Meschede. Mit bis zu 162 km/h verfolgt die Polizei bei Meschede einen Motorradfahrer auf der B 55. Diese Erklärungen hat der 41-Jährige dafür vor Gericht.
Auch der Fahrer des Polizeimotorrades hatte Mühe, diesen Raser zu stellen. Denn schon hinter dem Ortsausgang von Meschede auf der B 55 in Richtung Warstein erreichte der Fremde um die 162 km/h – wo 70 gefahren werden darf. Erst am Hirschberger Weg, vor den Bodenwellen dort, nahm der Raser seinen Verfolger wahr und stoppte schließlich. Angeklagt wurde der Mann jetzt wegen eines „Verbotenen Kraftfahrzeugrennens“: War hier einer der Motorradraser vom Stimm-Stamm erwischt worden?
Bei Grün davongeschossen
Ausgangspunkt war im Juni 2021 die Ampel am Lanfertsweg/Raiffeisen-Tankstelle. Dort standen bei Rot der 41 Jahre alte Arbeiter aus Arnsberg mit seiner Honda und neben ihm ein anderer Motorradfahrer. Bei Grün schoss der andere davon und setzte sich ab (er blieb auch unbekannt), der 41-Jährige hinter ihm her – und dann der Polizist, der dafür erst noch einen Porsche vor sich überholen musste. Um die Kurven am Haus Dortmund an der B 55 ging es nach Schätzungen des verfolgenden Polizisten mit 142 km/h, am Hirschberger Weg mit 156.
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War es ein Rennen? Der 41-Jährige bestreitet das. Den anderen Motorradfahrer kenne er nicht, sagte er vor Gericht, man habe nur zufällig an der Ampel nebeneinandergestanden – eine Kontaktaufnahme habe es aber nicht gegeben. Das ist wichtig: Es wäre ein Indiz für die Absprache eines Rennens. „Die Strecke ist halt beliebt bei Motorradfahrern“, sagte der 41-Jährige. Schon unterhalb der Ampel am Lanfertsweg, an der Ampel an der Lindenstraße, waren beide zuvor dem Polizisten aufgefallen. Sie sollen sich unterhalten haben: „Die Köpfe gingen zur Seite, da wurde irgendwas gesagt.“
Die Erklärung des 41-Jährigen dagegen: Er sei morgens bei seinem Mechaniker zur Wartung und zum Ölwechsel gewesen. Auf der B 55 habe er dann danach das Dämpfverhalten seiner 149 PS starken Maschine testen wollen, sie sei stark verstellt gewesen. Der Mann konnte vor Gericht eine WhatsApp seines Mechanikers vorweisen, mit dessen Querverweis zum „Einmaleins der Fahrwerksabstimmung“. Richter Fabian Kaste war erstaunt: „Dafür muss man das Doppelte der zugelassenen Geschwindigkeit fahren?“ „Ich habe mich ehrlich gesagt erschrocken“, meinte der 41-Jährige, als ihm nachher vom Polizisten gesagt wurde, wie schnell er gewesen sei: „Ich habe nicht auf die Geschwindigkeit geguckt. Ich habe mich auf das Fahrverhalten konzentriert.“ Richter Kaste hatte Zweifel: „Das wird einem doch auffallen, ob man 70 oder 130 fährt.“
„Das ist ein schmaler Grat, ob das Motorrad wegrutscht“
Der Motorrad-Polizist beobachtete, wie der Honda-Fahrer mehrfach auf der B 55 korrigieren musste, um nicht von der Fahrbahn abzukommen: „Das Limit war erreicht.“ Der 41-Jährige hätte sich immer weiter der Gegenfahrbahn genähert. Für den Polizisten war das keine Testfahrt, was der andere da ablieferte: „Bei der Geschwindigkeit versucht man, sein Motorrad zu halten. Das ist ein schmaler Grat, ob das Motorrad wegrutscht.“
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Und der Zeuge? Ein 70 Jahre alter Porsche-Fahrer aus Neheim-Hüsten. Er sah den Polizisten hinter sich und machte sich Gedanken, ob er nicht selbst angehalten werde – denn sein Porsche mit Spoiler errege oft Aufmerksamkeit: „Wir werden öfter schon mal aus Neugierde angehalten.“ Aber ein Rennen der Motorradfahrer will er nicht gesehen haben. Er fuhr selbst früher Motorrad: „Ein Rennstart war das hier für mich nicht.“
Seit 16 Jahren fährt der Angeklagte Motorrad: „Ich bin nicht der Raser vor dem Herrn“, versicherte er. Dafür spricht: Keine Punkte in Flensburg, keine Vorstrafen. Der Nachweis eines Rennens ließ sich nicht führen. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt, als Auflage muss der 41-Jährige 900 Euro an die Verkehrswacht bezahlen.
>>> HINTERGRUND <<<
2017 hatte der Gesetzgeber Strafen gegen Raser verschärft: Der neue Paragraf 315d im Strafgesetzbuch stellt schon die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen unter Strafe – bis zu zwei Jahre Haft, wenn Menschen dadurch schwer verletzt oder getötet werden, bis zu zehn Jahre.
Die Formen eines illegalen Rennens können unterschiedlich sein: Wenn Fahrzeuge unerlaubt auf einer längeren Strecke gegeneinander fahren oder auch beim Beschleunigungsrennen nur von Ampel zu Ampel.
Auch das Rasen alleine gegen die Uhr kann ein illegales Rennen sein. Das Gesetz soll jetzt auch Raser erfassen, die vor der Polizei flüchten.