Meschede.. Mescheder Vorstände ärgern sich darüber, wie sie vom Vereinsregister in Arnsberg behandelt werden. So macht das Ehrenamt keinen Spaß.
Heimische Vereinsvorstände fühlen sich von der Verwaltung schikaniert. Was über Jahrzehnte rechtens war, wird plötzlich nicht mehr vom Vereinsregister in Arnsberg anerkannt. Eine Entscheidung mit Ermessensspielraum und Verhältnismäßigkeit gebe es quasi nicht mehr, sagen sie. Buchstabengetreu werde das Recht umgesetzt.
Und immer wieder fällt dabei der Name einer Rechtspflegerin, die sich jede Satzung offenbar ganz genau ansieht, mit zusätzlichem Ärger und Arbeitsaufwand für die ehrenamtlich tätigen Vorstände. Ein paar Beispiele:
Musikverein Freienohl
Eigentlich wollte der Musikverein Freienohl einen neuen Ersten Vorsitzenden wählen, so stand es auch in der Einladung zur Jahreshauptversammlung. Als sich der in der Versammlung nicht fand, erklärte sich Matthias Stirnberg bereit, den Vorsitz zu übernehmen. Er wurde gewählt. „In der Versammlung haben wir dann den Antrag auf Neuwahl des 2. Vorsitzenden gestellt.“ Doch das Vereinsregister legte sein Veto ein, weil in der Einladung nicht allgemein „Vorstandswahl“, sondern nur „Wahl des Ersten Vorsitzenden“ gestanden hatte. Seit 22 Jahren ist Stirnberg Mitglied im Vorstand des Musikvereins. „Noch nie hatten wir Ärger mit dem Vereinsregister.“ Zudem wurde beim Musikverein die korrekte Einladung angezweifelt. „Weil wir den Nachweis nicht erbringen konnten, wurde die Wahl komplett annulliert.“
Friedhofsverein Wennemen
Ein ähnliches Problem hatte der Friedhofsverein Wennemen. Dort hatte man seit 1984 in der Satzung stehen, dass die Ladung über die „örtlichen Aushänge“ und „die Medien“ erfolgt. Die Mitarbeiterin wollte auch das genau definiert haben und ließ sich dann die Zeitungsmeldungen vorlegen. WP und WR haben seit einigen Jahren einen gemeinsamen Lokalteil. Das wurde nicht anerkannt, beide Meldungen mussten in Kopie vorgelegt werden. „Da wird verkannt, dass wir alle das nur ehrenamtlich machen“, ärgert sich Günter Graf, bis 2019 Vorstandsmitglied. „Wir erstellen unsere Satzungen nach Mustervorlagen.“ In der Satzung steht jetzt, Aushänge sind an der Kirche und am Friedhof. Graf nimmt es mit Humor: „Die beiden Orte werden uns wohl erhalten bleiben!“
TuS Wennemen
In der ersten Satzung des TuS Wennemen vom 14. Oktober 1945, genehmigt von der britischen Militärregierung 1947, steht noch als Vereinszweck: „Die Hebung und Förderung der Volksgesundheit durch Pflege der Leibesübung. (...) Ganz besonderes Gewicht wird auf die Jugendertüchtigung gelegt. Durch planvolle regelmäßige Leibesübungen sollen Gesundheit und Lebenskraft gestärkt, das allgemeine Erziehungswerk ergänzt, Gemeinschaftsgeist, soziales Verhalten, Liebe zur Heimat und Volk vertieft werden.“ Gern hätte Vorsitzender Dietmar Heinemann den Zweck an die Mustersatzung des Landessportbundes angepasst: „Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Sports und der Gesundheit“, weil er die alten Formulierungen für arg antiquiert hielt. Doch auch damit kam er beim Vereinsregister nicht durch. „Wir hätten alle Mitglieder anschreiben müssen“, ärgert er sich. „Beim Vereinsregister meinte man, wir wollten einen neuen Verein gründen.“ Jetzt steht dort wieder die alte Formulierung.
Kreisschützenbund
Manchen Schützenverein dürfte es quasi gar nicht mehr geben. Denn in vielen Satzungen steht nur, dass die Ladung vor der Generalversammlung in den örtlichen Aushängen zu finden ist. Die Frage des Vereinsregisters: „Wo sind die Aushänge genau?“ Und: „Wie wollt ihr garantieren, dass auch die Auswärtigen benachrichtigt werden?“ Denn das verriet die Satzung bisher nicht. Aus Sicht der Rechtspflegerin wäre damit jede Wahl der vergangenen Jahre anfechtbar gewesen. Ein Fass, das niemand aufmachen wollte. Frank Schröder, Geschäftsführer des Kreisschützenbundes, weiß um den Unmut der Vereine. Niemand könne verlangen, dass 1000 Mitglieder per Einschreiben und Rückschein angeschrieben werden, um nachzuweisen, dass wirklich alle informiert worden sind, sagt er. „Wir vom Kreisschützenbund empfehlen, das persönliche Gespräch zu suchen. So können Missverständnisse schon im Vorfeld ausgeräumt werden.“
>>>HINTERGRUND
Für die Vereine bedeutet jede Satzungsänderung zusätzliche Notarkosten. Den Vereinsvorständen ist klar, dass bei den eingetragenen und gemeinnützigen Vereinen, die Spendenquittungen ausstellen dürfen, alles nach Recht und Gesetz laufen muss. „Aber für jeden Rechtspfleger am Vereinsregister gibt es einen Ermessensspielraum“, sagen sie. Und den wünschen sie sich im Sinne des Ehrenamts.
Vom Amtsgericht Arnsberg, bei dem das Vereinsregister seit einigen Jahren angesiedelt ist, war zu dem Fall keine Stellungnahme zu erhalten. „Zu laufenden Verfahren und Einzelfällen können wir hier keine Auskunft geben“, sagte der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts, Björn Kurz. „Wer mit Entscheidungen nicht einverstanden ist, hat aber immer die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen.“
Das hat die Siedlergemeinschaft Egge aus Oeventrop auch getan. Der Verein hat Beschwerde vor dem Oberlandesgericht eingereicht. „Doch die wurde abgelehnt“, sagt Martin Klauke. Die Begründung: Rechtspfleger handelten eigenständig. Er wollte eine Satzungsänderung durchsetzen, die in ganz NRW angenommen wurde. Nur in Arnsberg war sie abgelehnt worden.
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