Eslohe. In Eslohe wird es wegen einer Markenrechtsverletzung ab 2025 keinen „Krach am Bach“ mehr geben. Dazu ein Kommentar von Frank Selter.

Wie hat Christian Siewers vom Orga-Team es so treffend formuliert? „Markenrecht ist Markenrecht!“ Wer dagegen verstößt, muss mit schmerzhaften Konsequenzen rechnen. Da spielt es am Ende keine Rolle, ob bewusst, oder - wie in diesem Fall - unbewusst dagegen verstoßen worden ist. Deutlich betont werden sollte zwar auch, dass die Esloher nicht in böser Absicht gehandelt haben. Aber auch das hätte am Ende wohl kaum eine Rolle gespielt.

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Der Veranstalter aus Beelen, der sich bereits 2017 den Namen „Krach am Bach“ für seine eigene Veranstaltung hat schützen lassen, hätte angesichts des Markenrechtsverstoßes von vornherein ganz andere Geschütze auffahren können. Dass den Eslohern nicht direkt ein anwaltliches Schreiben ins Haus geflattert ist, zeugt von einer bemerkenswerten menschlichen Größe seitens des Beelener Vereins. Die faire und verständnisvolle Haltung ist bei Weitem keine Selbstverständlichkeit. Insofern können sich die Esloher Organisatoren mit dem Ausgang der Angelegenheit glücklich schätzen. Und das tun sie auch!

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Natürlich ist es schade, dass die heimischen Organisatoren mit der Umbenennung von „Krach am Bach“ 2025 nun ihre eigene Marke aufgeben müssen, die sie über 25 Jahre hinweg mit immensem ehrenamtlichem Engagement aufgebaut haben. Alles, was am Ende allerdings wirklich zählt, ist, dass auch ab 2025 der Kurpark weiterhin brechend voll wird. Schließlich sind hohe Besucherzahlen, entscheidend für die Gewinne, die als Spenden an die Jugendarbeit in Eslohe fließen. Da ist der Name, unter dem gefeiert wird, eher zweitrangig.

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