Meschede. Möglicherweise darf der Einzelhandel trotz 100er-Inzidenz im HSK unter Auflagen öffnen. Es gibt dafür eine wichtige Bedingung.
Die Corona-Inzidenz in Nordrhein-Westfalen und im Hochsauerlandkreis hat die 100er-Schwelle überschritten. Damit zieht die Politik die so genannte Notbremse, es wird wieder mehr geschlossen - eigentlich. Denn am Freitagnachmittag überraschte die Landesregierung mit ihrer neuen Corona-Schutzverordnung. Sie erlaubt es auch regional vorzugehen.
Knapp über dem Grenzwert
Was bedeutet diese Entscheidung für den Hochsauerlandkreis? Zunächst einmal, dass hier auch die Notbremse gezogen wird, weil die heimische Region seit Freitag eine Inzidenz von 100,9 erreicht hat - ganz knapp über dem Grenzwert. Umgekehrt könnten sehr schnell wieder Öffnungen möglich sein, wenn der Wert fällt. Tatsächlich könnte es auch zu einem Jojo kommen - auf und zu und auf und zu...
Für die kommende Woche gibt es nach der neuen Corona-Schutzverordnung dennoch eine Überraschung: Möglicherweise muss der Einzelhandel nicht komplett schließen. Die Angelegenheit ist aber kompliziert: Für Montag, 29. März, sieht es danach aus, dass der Einzelhandel zumindest vorerst nicht mehr öffnen darf. Selbst im zuständigen NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales war dazu allerdings keine eindeutige Aussage zu bekommen - „es sieht danach aus.“
Test-Option
Der Hoffnungsschimmer: Der Hochsauerlandkreis kann sich für die so genannte Test-Option entscheiden. Das würde bedeuten: Dann wäre Click und Meet erlaubt - einen Termin zu vereinbaren und dann mit einer begrenzten Anzahl von Personen im Geschäft einzukaufen. Neu wäre jedoch, dass die Kunden ab der 100er-Inzidenz dafür einen 24 Stunden alten negativen Corona-Test mitführen müssten, ein Schnelltest wäre ausreichend.
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Wie Pressesprecher Martin Reuther auf Anfrage erklärte, wird sich der Hochsauerlandkreis am Montag mit der Option beschäftigen. Eine Tendenz wollte er noch nicht geben - jedoch: Zuletzt hatte sich der Hochsauerlandkreis als Modell-Region mit ähnlichen Bedingungen beworben. In Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium könnte die Test-Variante schon Mitte der Woche in Kraft treten. Mit negativem Schnelltest dürften dann auch weiterhin Bibliotheken, Museen sowie zahlreiche körpernahe Dienstleistungen unter Auflagen genutzt werden.
Sonnenstudios geöffnet
Ferner beschloss das Land NRW: Schwimmbäder dürfen für die Anfängerschwimmausbildung mit Gruppen von höchstens fünf Kindern öffnen. Der Betrieb von Sonnenstudios ist – weil hier keine Dienstleistung von Mensch zu Mensch erbracht wird – bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig.