Bad Fredeburg. Neuer Streit um die Bad Fredeburger Gestaltungssatzung. Diesmal geht es um eine Stützmauer, die eigentlich von der Straße gar nicht sichtbar ist.

„Es ist einfach nicht fair, dass hier in der Stadt mit zweierlei Maß gemessen wird“, sagt Oliver Riemann. Er steht in seinem Garten in der Hochstraße in Bad Fredeburg. Überall auf der Wiese liegt Bruchschiefer, Oliver Riemanns Haus befindet sich in der A1-Zone der Stadt, hier gilt die Bad Fredeburger Gestaltungssatzung. Riemann baut gerade eine Terrasse aus Schiefer in seinen Garten: „Das wird man ja auch von der Straße aus sehen, da sehe ich die Satzung ein, aber nicht bei meiner bewachsenden Stützmauer.“

Er und seine Frau Nadja streiten sich seit vergangenem Jahr mit der Stadt. Es geht wieder einmal um die Gestaltungssatzung. Gegenüber von ihrem Garten, in dem die Stützmauer steht, wird aktuell eine ungefähr drei Meter hohe Betonmauer gebaut: „Und die ist scheinbar von der Stadt genehmigt worden“ sagt Oliver Riemann.

Alte Schiefermauer war zu instabil geworden

Diese Betonmauer ist ebenfalls an der Hochstraße zu finden, nur ist sie direkt von der Straße aus sichtbar. Die Riemanns fragen sich, wieso diese Mauer erlaubt ist.
Diese Betonmauer ist ebenfalls an der Hochstraße zu finden, nur ist sie direkt von der Straße aus sichtbar. Die Riemanns fragen sich, wieso diese Mauer erlaubt ist. © WP | Leandra Stampoulis

„Wir haben letztes Jahr unsere alte Schiefermauer abreißen müssen, sie war total instabil. Eine neue Mauer aus Schiefer hätte sehr viel Geld gekostet, also haben wir uns für eine Betonmauer entschieden“, sagt Riemann. Die alte Schiefermauer war komplett zugewachsen und so sollte es auch mit der neuen Betonmauer geschehen. Bis die beiden von der Stadt Bescheid bekamen, dass ihre Mauer nicht in die Gestaltungssatzung fällt. „Ich habe extra ganz viel gepflanzt, damit man die Mauer innerhalb von zwei Jahren nicht mehr sehen wird“, sagt Nadja Riemann.

Es begann ein Hin und Her mit der Stadt: „Wir sollten doch einfach Gabionen anstatt der Betonmauer bauen. Unser Nachbar hat eine solche Mauer. Aber Gabionen stehen auch nicht in der Satzung drin. Das macht doch keinen Sinn, dass dann Beton nicht erlaubt ist,“ sagt Oliver Riemann. Das Ehepaar hätte es nicht eingesehen, mehrere tausend Euro für den Bau einer neuen Schiefermauer auszugeben, die man später gar nicht mehr sieht.

Andere Mauern im Stadtgebiet weichen von der Gestaltungssatzung ab

Sie haben einen Kompromiss mit der Stadt gefunden: Vor die neue, ein Meter hohe Stützmauer, baut Oliver Riemann jetzt noch eine Gabionenmauer. Damit sieht man die Betonmauer von der Schmiedinghausener Straße nicht mehr. Die Riemanns müssen dafür aber noch einmal um die 3000 Euro zahlen: „Wir hatten einfach keine Lust mehr auf einen Streit und jetzt haben wir diese Lösung gefunden, wir fühlen uns aber dennoch sehr ungerecht behandelt.“ Denn um das Grundstück der Riemanns herum befinden sich ihrer Meinung nach viele Mauern, die von der Gestaltungssatzung abweichen und scheinbar genehmigt sind. So zum Beispiel eine Betonmauer an der Hochstraße, die auch von der Straße aus gut zu sehen ist. „Ich jogge hier regelmäßig durch den Ort und entdecke immer mehr Mauern oder andere Kleinigkeiten, die nicht in der Gestaltungssatzung stehen können. Ich finde es merkwürdig und schade, dass dann Ausnahmen gemacht werden und wir unsere Mauer nicht bepflanzen können“, sagt Nadja Riemann.

Andreas Dicke, technischer Beigeordneter der Stadt, stellt heraus, dass sich die Mauer im Bereich der Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern Bad Fredeburg befindet und gemäß dieser sind Stützmauern nur als Natursteinmauern oder Bruchsteinmauern zulässig. „Sollte dieses aus Kostengründen nicht möglich sein, ist die vorhandene Mauer wenigstens mit ortstypischen Stein zu verkleiden (Grauwacke oder Schiefer)“, sagt Dicke. Der Gestaltungsbeirat habe in dieser Sache entschieden, dass Familie Riemann innerhalb eines Jahres die Mauer beseitigen oder satzungskonform verkleiden soll. Nach mehreren Gesprächen wurde dann beschlossen, dass die Stadt mit der ebenfalls nicht satzungskonformen Gabionenmauer einverstanden ist. Solange sie ausschließlich mit Grauwrack befüllt wird. Diese Abweichung würde geduldet.