Menden. Nach dem schweren Unfall einer 19-Jährigen in Menden: Bei illegalen Rennen kennt der Gesetzgeber kein Pardon mehr. Die Rechtslage.

Nach dem schweren Unfall aus der Nacht zum Samstag auf der Hermann-Löns Straße im Mendener Stadtteil Platte Heide stellt sich die Frage nach dem möglichen Strafmaß. Denn nach spektakulären Fällen mit tragischem Ausgang, bei denen in den letzten Jahren Teilnehmer, aber auch Unbeteiligte zu Tode kamen, hat der Gesetzgeber das Strafmaß für verbotene Autorennen drastisch erhöht.

Bei Toten oder Schwerverletzten drohen bis zu zehn Jahre Haft

So droht dem Täter eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Bei mehr als 90 Tagessätzen erfolgt ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. Hat das Straßenrennen bei einem „Beinahe-Unfall“ Menschen oder Sachen gefährdet, kann es maximal fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe setzen. Nach Raser-Unfällen, denen Menschen schwer verletzt oder gar getötet werden, können Haftstrafen von einem bis zu zehn Jahren verhängt werden. Zusätzlich kann das Gericht den Führerschein entziehen und anordnen, das dies mindestens sechs Monate andauern muss.

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Für Schäden bei Straftaten muss die Kasko-Versicherung nicht zahlen

Und: Wenn jemand grob fahrlässig Unfälle und Schäden bei Straftaten verursacht, muss auch die Kaskoversicherung nicht zahlen. Die Haftpflichtversicherung ersetzt in der Regel dann zwar den Schaden verletzter oder geschädigter Menschen, nimmt den nach Täter einem illegalen Autorennen dafür aber in Regress.

Gesetzgeber: Schon das Organisieren von Rennen ist strafbar

Heute werden im Strafgesetzbuch drei Delikte bei illegalen Autorennen unterschieden:

1. Die „Ausrichtung oder Durchführung eines Straßenrennens“ umfasst nach Paragraf 315 schon die Vorbereitung oder die Organisation von Autorennen, etwa die Planung der Rennstrecke, sowie die Durchführung selbst. In Platte Heide hatte es über Jahre Tuner-Treffen gegeben, die jeweils mit starker Polizeipräsenz einhergingen. Im Umfeld kam es immer wieder zu groben Tempo-Verstößen. Allerdings ging es der Polizei nicht nur ums Unterbinden verbotener Wettfahrten als vielmehr darum, die Verkehrssicherheit der zahllosen Tuning-Anbauteile festzustellen.

Vorwurf der Teilnahme an illegalen Rennen meist nur gegen den Fahrer

2. Im Gesetz folgt dann die Teilnahme an nicht erlaubten Straßenrennen. Hierzu heißt es, dass ein Teilnehmer nur der- oder diejenige am Steuer ist. Die Beifahrer gelten immer nur dann als Teilnehmer, wenn sie selbst ihr Scherflein zur Fortbewegung des Fahrzeugs beigetragen haben. Zum Beispiel, indem sie lenken, während der Fahrer aufs Gas tritt.

Auch „Alleinraser“ können hart bestraft werden

3. Strafbar macht sich auch der „Allein-Raser“ bei einem „Rennen gegen sich selbst“. Er muss dabei „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ bei nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. Und zwar, um diese Raserei von anderen Tempoverstößen zu unterscheiden, die sonst alle zu Straftaten statt Ordnungswidrigkeiten würden.

Für „grobe Fahrlässigkeit“ müssen zur Raserei weitere Verstöße kommen

Als „grob verkehrswidrig“ gilt ein Verhalten, das zusätzlich zum überhöhten Tempo weitere Verstöße aufweist, die auch bei verbotenen Rennen mit mehreren Teilnehmern auftreten: die missachtete Vorfahrt, das verkehrswidrige Überholen, das Linksfahren und Gasgeben trotz unübersichtlicher Stellen, Kreuzungen, Einmündungen oder Bahnübergängen und auch das Wenden rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung. Und: Wird die Absicht der „höchstmöglichen Geschwindigkeit“ unterstellt, dann ist immer das höchstmögliche Tempo in der jeweiligen Umgebung gemeint. Zudem müssen Täter oder Täterin diese Höchstgeschwindigkeit auf längerer Strecke erreichen wollen.

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In Menden schon mehrere Verfolgungsjagden mit der Polizei

Schließlich fällt auch die Flucht vor der Polizei unter den Renn-Paragrafen. Hier will der Täter einem Streifenwagen entkommen und lässt deshalb jede Rücksicht fahren. Mehrere dieser Verfolgungsjagden endeten in Menden schon mit Unfällen. Der spektakulärste war wohl 2022 das nächtliche Abrasieren des Hoteleingangs vor dem ehemaligen Hotel Slamic an der Unnaer Landstraße durch einen fliegenden Mercedes. Dessen Fahrer kam auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle mit höchstmöglichem Tempo von der Westtangente herangerauscht. Als er die Slamic-Kurve nicht kriegte, wurden die Leitplanken vor dem Hotel für den teuren Daimler zur Startrampe: Der Wagen hob ab und zerstörte den gesamten Hoteleingang.