Schmallenberg. In Schmallenberg gibt es nur fünf Tagesmütter. Um eine zu werden müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Die Details.
Im Stadtgebiet Schmallenberg gibt es nur fünf Tagesmütter. Die Stadt möchte gerne die Betreuungsplätze für Kinder ausbauen. Das Angebot der Kindertagespflege gilt für Kinder ab dem ersten bis zum dritten Lebensjahr. Ludger Frisse vom Jugendamt weiß: „Wir haben derzeit 31 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege zur Verfügung. Das kommt auch dadurch, dass wir in den letzten Jahren zwei Stellen, eine in Schmallenberg die andere in Bad Fredeburg, geschaffen haben. Dort werden jeweils neun Kinder durch die städtischen Kräfte betreut.“ Es wird aber angestrebt, die Zahl der Betreuungsplätze mittelfristig zu steigern.
Nicht jeder kann eine Tagesmutter werden
Denn es ist auch klar: „Man kann nicht so einfach einen Bedarfsplan für die Kinder unter drei Jahren entwickeln. Denn die möglichen zu betreuenden Kinder, die im kommenden Jahr für die Tagespflege angemeldet werden könnten, sind in diesem Jahr noch nicht geboren.“ Derzeit gibt es fünf Tagesmütter in Schmallenberg, seit einiger Zeit wurde schon versucht die Werbetrommel zu rühren und noch andere interessierte und vor allem auch geeignete Menschen zu finden. Das gestaltet sich hier aber schwierig: „Wir haben hier eine Vollbeschäftigung. Und einen Tagesmutter-Tätigkeit noch neben dem Beruf auszuüben ist auch nicht für jeden etwas“, so Frisse.
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Um Tagesmutter zu werden – das können im Übrigen auch Männer sein – müssen einige Anforderungen erfüllt werden. Die Person muss eine Qualifikation mitbringen, das können eine Berufsausbildung als Erzieher oder im sozialen Bereich allgemein sein, aber auch 400 Stunden, die man in einer sozialen Einrichtung gearbeitet hat. „Außerdem brauchen Interessierte noch ein erweitertes Führungszeugnis und einen erste Hilfe Kurs. Das Jugendamt überprüft außerdem die räumlichen Gegebenheiten und schaut genau hin, ob die Umgebung für das zu pflegende Kind optimal sind,“ so der Jugendamtsleiter.