Menden/Iserlohn/Arnsberg. Mehrere Monate nach dem schrecklichen Bieberkamp-Crash verstirbt das Opfer. Mutmaßlicher Todesfahrer aus Iserlohn (21) jetzt im Fokus.
Verstorben ist kürzlich der Autofahrer aus Hemer (65), der bei dem furchtbaren Unfall auf dem Bieberkamp in Menden-Lendringsen vom späten Abend des 11. August letzten Jahres lebensgefährlich verletzt worden war. Nachdem er aus seinem völlig zerstörten, auf der Fahrerseite liegengebliebenen Wagen gerettet worden war, hatte ihn der Rettungshubschrauber in eine Unfallklinik geflogen. Dort kämpfte er lange um sein Leben und gewann diesen Kampf zunächst auch. Doch kurz nach seiner Reha ist er laut Informationen dieser Zeitung kürzlich doch verstorben, mehrere Monate nach dem Unfall.
Obduktion angeordnet: War der Unfall wirklich noch die Todesursache?
Sein Leichnam wurde laut dem Arnsberger Oberstaatsanwalt Thomas Poggel obduziert. So sollte festgestellt werden, ob sein Tod noch durch die Folgen des Unfalls eintrat oder nicht: „Der ursächliche Zusammenhang ist ja fraglich, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Unfalls und dem Tod eine längere Zeitspanne liegt“, erklärte Poggel.
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Wuchtiger Aufprall lässt die gesamte Anwohnerschaft hochschrecken
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ermittle unterdessen nur noch gegen einen 21-jährigen Mann aus Iserlohn. Er saß offenbar am Steuer des Wagens, der an dem schicksalhaften Abend aus der Meierfrankenfeldstaße auf den vorfahrtberechtigten Bieberkamp herausgeschossen war. Der wuchtige Aufprall auf die Beifahrerseite des zufällig vorbeifahrenden Hemeraners verursachte einen derartigen Knall, dass Anwohner in Lendringsen förmlich aus den Betten fielen. Der getroffene Wagen des Hemeraners überschlug sich und blieb auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegen.
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Fahrer und Beifahrer noch in der Unfallnacht von Suchhunden aufgespürt
Wie sein Beifahrer (22), der ebenfalls aus Iserlohn kommt, hatte der mutmaßliche Unfallverursacher nach dem Unfall zu Fuß das Weite gesucht, statt dem schwerstverletzten Hemeraner selber zu helfen oder zumindest Hilfe herbeizuholen. Doch im Zuge einer Nahbereichsfahndung, bei der auch Suchhunde eingesetzt wurden, konnte die Polizei die beiden Männer noch in der Unfallnacht dingfest machen. Währenddessen schleppte sich der schwerstverletzte Hund des Hemeraners aus dem Auto seines Herrchens und wurde auf einem nahen Bürgersteig zunächst von Anliegern versorgt, die auch die Mendener Tierhilfe hinzuriefen. Der tödlich verletzte Vierbeiner verendete dann jedoch jämmerlich vor den Augen seiner hilflosen und entsetzten Helfer.
Vorwurf gegen 21-Jährigen lautet jetzt auf fahrlässige Tötung
Inzwischen, so Poggel, sei das Strafverfahren gegen den 22-Jährigen eingestellt worden. Angesichts des Todes des Unfallgegners ermittle die Staatsanwaltschaft gegen den jungen Fahrer jetzt wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung. Nach dem Unfall war zunächst noch lange unklar geblieben, wer wirklich gefahren ist, da die Beteiligten hierzu keine beziehungsweise widersprüchliche Angaben machten.
Unklare Aussagen: Spurensicherung kann den Fahrer ermitteln
Zwischenzeitlich wurde auch gemeldet, dass ein 15-Jähriger als dritter Mann im mutmaßlichen Verursacherfahrzeug gesessen habe. Offenbar haben die eingesetzten Experten der Spurensicherung inzwischen aber zweifelsfrei ermitteln können, wer wirklich am Steuer saß bei diesem grauenhaften Unfall, der nun offenbar auch noch ein tragisches Ende genommen hat. Damit stand zugleich fest: Der 22-Jährige war nur Beifahrer, und offenbar wird gegen ihn dann auch nicht mehr wegen der Unfallflucht oder unterlassener Hilfeleistung ermittelt. Spekuliert wurde zwischenzeitlich über die Frage, ob das Auto des Unfallverursachers an einem illegalen Rennen beteiligt gewesen sein könnte.
Verfahren in der Übergabe: Staatsanwaltschaft Hagen zuständig
Laut Thomas Poggel befindet sich das gesamte Verfahren derzeit in der Übergabe von der Staatsanwaltschaft Arnsberg zu den Amtskolleginnen und -kollegen in Hagen. Denn bei heranwachsenden Beschuldigten, und als solcher gilt der 21-Jährige jetzt, werde ein Verfahren nicht länger der Staatsanwaltschaft zugeordnet, in deren Zuständigkeitsbereich der Tat- oder Unfallort liegt. Es geht stattdessen dann an diejenige Stelle, zu der der Wohnort des betreffenden jungen Menschen zählt. Und für Iserlohn ist das die Staatsanwaltschaft Hagen.