Ortsumgehung sorgen. Die Trasse sei unter anderem für den Tourismus und das Gewerbe wichtig.
Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan finden sich die Ortsumgehungen Eslohe-Reiste, Eslohe-Bremke und Eslohe zwar wieder. Allerdings sind sie dort nur in den weiteren Bedarf eingestuft. Und das bedeutet konkret, dass aufgrund von Prioritäten und Rahmenbedingungen wie Finanzierung, Fachkräftemangel oder maroder Substanz anderer Strecken derzeit keine weitere Planung erfolgt. Damit liegt das Projekt quasi auf Eis. Und aufgrund sich eher verschärfender Rahmenbedingungen, geht aktuell im Rathaus niemand davon aus, dass innerhalb der bis 2030 währenden Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans die Planungen für eine Ortsumgehungen aufgenommen werden.
Antrag stellen
Jetzt will die Verwaltung, einen Antrag zu stellen, damit zumindest die Ortsumgehung der B55 in Eslohe im nächsten Bundesverkehrswegeplan im „vordringlichen Bedarf“ eingestuft wird. Damit würde es sich um eines der Projekte mit höchster Priorität handeln, die bevorzugt umgesetzt werden sollen. Projekte mit „vordringlichem Bedarf“ werden als besonders wichtig eingestuft, weil sie wesentliche Engpässe beseitigen, die Verkehrssicherheit erhöhen oder eine erhebliche Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur darstellen. Perspektivisch, so stellt es sich die Gemeinde vor, sollen die Ortsumgehungen in Bremke und Reiste ebenfalls beantragt werden.
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Aus Sicht der Verwaltung ist eine Ortsumgehung für die Zukunft von großer Bedeutung, auch wenn eine zeitnahe Realisierung aufgrund der allgemeinen Finanzlage bei Bund, Ländern und Kommunen skeptisch gesehen wird. „Eine Ortsumgehung würde unter anderem die Lärm- und Schmutzbelastung sowie die Sicherheit für Schulkinder, Radfahrer und Fußgänger außerordentlich und nachhaltig verbessern“, heißt es in einer Sitzungsvorlage, mit der sich der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzungsrunde befassen wird.
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