Eslohe. Irrsinn und Ungerechtigkeit bei Windkraft-Geldern? Kritiker aus Eslohe warnen vor einer Benachteiligung der Gemeinde. Was dahintersteckt.

Windkraft-Kritiker aus der Gemeinde Eslohe sprechen von einem „regelrechten Irrsinn“. Diesmal geht es ihnen allerdings nicht um die Errichtung von Windrädern an sich, sondern um das Ersatzgeld, das für jedes Windrad gezahlt werden muss, wenn der massive Eingriff in die Natur durch Maßnahmen vor Ort nicht kompensiert werden kann. Das Ersatzgeld dient als finanzielle Ausgleichszahlung und wird in der Regel in Naturschutzprojekte investiert, um den ökologischen Schaden auszugleichen.

Reaktion des Hochsauerlandkreises

Nun sind beim „Naturschutzverein Mitten im Sauerland“ Zweifel daran laut geworden, dass jemals größere Summen für solche Ausgleichs-Projekte in die Gemeinde fließen werden. Für den Kreis ist die Kritik aus Eslohe auf der einen Seite zwar nicht nachvollziehbar - er verweist darauf, dass es bisher keinerlei Vorschläge oder Anträge aus der Gemeinde für die Verwendung solcher Ersatzzahlungen gegeben hat. Auf der anderen Seite teilt die Kreisverwaltung allerdings auch mit, dass die Schutzgebietsausstattung in Eslohe „eher gering“ ist. „Die Planungs- und Entwicklungsziele im Landschaftsplan Eslohe seien nicht so umfangreich, wie in Gebieten, in denen ein hoher Anteil an Naturschutz- oder FFH-Gebieten besteht“, so der Kreis.

„Es wäre doch wohl nur gerecht, wenn die Kommunen vom Ersatzgeld profitieren, denen durch die Errichtung des Windrades auch der Schaden entstanden ist“

Naturschutzverein „Mitten im Sauerland“

Und genau das ist aus Sicht des Vereins nicht nur ein Teil des gesamten Irrsinns, sondern genau genommen sogar eine „regelrechte Unverschämtheit“, schimpft er. Öffentlich werde immer vermittelt, dass die betroffenen Kommunen von der Windkraft profitieren. Das möge vielleicht durch die Gewerbesteuer der Fall sein. Was das Profitieren von Ersatzzahlungen angeht, habe Eslohe aber offenbar das Nachsehen. Unterm Strich bedeute die Aussage des Hochsauerlandkreises doch, dass Gelder aus der Windkraft eher in andere HSK-Kommunen als in die eigene fließen.

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Und das auch noch aus einem Grund, der zum Himmel schreie. Richtig deutlich werde dieser Irrsinn nämlich, wenn man zur Erklärung ein anderes Bild bemühe: „Ein hässlicher Mensch, der eins auf die Nase bekommen hat, müsste eigentlich eine Ersatzleistung vom Schläger bekommen. Weil das Opfer von Natur aus aber sowieso schon hässlich ist, wird entschieden, dass es bei so einem schäbigen Gesicht auf eine ramponierte Nase nun auch nicht mehr ankommt. Also wird das Geld für das Richten der Nase eben nicht an ihn gezahlt, sondern anderweitig ausgegeben.“

Kein Vorwurf an den Hochsauerlandkreis

Dem Kreis machen die Windkraft-Kritiker dabei gar keinen Vorwurf. Der Fehler liege vielmehr im System, sagen sie. Und das werde nicht nur vom Naturschutzverein „Mitten im Sauerland“, sondern auch von anderen Naturschutzvereinen kritisiert. „Es wäre doch wohl nur gerecht, wenn die Kommunen vom Ersatzgeld profitieren, denen durch die Errichtung des Windrades auch der Schaden entstanden ist“, betont der Verein. Was habe man denn schließlich in Eslohe davon, wenn für ein Windrad, das dort gebaut werde, ein Kompensations-Projekt in Altastenberg umgesetzt werde?

2,8 Millionen Euro an Ersatzzahlungen aufgelaufen

2,8 Millionen Euro an Ersatzzahlungen sind inzwischen beim Hochsauerlandkreis aufgelaufen. Und hier geht der Irrsinn aus Sicht der Windkraft-Kritiker noch weiter. Denn Gelder, die nicht innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren für Projekte ausgegeben werden, fließen ans Land und verbleiben damit noch nicht einmal in der Region. Immerhin: „Bisher war eine Weiterleitung nicht notwendig, da das Geld innerhalb der Vier-Jahresfrist verausgabt werden konnte“, teilt der Kreis mit. Ob auch mit steigender Anzahl von Windrädern verhindert werden kann, dass Gelder ans Land fließen, ist derzeit laut Kreisverwaltung nicht absehbar. Unter anderem durch die Bereitstellung von personellen Ressourcen werde aber angestrebt, dass das Ersatzgeld im Hochsauerlandkreis verwendet werden könne.

Im Schnitt 60.000 bis 70.000 Euro pro Windenergieanlage

Eine pauschale Aussage, wie hoch ein Ersatzgeld bei einer einzelnen Windenergieanlage im HSK ist, lässt sich laut Kreis nicht treffen. Die Berechnung der Kompensationszahlungen für den Eingriff im Landschaftsbild richte sich nach dem Windenergie-Erlass NRW. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) habe eine Einstufung erstellt, wie jedes mögliche betroffene Gebiet im HSK bewertet worden ist. Die konkrete Berechnung des Ersatzgeldes ergebe sich somit aus dem Bereich, in dem die Anlage errichtet werden soll und der Windenergieanlage selbst. Hier werde neben der Anzahl der Anlagen unter anderem auch die Höhe berücksichtigt. Damit sei die Höhe des zu zahlenden Ersatzgeldes also ganz individuell. „Man kann aber von einer Spanne zwischen rund 40.000 und 100.000 Euro ausgehen, wobei im Durchschnitt rund 60.000 bis 70.000 Euro pro Windenergieanlage anfallen“, so der Kreis.

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Für die Umsetzung von Maßnahmen mit Ersatzgeld ist insbesondere die Untere Naturschutzbehörde und damit der Hochsauerlandkreis zuständig. Dass beantragte Mittel aus dem Ersatzgeld-Top nicht bewilligt worden sind, ist laut Kreisverwaltung bislang noch nicht vorgekommen. Da das Ersatzgeld lediglich im gesetzlichen Rahmen verwendet werden dürfe und nicht als Förderprogramm verstanden werden könne, gebe es zwar oft falsche Erwartungen seitens der Antragsteller. Bevor eine Antragstellung erfolge, werde in der Regel vorab allerdings ausführlich vorab besprochen, was im gesetzlichen Rahmen möglich sei.

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