Finnentrop/Schmallenberg/Meschede. Warum der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Mitten im Sauerland„unter der Decke“ ist. Er befindet sich in guter Gesellschaft mit vielen Vereinen.
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Über den Status der Verärgerung ist Peter Schulte, Vorstandsvorsitzender der „Sparkasse Mitten im Sauerland“, längst hinweg. Mittlerweile sei er nur noch sprach- und fassungslos. Aus folgendem Grund: Auch viereinhalb Monate nach der Fusion der Sparkassen Finnentrop, Schmallenberg und Meschede/Eslohe Anfang August fehlt dem Geldinstitut der Eintrag im Handelsregister. Die Auswirkungen sind für die Sparkasse und ihre Kunden mehr als unangenehm: So ist es ihr beispielsweise bis heute nicht möglich, Grundbucheintragungen vorzunehmen. „Das ist überhaupt nicht mehr witzig“, ärgert sich Schulte.
Der Grund: Das Amtsgericht Arnsberg, wo die Handelsregistereintragung vorgenommen wird, spielt nicht so mit, wie es sich die Verantwortlichen der „neuen“ Sparkasse wünschen. An der selbstständigen Rechtspflegerin am Amtsgericht, die sich um die Eintragung kümmert, lässt Schulte kein gutes Haar. So forderte die Mitarbeiterin laut Angaben des Sparkassen-Vorstandsvorsitzenden von der Gemeinde Finnentrop und der Stadt Schmallenberg die Abschriften aus den Ratsbeschlüssen, in denen damals der Fusion zustimmen wurde - und zwar Mit Siegel und unterschrieben. Warum dabei eine Kopie nicht ausreicht und die Rechtspflegerin ausgerechnet das Original haben will, darauf kann sich Schulte keinen Reim machen.
Beschlussfähigkeit nachweisen
In den saueren Apfel biss die Sparkasse dennoch, forderte die gewünschten Unterlagen aus Finnentrop und Schmallenberg an und schickte sie wunschgemäß nach Arnsberg. Postwendend kam die Antwort, die Schulte wieder kaum glauben wollte: „Die Rechtspflegerin hat uns in einem längeren Brief mitgeteilt, dass sie das so ja gar nicht eintragen kann, weil sie nicht wisse, ob die Stadt- und Gemeinderäte überhaupt beschlussfähig waren“, berichtet Schulte. Diese Beschlussfähigkeit möge die Sparkasse doch bitte nachweisen und das Ganze erneut gestempelt und mit Siegel bei ihr einreichen. „Da war ich unter der Decke“, so Schulte.
Auf Nachfrage erklärte Björn Kurz, stellvertretender Direktor des Amtsgerichtes, jedoch, dass die Dinge im Fluss seien und man die zusätzlich angeforderten Unterlagen in näherer Zukunft erwarte. Just am Donnerstag machte sich auch Jürgen Bartholme, Kämmerer der Stadt Meschede und gleichzeitig Verbandsvorsitzender des Zweckverbands, zum Arnsberger Gericht auf, um den gesamten Prozess zu beschleunigen.
Gerichtsvollzieher kann Forderungen nicht durchsetzen
Wenig begeistert über die aktuelle Situation ist auch Andreas Bieker. Der Attendorner, Geschäftsführer der „ANBI Dienstleistungsfabrik“, arbeitet unter anderem in Kooperation mit Rechtsanwälten als Rechtsberater und vertritt beispielsweise Obergerichtsvollzieher wie Herbert Müller aus Attendorn.
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Dieser kann derzeit seiner Arbeit nicht nachkommen. Ein Beispiel: Der Attendorner konnte eine Zwangsvollstreckung für die Sparkasse Finnentrop nicht durchführen und damit die Forderungen des Gläubigers (also der Bank) gegen den Schuldner durchsetzen.
Auf den ersten Blick auch logisch, gibt es die Sparkasse Finnentrop ja nicht mehr. Nur steht eben auch die rechtsnachfolgende Sparkasse „Mitten im Sauerland“ nicht im Handelsregister.
Konsequenz: Herbert Müller musste seinen Zwangsvollstreckungsauftrag zurückgeben. „Wir schweben derzeit in einem komplett rechtsunklaren Raum, weil wir nicht wissen ob das, was die Sparkasse macht, rechtswidrig ist“, ärgert sich Bieker und fordert, dass die neue Sparkasse endlich ihre Rechtsnachfolge mit dem Eintrag im Handelsregister erledigt.