Menden/Arnsberg. Rechtsstreit beigelegt: Durch Einbehalten eines Monatsgehalts wollte die Wirtschaftsförderung Druck auf Ex-Geschäftsführer machen.
Vor dem Landgericht in Arnsberg ist ein Rechtsstreit zwischen Tim Behrendt als dem ehemaligen Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Menden, kurz WSG, und seinem früheren Arbeitgeber beigelegt worden.
Mendener Gesellschaft machte „Rückbehaltungsrecht“ geltend
Nach Informationen des Landgerichtssprechers hatte Tim Behrendt dagegen geklagt, dass die WSG noch fällige Gehaltszahlungen einbehalten hatte. Dies geschah aus Sicht der Gesellschaft, weil ihr noch Informationen zur Arbeit der Geschäftsführung aus Behrendts Zeit fehlten (die WP berichtete). Um diese Auskünfte zu bekommen, wollte die WSG über die Nichtauszahlung der Vergütung Druck auf Behrendt ausüben: Sie machte ein sogenanntes „Zurückbehaltungsrecht“ geltend, aus Behrendts Sicht jedoch zu Unrecht. Er klagte dagegen, und so kam es am Wochenbeginn in Arnsberg zur Verhandlung.
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WSG wollte Infos zu Gewerbepark Hämmer und neuem Gründerzentrum
Am Ende gab es dabei weder Sieger noch Besiegte. Auf Initiative des Richters, der den Ex-Geschäftsführer zu den erbetenen Auskünften aufforderte, beantwortete Behrendt auch noch unmittelbar vor Gericht Fragen der WSG. Diese betrafen zum Beispiel das große Fest „Menden dreht auf!“ im neuen Gewerbepark Hämmer im August letzten Jahres oder die ausstehende Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für das künftige Gründerzentrum.
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Vor Gericht nach Auskünften auch die Zusage der Zahlung
Danach zeigte sich die beklagte Gesellschaftsseite einverstanden damit, dass bei einer fortdauernden Bereitschaft Behrendts zur Mitarbeit an möglichen noch offenen Fragen das ausstehende Geld ausbezahlt wird. Zugleich, hieß es in Arnsberg, sei die Klage Behrendts in dem sogenannten Anerkenntnis-Urteil in anderen Punkten abgewiesen worden.
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Auf die Trennung von Behrendt folgte die Berater-Affäre
Bekanntlich hatte sich die WSG von Behrendt getrennt, nachdem es intern Kritik an seinem Führungsstil gegeben hatte. Nach seinem Weggang kam die Gesellschaft jedoch nicht zur Ruhe. Im Zuge des Übergangs und der Einarbeitungsphase seiner Nachfolgerin erfolgte die Zahlung eines „Beraterhonorars“ für den Aufsichtsratsvorsitzenden Peter Maywald. Das sorgte in Menden für beträchtliche Verwerfungen, als es bekannt wurde. Maywald erstattete das Honorar, musste dennoch von der WSG-Spitze zurücktreten und wurde in der Folge aus Rats- und Kreistagsfraktion der CDU ausgeschlossen. Bürgermeister Dr. Schröder schaltete gar die Staatsanwaltschaft Arnsberg ein, um die Vorgänge untersuchen zu lassen.
Konkrete Ergebnisse dieser Ermittlungen sind seither noch nicht bekannt geworden.