Bad Fredeburg. Ein Bad Fredeburger stand jetzt vor dem Amtsgericht: Er soll es auf Weihnachtsbäume abgesehen haben. Die Baumbesitzer sind sauer. Die Details.

Für einen ungewöhnlichen Diebstahl muss sich ein 78 Jahre alter Mann aus Bad Fredeburg vor dem Amtsgericht verantworten: Der Senior soll einen Weihnachtsbaum gestohlen haben. Bekannt wird, dass es offenbar kein Einzelfall war.

Es sind vier Zeugen geladen: zwei Weihnachtsbaum-Plantagen-Besitzer, ein Waldarbeiter und ein Polizist. „Erläutern Sie mir doch erst mal den ersten Fall. Wollten Sie einen Weihnachtsbaum klauen?“, fragt Richter Ralf Fischer den Angeklagten. Der antwortet direkt: „Die lagen da einfach rum. Ich habe einen drei Meter langen Baum gesucht. Habe auch einen gefunden, den ich aber nicht von der Stelle gekriegt habe.“ Der Bad Fredeburger betreibt selbst einen Handel mit Weihnachtsbäumen. Er hat rund 500 eigene Bäume auf einer Fläche angepflanzt: „Ich hatte eine Anfrage für einen drei Meter hohen Baum und den hatte ich eben nicht.“ Ralf Fischer schüttelt den Kopf: „Also wollten Sie klauen, um den Baum dann weiter zu verkaufen?“ Diese Frage kann der Angeklagte nicht verneinen. Fischer stellt heraus, das das gewerbsmäßige Stehlen schwerer bestraft wird.

Auf frischer Tat ertappt

Ein Waldarbeiter wird als Zeuge verhört, er erläutert, dass er den Angeklagten dabei entdeckt habe, wie er sich Bäume anschaute und auch eine Säge mit dabei gehabt habe. Als er ihn fragte, was er an der Weihnachtsbäumen zu suchen hätte, entgegnete ihm der 78-Jährige, dass er nur spazieren gehe. Das wollte der Arbeiter nicht glauben, die Säge hatte ihn stutzig gemacht. Als der Angeklagte dann in sein Auto steigen wollte, um wegzufahren, stand der Arbeiter noch vor dem Fahrzeug. Er wollte den Namen des Mannes wissen, der wurde ihm aber nicht gesagt. Stattdessen drängte der Angeklagte den Mann mit seinem Auto zur Seite: „Das ist eine vollendete Form der Nötigung“, stellt Fischer heraus.

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Weiter wurde ein zweiter Fall behandelt, der sich nur wenige Tage nach dem ersten Vorfall ereignet hatte. Damals soll der Angeklagte über einen Waldweg gefahren sein und sich wieder in der Nähe einer Weihnachtsbaumplantage aufgehalten haben. Der Eigentürmer der Plantage sei ihm entgegen gekommen und habe sich ihm in den Weg gestellt: „Der Mann war sehr aggressiv und laut und hat mich in sein Auto gezerrt und mit auf seinen Hof genommen. Dort hatte ich Angst vor dem Mann und habe mich deshalb hinter Weihnachtsbäumen versteckt. Als dann die Polizei kam, bin ich auch wieder aus meinem Versteck gekommen“, schildert der Angeklagte den Vorfall.

Situation wird von Zeugen anders geschildert

Die Zeugen schildern die Situation aber anders: Der Plantagenbesitzer, der ihm mit seinem Auto entgegen gefahren ist, sagt: „Klar, ich war sauer. Das Auto mit dem Kennzeichen war uns ja schon vorher bekannt. Der Mann war auch schon bei anderen Plantagen und hat dort auch mal zwei Bäume geklaut. Also bin ich zu ihm, habe ihn gefragt, was er hier will. Er meinte, dass er einfach nur da her fahren wollte. Ich habe ihn gebeten, mir seinen Kofferraum zu zeigen, das wollte er nicht. Da habe ich selbst nachgeschaut. Alles voller Tannennadeln und auch eine Säge und eine Axt lagen darin.“

Er habe den Mann dann aufgefordert, mit ihm auf den Hof zu fahren, da er die Polizei mit dazu holen wollte. Der Angeklagte stieg aber nicht freiwillig aus seinem Auto, also zog der Plantagenbesitzer ihn in sein Auto und brachte ihn auf seinen Hof. „Das war natürlich nicht richtig, dass Sie den Mann gegen seinen Willen mitgenommen haben“, sagt Ralf Fischer.

Vor Polizei versteckt

Dieser sieht auch ein, dass sein Vorgehen nicht richtig gewesen war. „Als ich dann auf dem Hof angekommen zum Telefon griff, nutzte der Angeklagte die Gelegenheit und versteckte sich“, erläutert der Plantagenbesitzer. Gemeinsam mit dem Polizisten, der kurze Zeit später dazu kam, suchten sie nach dem Mann. Nach kurzer Zeit fanden sie ihn auch hinter den Weihnachtsbäumen: „Ich habe den Mann gefragt, was er dort macht“, erklärt der Polizeibeamte, der ebenfalls als Zeuge geladen ist. „Der entgegnete mir nur, dass der Plantagenbesitzer ihn geschlagen hätte, er sich deshalb dort verstecke und nur dort hergefahren sei, um mal zu gucken“, erläutert der Polizist. Er habe auch bei dem Haus des Angeklagten nachgeschaut und auch ein Foto von dem Anzeigenschild vor seinem Haus gemacht: „Dort stand darauf, dass Bäume bei ihm günstig zu kaufen seien!“ „Kein Wunder, wenn man sie klaut“, meint Richter Ralf Fischer.

Nach allen Zeugenaussagen fasst der Richter zusammen: „Wir haben hier den massiven Tatverdacht, dass es sich um einen gewerbsmäßigen Diebstahl handelt. Es ist auch scheinbar kein Einzelfall. Der Angeklagte hat immer sein Auto als Tatwerkzeug benutzt.“ Der Staatsanwalt nennt das Vorgehen des Mannes „absolut dreist“.

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Der erste Fall wird letztendlich als versuchter Diebstahl gewertet und es wird festgestellt, dass eine klare Nötigung vorliegt. Außerdem stellt Fischer heraus: „Wenn in beiden Fällen auch nur ein einziger Ast im Wagen gelegen hätte, würde ein räuberischer Diebstahl vorliegen und dann wäre es ein Verbrechen.“ Das Urteil: 90 Tagessätze zu je 30 Euro und außerdem wird dem Angeklagten die Fahrerlaubnis für vier Monate entzogen. „Das ist wirklich die mindeste Strafe. Es wurde auch so entschieden, weil er den ersten ersten Vorfall zugegeben hat und außerdem schon in einem gewissen Alter ist und er eigentlich auf ein Auto angewiesen ist“, so Fischer.