Eslohe. Die Gemeinde Eslohe muss einen Lärmaktionsplan aufstellen. Dabei geht es nur um wenige Kilometer Straße und eine Handvoll Häuser.

Viel Bürokratie, ein aufwändiges Verfahren und nur wenige Betroffene: Wie alle anderen Kommunen muss auch die Gemeinde Eslohe aufgrund gesetzlicher Vorgaben einen Lärmaktionsplan erstellen. Ob das alles wirklich Sinn macht, stellt nicht nur CDU-Fraktionschef Dr. Rochus Franzen infrage.

6,3 Kilometer langer Abschnitt der Bundesstraße 55

Doch von vorn: Nach einer EU-Vorschrift aus dem Jahr 2002 sind alle Kommunen verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen - und ihn alle fünf Jahre fortzuschreiben - wenn es in ihrem Bereich Straßen gibt, die bestimmte Bedingungen erfüllen und eine höhere Belastung aufweisen. Konkret geht es dabei um Hauptverkehrsstraßen - also Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen - auf denen täglich mehr als 8200 Kraftfahrzeuge unterwegs sind. Diese erforderlichen Bedingungen treffen in der Gemeinde Eslohe auf einen gerade einmal 6,3 Kilometer langen Abschnitt der Bundesstraße 55 zu, nämlich das Teilstück zwischen dem Abzweig Homertstraße in Eslohe und dem Abzweig Fredeburger Straße in Bremke. Hier rollen täglich zwischen 8500 und 8700 Fahrzeuge über den Asphalt. Und damit ist auch die Gemeinde Eslohe im Rennen. Betroffen vom Verkehrslärm, in diesem Bereich sind 18 Einwohner in fünf Häusern.

Dr. Rochus Franzen

„Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, muss man sich schon die Frage stellen, ob das alles wirklich Sinn ergibt.“

Dr. Rochus Franzen

„Damit ist die Betroffenheit der Einwohner im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW als gering einzustufen“, sagt Diplom-Geograph Ralf Pröpper vom Büro RP Schalltechnik aus Osnabrück, das die Gemeinde Eslohe mit der Erstellung des Lärmaktionsplans beauftragt hat. Wegen dieser geringen Betroffenheit könne es nur auf Einzelmaßnahmen hinauslaufen. „Großflächige planerische Eingriffe in den Verkehrsablauf oder Verkehrsverbote scheiden damit aus“, betont Pröpper.

Reduzierung des Schwerlastverkehrs

Grundsätzlich denkbare Maßnahmen, die sich in der Regel ohne größere städtebauliche Maßnahmen realisieren lassen, wären zum einen unter anderem die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die Reduzierung des Schwerlastverkehrs, die Instandhaltung der Fahrbahnoberfläche etwa durch die Beseitigung von Schlaglöchern oder der Einsatz von passiven Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden - also eine sogenannte Lärmsanierung.

Ruth Reintke 
 

„Fünf Häuser und gerade einmal 18 Personen - das ist zwar bedauerlich. Aber aus meiner Sicht ist das ganze Verfahren ein bisschen unverhältnismäßig. “

Ruth Reintke

Weil es sich aber ohnehin um eine Bundesstraße und nicht um eine Gemeindestraße handelt, ist es am Ende Sache des Landesbetriebs Straßenbau, wenn es darum geht, Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan umzusetzen. „Zwischen der Gemeinde und dem Landesbetrieb muss vor der Umsetzung also eine Einigkeit erreicht werden“, so Pröpper. Und dann müsse vor allen Dingen auch das Geld bei Land oder Bund zur Verfügung stehen. Empfohlen hat Pröppers Büro der Gemeinde einen Prüfauftrag für eine Lärmsanierung.

Deutliche Kritik

CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Rochus Franzen übte im Zusammenhang mit dem Lärmaktionsplan deutliche Kritik. „Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, muss man sich schon die Frage stellen, ob das alles wirklich Sinn ergibt“, so Franzen in Richtung Pröpper, mit dem Verweis darauf, dass es gerade einmal um fünf betroffene Häuser geht und am Ende bei Land oder Bund ohnehin je nach Kassenlage entschieden werde. „Und für all das machen wir hier jetzt ein umfangreiches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung“, kritisierte Franzen und erntete Zustimmung von Bürgermeister Stephan Kersting. Diese Worte könne er nur unterstreichen, so Kersting.

Auch Ruth Reintke von der SPD übte Kritik. Fünf Häuser und gerade einmal 18 Personen - das sei zwar bedauerlich. Aber aus ihrer Sicht sei das ganze Verfahren „ein bisschen unverhältnismäßig“.

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Dass sich die Sache mit dem Verkehrslärm in den kommenden Jahren ohnehin deutlich verbessern wird, weil immer mehr E-Autos verkauft werden, ist nach Angaben von Pröpper mitnichten so. FDP-Fraktionsmitglied Hubertus Wiethoff hatte diese Vermutung geäußert und lag damit offensichtlich falsch. Nach Angaben des Experten haben umfangreiche Tests ergeben, dass E-Autos nur bei einem Tempo von bis zu 40 oder 50 km/h leiser sind als Autos mit Verbrennermotoren. „Durch Roll- und Windgeräusche sind E-Autos ab etwa Tempo 50 ebenso laut wie ein Verbrenner“, so Pröpper. Da helfe nur Tempo 30.

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