Freienohl. Ein Gutachten bestätigt Altlasten auf einem Freienohler Baugebiet. Das besorgt Anwohner und Bauwillige. Stadt und HSK prüfen den Fall.
Im Freienohler Baugebiet Bettenhelle sollen auf rund 10.000 Quadratmetern, inmitten älterer Bebauung, Einfamilien- und Doppelhäuser entstehen. Doch die ersten Informationen der Stadt Meschede lassen Anwohner und Bauwillige aufhorchen. Sie bestätigt das Vorkommen von Altlasten.
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Gelände einer ehemaligen Ziegelei
Ein Teil des Geländes liegt auf dem Gebiet der ehemaligen Ziegelei Rocholl, einer Altlastenverdachtsfläche. Die Stadt bestätigt, dass es dort den Verdacht auf Bodenkontamination gebe. Sie sagt aber auch: Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen.
Bodengutachten aus dem Jahr 2020
Ein Bodengutachten aus dem Jahr 2020, das im Bebauungsplan zitiert wird, bestätigt, dass man in einem Teil der Flächen belastete Auffüllungen festgestellt habe. Auf geruchliche Auffälligkeiten sei daher zu achten, nicht mineralische Fremdbestandanteile müssten aussortiert werden und der entsprechende Arbeitsschutz sei einzuhalten.
Gase in den Kellern
„Darüber hinaus liegen erhöhte Kohlendioxidkonzentrationen vor, deponietypische Gase könnten in zukünftige Wohngebäude, Keller und Kanäle entweichen. Somit ist eine Gefährdung des Menschen nicht ausgeschlossen.“ Bleiben die Auffüllungen im Boden, müssten entsprechende Sicherheitseinrichtungen insbesondere in Kellern bzw. künstliche Entgasungsstellen eingerichtet werden.
Erhöhter LHKW-Gehalt
Das Gutachten ermittelte zudem einen erhöhten LHKW-Gehalt in der Luft. LHKW sind „leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe“, die als Entfettungsmittel im Handwerk und in der Industrie verwendet wurden. Laut Umweltbundesamt reichern sie sich im Fettgewebe an und können bei hoher Konzentration und bei chronischer Wirkung Leber und Nierenfunktionsstörungen sowie Beeinträchtigungen des zentralen Nervensystems hervorrufen.
Maßnahme: Oberboden austauschen
In den Oberbodenmischproben einzelner Flurstücke habe man zudem einen erhöhten Benzo(a)pyren-Gehalt festgestellt. Benzo(a)pyren ist ein „Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoff“ (PAK). Über die Atemluft aufgenommen, so schreibt das Umweltbundesamt, wirkt es krebserregend. Er entsteht auch bei der unvollständigen Verbrennung von Holz in Kaminen und Öfen.
Maßnahme: Verzehrverbot
Der Gutachter empfiehlt den Oberboden auszutauschen oder in ausreichender Mächtigkeit zu überdecken. Anderenfalls sollten dort angebaute großblättrige Pflanzen (größer 40 cm) vor dem Verzehr sorgfältig gereinigt werden oder ein Verzehrverbot erteilt werden.
Auf einem Flurstück wurde in den Mischproben der Auffüllung ebenfalls ein erhöhter PAK-Gehalt festgestellt. Das Gutachterbüro empfiehlt weitere Beprobungen, sollten die Auffüllungen im Boden bleiben.
Beherrschbares Restrisiko
Die Stadt schreibt dazu: Die Untere Bodenschutzbehörde des Hochsauerlandkreises und Gutachterbüro Wesseling sähen ein „beherrschbares Restrisiko“. Alle belasteten Flurstücke könnten - mit den genannten Maßnahmen, wie Bodenaufschüttungen - relativ einfach bebaut werden. Eine gutachterliche Begleitung der Erdbauarbeiten sei bei einzelnen Flurstücken auf jeden Fall bei Kellerbauten erforderlich.
Baugebiet Ziegelei II
Ähnliche Risiken hatte es auch beim Baugebiet Ziegelei II gegeben. Auch das Baugebiet entstand, wie es der Name sagt, auf einer Ziegelei. Dort war vor allem ein erhöhter PAK-Gehalt festgestellt worden. Damals hatte der Investor sich - je nach Kontaminierungsgrad - für Aufschüttungen, Bodenaustausch und letztlich gegen ein vom HSK angeregtes Unterkellerungsverbot ausgesprochen. Man wolle niemandem vorschreiben, wie er sein Haus baue, hatten Stadt und Investor damals erklärt. Nur wenn beim Bau eines Kellers Altlasten gefunden würden, könne es teuer werden. Letztlich entschieden sich offenbar alle Bauwilligen gegen die Unterkellerung.
>>> Hintergrund
Stadtverwaltung und Hochsauerlandkreis erläutern auf Nachfrage, dass das Verfahren rund um das Baugebiet Bettenhelle noch nicht abgeschlossen sei. Beide Seiten stünden noch in Gesprächen.
„Bei der Unteren Bodenschutzbehörde wird anhand der vorliegenden Gutachten und den Ausführungen in der Begründung geprüft, ob aus bodenschutzrechtlicher Sicht Bedenken gegen das Vorhaben bestehen oder Änderungen und Auflagen erforderlich sind, um von hier dem Vorhaben zustimmen zu können“, schreibt Petra Brandeburg vom Fachdienst Abfallwirtschaft/Bodenschutz beim HSK. „Das Ergebnis bleibt abzuwarten.“
Auch die Stadtverwaltung will laut Pressesprecher Jörg Fröhling noch Gespräche mit Fachbehörden führen, um zu klären, wie mit den Herausforderungen, die Altlasten an ein mögliches Wohnbaugebiet stellen, umzugehen ist. „Beschlossen werden muss die Änderung eines Bebauungsplans ohnehin am Ende durch den Stadtrat.“
Die Stadt Meschede, so steht es auch im Bebauungsplan, ist verpflichtet, der Altlastenfrage nachzugehen. Fröhling betont: Schon jetzt weise man interessierte Bauwillige aktiv auf mögliche Altlasten in diesem Bereich hin.