Menden. 16 Euro im Monat für den Zugführer: Stadt gleicht Selbstkosten bisher nur mit Mini-Summen aus. Neue Satzung soll das jetzt ändern.

Wer ein Ehrenamt übernimmt, leistet unentgeltlichen Dienst am Nächsten. Damit man dabei nicht noch draufzahlen muss, gibt es für viele Ehrenamtler in vielen Vereinen Regelungen für eine Aufwandsentschädigung. Das gilt auch für die mehr als 300 Freiwilligen in der Feuerwehr Menden. Doch ausgerechnet bei denen, die um Leben, Gesundheit und Eigentum der Bürgerinnen und Bürger kämpfen sollen, hat sich die Stadt Menden bisher einen besonders geringfügigen Ausgleich geleistet. So erhält ein Zugführer, der im Einsatz wie in der Ausbildung besonders große Verantwortung trägt, für seinen eigenen Aufwand heute 200 Euro – im Jahr. Das sind exakt 16,66 Euro im Monat, und das soll jetzt mit einer neuen Satzung anders werden.

Politik berät am Mittwoch, 27. November, im Fachausschuss

Christian Boike, neuer Chef der hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache, hat beim Bürgermeister für seine ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden den Antrag auf eine Erhöhung der Pauschalen gestellt, die zudem monatlich ausgezahlt werden sollen. Politisch beraten wird der Antrag öffentlich am Mittwochabend ab 17 Uhr im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und das Feuerwehrwesen im Ratssaal.

„Wir würden uns als Feuerwehrleitung sehr freuen, wenn die neue Satzung die tatsächlichen Aufwände unserer Ehrenamtlichen widerspiegeln würde.“

Christian Boike
Leiter der Feuer- und Rettungswache Menden

„Wir würden uns als Feuerwehrleitung sehr freuen, wenn die neue Satzung die tatsächlichen Aufwände unserer Ehrenamtlichen widerspiegeln würde“, sagt Christian Boike auf Anfrage der WP. Er führt in dem Antrag nicht nur auf, was Mendener Feuerwehrleute im Ehrenamt als Ausgleich für eigene Kosten erhalten, sondern auch, wie das in Nachbarstädten aussieht. Neben den Einsätzen werden demnach auch in Menden zahlreiche Aufgaben der Leitung und Führung, in Aus- und Fortbildung oder in der Kinder- und Jugendarbeit wahrgenommen. Auch das erfolge in der Freizeit der aktiven Feuerwehrfrauen und –männer und koste sie eigenes Geld, zum Beispiel für Telefon- und Druckkosten, zusätzliche Fahrten und vieles mehr.

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In Menden im Vergleich zu anderen Feuerwehren „sehr geringe Summen“

Bei der Freiwilligen Feuerwehr Menden, sagt Boike, werde die Aufwandsentschädigung dafür bislang nur einmalig im Jahr abgegolten – „mit sehr geringen Summen, verglichen mit anderen Feuerwehren“. Diese Zahlungen stünden „in keinem Verhältnis mehr zum tatsächlichen Aufwand der Funktionsträger“. Sie sollen daher ab 1. Januar 2025 durch die Gewährung monatlicher Aufwandsentschädigungen ausgeglichen werden, die aufs Jahr gerechnet deutlich höher liegen..

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In anderen Städten werden bis zu 100 Euro monatlich bezahlt

So stehen den umgerechnet 16 Euro im Monat für den ehrenamtlichen Zugführer der Feuerwehr Menden knapp 50 Euro bei der Feuerwehr Erftstadt gegenüber. 30 Euro im Monat sind es bei der Wehr in Waldbröl. Sogar 100 Euro im Monat zahlt die Stadt Mettmann an ihre Zugführer. Der Hintergrund: Andere Kommunen richten sich laut Boike an der Entschädigungsverordnung für Ratsmitglieder aus. Die wiederum richtet sich nach der Gemeindegröße und einem bestimmten Prozentsatz der Entschädigung, die ein Politiker erhält. In anderen NRW-Städten erhalten ehrenamtliche Zugführer bei unterschiedlichen Prozentsätzen zwischen 25 und 50 Prozent damit dann 326 Euro im Jahr, etwa bei den Feuerwehren Selm und Lengerich. Oder 428 Euro in Meerbusch.

Familientag Freiwillige Feuerwehr Menden
Auch die Ausbildung des Nachwuchses, hier beim Feuerwehrfest an der Wache zum 125-jährigen Bestehen der Feuerwehr in Menden, zählt zu den Aufgaben der Ehrenamtlichen. © Feuerwehr Menden | Stefan Deitel

Fahrtkosten: Realistische Beträge nach Einzelprüfungen für 2023

Entschädigt werden sollen in Menden weiterhin auch die Kosten für Fahrten in Privat-Pkw zu Einsätzen und Ausbildungen. Dieser Auslagenersatz soll jetzt erstmalig festgesetzt werden und sich nach der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Einheit und der individuellen Dienstbeteiligung richten. Dafür hat das Rathaus für jede(n) Einzelne(n) die Dienstbeteiligung im Jahr 2023 beispielhaft berechnet und für die Zukunft hochgerechnet. Dabei, sagt Boike, seien auch neue Aufgaben wie in der Drohneneinheit und eine weiter wachsende Zahl an Ehrenamtlichen berücksichtigt worden. Erstmals soll die neue Satzung auch den Anspruch auf die notwendige Verpflegung durch die Stadt für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen, Diensten und Einsätzen regeln und festschreiben.

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Stadt Menden hat Entschädigungsfrage bisher nur „sehr global“ geregelt

Weil die Stadt Menden die Aufgabe des Brandschutzes trägt, ist sie für die Festsetzung der Entschädigungen zuständig. Bislang gibt es dafür noch keine eigene Satzung, sondern nur eine laut Stadtverwaltung „sehr global gehaltene Entscheidung“ des Fachausschusses aus dem November 2016. Darin ist der bisherige Festbetrag als Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung an die Freiwillige Feuerwehr Menden festgeschrieben.

Neue Satzung soll schon für das laufende Jahr gelten

Die Neuregelung soll indes bereits für das laufende Jahr 2024 gelten. Weil aber Auszahlungen nur möglich sind, wenn die Satzung beschlossen ist, dürfte es hierfür keine weitere Verzögerung geben. Die Mehrbelastung für die Stadtkasse soll aus Geldern gezahlt werden, die im ablaufenden Haushalt 2024 nicht ausgegeben wurden. Für die Folgejahre seien die Mehrausgaben nach Angaben der Stadtkämmerei in den Haushaltsplanungen dann bereits eingeplant.