Meschede/Freienohl. Seit 18 Jahren belästigt eine Frau den Pfarrer Michael Hammerschmidt in Freienohl. Jetzt kommt es erneut zu einer Anklage gegen die Stalkerin.
Am Amtsgericht Meschede wird am Montag ein ungewöhnlicher Prozess stattfinden. Es geht um Nachstellung. Die Angeklagte: eine 76-jährige Frau. Das Opfer: der katholische Pfarrer Michael Hammerschmidt aus Freienohl. Das Gericht hat Details zu dem Verfahren vor dem Strafrichter Dr. Sebastian Siepe veröffentlicht.
Seit 18 Jahren wird der Priester von der Seniorin immer wieder verfolgt und belästigt. Bislang waren die meisten Versuche gescheitert, das Stalking juristisch zu stoppen: Abgesehen von einer zeitweiligen Unterbringung in der Psychiatrie kamen Gerichte zu dem Schluss, dass die 76-Jährige schuld- und unzurechnungsfähig ist. Zuletzt entschied so das Oberlandesgericht.
Neues Gutachten
Inzwischen gibt es ein neues Gutachten. Erstellt hat es Dr. Josef Leßmann, der renommierte Psychiater und langjährige Ärztliche Leiter der LWL-Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Warstein. Er meint: Die Frau sei doch schuldfähig. Darauf entschied sich die Staatsanwaltschaft Arnsberg zu einer erneuten Anklage - und das Amtsgericht Meschede hat sie zugelassen.
Die Angeklagte hatte den Pfarrer in ihrer Heimatgemeinde im Jahr 2000 zufällig kennengelernt. Seitdem, so steht es in einer Mitteilung des Amtsgerichts, soll sie sich in eine angebliche Liebesbeziehung zu ihm hereingesteigert haben. Das soll sie dazu veranlasst haben, ihm seitdem nachzustellen und ihm öffentlich ihre Liebe zu bekunden - obwohl der Pfarrer ihr öfters mitgeteilt hat, dass er dies nicht wünsche.
Der Pfarrer soll durch die jahrelangen, auch nächtlichen, Kontaktaufnahmen der Angeklagten bereits erheblich gesundheitlich beeinträchtigt sein, heißt es in der Anklage. Starke Bluthochdruck und Schlafstörungen seien die Folge.
Drei Fälle angeklagt
Drei Fälle werden der Frau vorgeworfen:
1. Am 5. November 2017 gegen 16.50 Uhr soll sie den Garten des Pfarrers mit Gegenständen mit sexuellem Bezug dekoriert und ihm obszöne Worte zugerufen haben. Als er darauf reagierte und sie aufforderte, sich zu entfernen, soll sie ihren Mantel geöffnet haben, sich ihm nackt gezeigt haben und sich wiederholt in den Schritt gefasst haben.
2. Am 9. November 2017 soll die Angeklagte die vom Pfarrer abgehaltenen Messe in Wennemen durch Zwischenrufe gestört haben.
3. Am 2. April 2018 gegen 7.15 Uhr soll sich die Angeklagte erneut in den Garten des Seelsorgers begeben haben. Dort soll sie ihre Kleidung geöffnet haben, ihre Brüste entblößt haben, diese gerieben haben und einen Tanz aufgeführt haben. Danach soll sie im Garten ca. zehn Dekorationen mit sexuellen Anspielen hinterlassen haben, z.B. Möhren mit angebundenen Ballons.
Der Prozess ist zunächst für einen Tag angesetzt.