Arnsberg/Menden. Anwalt des mutmaßliche Täters aus Hemer will Aussage einer Zeugin verhindern. Die findet dann allerding hinter verschlossenen Türen statt.

Der Prozess um den mutmaßlichen Mord an einer 17-jährgen Mendenerin am Landgericht Arnsberg zieht sich auch nach vier Verhandlungstagen weiter in die Länge. Erste Erkenntnisse über die Ergeignisse im März 2024 soll zumindest die Aussage der Schwester des Opfers bringen. Doch die bleiben vorerst hinter verschlossenen Türen.

Zuschauer müssen draußen bleiben

Warten gehört im Prozess um den mutmaßlichen Mord an einer jungen Mendenerin am Landgericht Arnsberg inzwischen dazu. Auch wenn das Verfahren gegen einen 22 Jahre alte Mann aus Hemer, der die 17-jährige Mendenerin mit Benzin übergossen und anschließend angezündet haben soll, mittlerweile einige interessierte Mendener zu Saal 3 geführt hat, so werden sie zunächst enttäuscht. Denn der Großteil des vierten Verhandlungstags findet hinter verschlossenen Türen statt. Im Kern geht es dabei um die Aussage der 12-jährigen Schwester des Opfers. Doch wie genau das Ganze vonstatten gehen soll, das führt im Vorfeld abermals zu Diskussionen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

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Denn ob das Mädchen überhaupt aussagen kann, das ist zunächst offen. Der Verteidiger des Angeklagten will ihr Vernehmungsvideo zuerst auswerten. „Dafür hatten Sie sechs Monate Zeit“, entgegnet die Staatsanwältin. Ihre Vermutung: „Das ist reine Schikane.“ Zuspruch bekommt sie dabei vom vorsitzenden Richter Petja Pagel. „Es ist nicht überraschend, dass es so ein Video gibt“, sagt er in Richtung Verteidiger Nils Schiering. Denn der ist zudem strikt gegen eine Videobefragung des Mädchens. Ein Vorschlag, der nicht nur vonseiten der Anklage kam, sondern auch vom Anwalt der Opferfamilie. „Das Mädchen hat ansehen müssen, wie ihre Schwester in Flammen stand und sich durch die Wohnung geschleppt hat.“ Angesichts dieses Traumas sei ein direktes Aufeinandertreffen mit dem mutmaßlichen Täter nicht förderlich. Schiering hingegen fürchtet um ein faires Verfahren: „Für meinen Mandanten geht es hier um eine lebenslange Haftstrafe.“

„Das ist reine Schikane.“

Staatsanwältin
über das Vorgehen des Verteidigers

Schlussendlich aber wird der 22-jährige Hemeraner seinen Platz auf der Anklagebank aber räumen müssen, wie Richter Pagel nach mehreren Sitzungsunterbrechungen verkündet. Und nicht nur der. Die Prozessordnung gibt vor, dass bei Aussagen von Minderjährigen zudem die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, „wenn erhebliche Nachteile für die Zeugin zu befürchten sind“, erklärt Pagel. Das sei in „Verfahren gegen das Leben“ auch keine Ausnahme, sondern als Regelfall vorgesehen. „Durch die Anwesenheit des Angeklagten steht zudem zu befürchten, dass die Zeugin erheblich retraumatisiert wird.“ 

Der Prozess wird fortgesetzt mit weiteren Aussagen der Familienangehörigen.