Arnsberg/Sundern.. Vorstände mehrerer Vereine in Arnsberg und Sundern fühlen sich in ihrem Ehrenamt vom Registergericht blockiert und fordern mehr Unterstützung.
In ihrem Ehrenamt fühlen sich viele Vereinsvorstände von zunehmender Regulierungswut behindert. Die Rechtspflege lege ihnen Steine in den Weg beklagen Schützen, Sportler und Musiker aus verschiedenen Ortsteilen von Arnsberg und Sundern gleichermaßen. Satzungsänderungen würden nicht anerkannt, Einladungen zu Versammlungen und Abstimmungen als nicht satzungskonform bemängelt und deshalb für ungültig erklärt.
„Wir hatten einige Probleme bei der Eintragung einer Satzungsänderung“, berichtet ein Vereinsvorsitzender. Die erste Fassung sei abgelehnt worden, ohne dass der Grund für den Vorstand verständlich gewesen sei. Eine weitere Fassung hat der Verein nun beim Amtsgericht in Arnsberg eingereicht – solange die nicht durch sei, will der Verein wie ein weiterer aus dem Arnsberger Stadtgebiet lieber anonym bleiben.
Auseinandersetzung kostet Nerven
Mittlerweile eingetragen ist die Satzungsänderung der Sunderner Schützen – ganze vier Jahre nach dem ersten Anlauf. „Wir wollten unsere Bruderschaft mit der Satzungsänderung etwas mehr nach außen öffnen“, sagt der damalige oberst Ludger Simon. Das brauchte allerdings vier Versuche, denn an jeder der ersten drei Versionen hatte das Amtsgericht etwas bemängelt – es sei nicht fristgerecht eingeladen worden oder es seien nicht genug Mitglieder an der Abstimmung beteiligt gewesen.
Das kostet die Vereine jedes mal Zeit, Nerven, zusätzliche Versammlungen und auch Notarkosten. Erst mit einer Beschwerde beim Oberlandesgericht erreichte die Schützenbruderschaft im vergangenen Sommer schließlich, dass ihre Satzungsänderung eingetragen wurde. „Vereinsfreundlichkeit sieht anders aus, so wird das Ehrenamt nicht unterstützt, sondern blockiert“, kritisiert Simon.
Notar kritisiert Formalismus
„Die Probleme treffen alle eingetragene Vereine, egal ob Schützenbruderschaft, Sportverein oder Musikkapelle“, bestätigt Rechtsanwalt und Notar Meinolf Reuther aus seinem Arbeitsalltag. Er ist selbst Hauptmann der Schützen in Bruchhausen und zudem Justiziar im Kreisschützenbund Arnsberg. Seit einigen Jahren sei es für die Vereine deutlich schwieriger, Satzungsänderungen durchzubringen. Was jahrzehntelang gängige Praxis gewesen und mit gutem Willen zugunsten der Vereine ausgelegt worden sei, würde jetzt nicht mehr akzeptiert.
„Das Recht ist gleich geblieben, aber man geht meiner Meinung nach mit übertriebenem Formalismus heran“, so Reuther. Zweifelsfrei werde nach geltendem Recht entschieden, fraglich sei aber, ob es gegenüber den Vereinen so streng ausgelegt werden müsse. Schließlich handele es sich bei den Vorständen nicht um Notare, sondern um Menschen verschiedener Berufsgruppen, die sich im Rahmen ihres Ehrenamtes bemühen, meint Reuther. „Die Vorstände wünschen sich mehr Hilfe und Unterstützung von Seiten der Rechtspfleger.“
Weitere Vereine aus dem HSK sind betroffen
Betroffen sind auch Vereine aus dem Umland. Der TuS Wennemen etwa ist bisher daran gescheitert, Formulierungen in seiner Satzung ändern zu lassen, die aus dem Jahr 1945 stammen. Beim Musikverein Freienohl wurde eine Vorstandswahl für ungültig erklärt, weil nicht korrekt zur Versammlung eingeladen worden sei.
Vom Amtsgericht Arnsberg, bei dem das Vereinsregister seit einigen Jahren angesiedelt ist, hieß es auf Anfrage, zu laufenden Verfahren und Einzelfällen könne man keine Auskunft geben. Wer mit Entscheidungen nicht einverstanden sei, habe aber immer die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen.
Siedler legen Beschwerde ein
Das hat neben den Sunderner Schützen zum Beispiel die Siedlergemeinschaft Egge aus Oeventrop getan. Der Verein hat Beschwerde vor dem Oberlandesgericht eingereicht, weil auch seine Satzungsänderung nicht anerkannt wurde, obwohl man sich an einem Muster des Landesverbands Wohneigentum orientiert hatte. In diesem Fall wurde die Beschwerde jedoch vom Oberlandesgericht zurückgewiesen. Alle betroffenen Vereine wünschen sich eine stärkere Unterstützung und Beratung von Seiten des Amtsgerichts in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.
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