Freienohl. Umweltbedenken beim Baugebiet in Freienohl: Ein Leser gibt weitere Hinweise zu Firmenabfällen. HSK und Stadt Meschede nehmen Stellung.

Mögliche Altlasten im Baugebiet Bettenhelle beschäftigen weiter die Freienohler. Ein Leser schreibt: Dort habe sich neben der genannten Ziegelei in den 60er/70er-Jahren der Metallverarbeitungsbetrieb Scheffer-Klute befunden, der dort Haushalts- und Geschenkartikel aus Metall herstellte. „Eine Betriebsabteilung war die Galvanik mit den entsprechenden Stoffen. Eine vorgeschaltete Abteilung war die Metallumformung, bei der entsprechende Öle und Fette eingesetzt wurden.“ Er ergänzt: Dass vor über 50 Jahren mit vollkommen anderen Maßstäben hinsichtlich der umweltgefährdenden Stoffe umgegangen und gearbeitet wurde, stehe außer Frage.

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Drogeriemarktkette brannte ab

Scheffer-Klute baute in Brumlingsen neu. Die Liegenschaft sei von der Firma Biegert, einer Drogeriemarktkette, als Zentrallager weiter genutzt worden. Dieses Lager brannte im Mai 1979 ab. Die Feuerwehr selbst berichtet auf ihrer Homepage, das Feuer habe auf das Erdgeschoss begrenzt werden können. Der Leser vermutet aber, dass trotzdem Chemie und Öl aus Putzmitteln, Kosmetika, Verpackungen, mit dem Löschwasser im Boden versickerten und „als Suppe“ bis heute im Boden vorhanden seien, da der Lehmboden ein Abfließen verhinderte.

Bodenproben sind maßgeblich

Auf Anfrage informiert die Stadt, sie wisse aus der Gefährdungsabschätzung aus dem Jahr 2020/21, dass sich neben der alten Ziegelei ein Betriebsgebäude befunden habe, das abgebrannt sei. Welche Nutzungen sich in dem Gebäude befanden, sei in den Akten nicht dokumentiert. „Das ist auch unerheblich“, schreibt Pressesprecherin Angelika Beuter-Sielemann. „Maßgeblich sind die Bodenproben des Untergrundes, die in enger Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde entnommen und analysiert wurden.“ Die Stadt betont: Diese Proben seien aussagekräftig.

Angelika Beuter, Pressesprecherin der Stadt Meschede.
Angelika Beuter, Pressesprecherin der Stadt Meschede. © Stadt Meschede

„Die Hinweise des Lesers sind zwar hilfreich, aber nicht bestimmbar. Dafür gibt es Bodenproben. Eine abschließende Aussage trifft die Stadt Meschede im Entwurf des Bebauungsplans.“

Angelika Beuter
Pressesprecherin

Die Hinweise des Lesers seien zwar hilfreich, aber nicht bestimmbar. Daher gebe es Bodenproben. „Durch diese kam es zu den Auflagen der Bodenschutzbehörde, die Bestandteil des Bebauungsplanvorentwurfes sind.“ Eine abschließende Aussage werde die Stadt Meschede im Entwurf des Bebauungsplans treffen.

Fachdienst Abfallwirtschaft und Bodenschutz des HSK

Auch der Fachdienst Abfallwirtschaft und Bodenschutz des HSK äußert sich zu den Hinweisen: Die Informationen über frühere Industrieunternehmen und auch über den Brand seien dem Kreis bekannt und man habe diese bei der Erstellung des Gutachtens berücksichtigt.

Man habe für das Gutachten sehr umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. „Die Palette an Schadstoffen war sehr breit und deckt alle von Ihrem Leser angeführten Schadstoffe ab, somit wurde auch die Nutzung der Fläche durch die Firma Scheffer-Klute sowie der Brand des Lagers für eine Drogeriemarktkette mit untersucht.“

Die Ergebnisse

Man habe, wie im Artikel unserer Zeitung dargestellt, leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe gefunden, die unter anderem in metallverarbeitenden Betrieben zur Reinigung von Werkstücken verwendet werden. „Die Konzentrationen sind jedoch gering und eine Gefährdung ist für die geplante Bebauung mit einfachen technischen Mitteln auszuschließen.“

Öle und Fette, also Mineralölkohlenwasserstoffe, seien bei der engmaschigen Beprobung nicht in relevanten Mengen gefunden worden. Brandrückstände in Form von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) lägen ebenfalls in niedrigen Konzentrationen vor und stellten nur unter bestimmten Bedingungen eine Gefahr dar, die durch einen Bodenaustausch bzw. eine Überdeckung oder Abdeckung beseitigt werden könnten. „Wasser wurde bis zum Festgestein nicht angetroffen, die erwähnte „Suppe“ an Schadstoffen ist dementsprechend nicht vorhanden.“

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Keine Gefahren aus der Luft

Auch bemerkt der Kreis: Die vorliegenden Gehalte an PAK und LHKW stellten keine Gefahr für die Aufnahme über die Luft für Spaziergänger oder Gartennutzer dar. Bei den LHKW geht es um Arbeiten oder längeren Aufenthalt in schlecht durchlüfteten Räumen oder Gruben. „Die Gefahr bei den PAK geht von dem Verzehr von Nutzpflanzen sowie dem Direktkontakt mit dem Boden aus, nicht aber über die Aufnahme von Staub über die Atmung.“

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