Lendringsen. Mit einem alten, orangen Mercedes-Abrollkipper soll ein Unbekannter tonnenweise Bauschutt in den Wald an der Wolfskuhle gebracht haben.
Kann endlich mal ein Müllsünder zur Verantwortung gezogen werden? Anders als in den meisten Fällen gibt es sehr deutliche Hinweise auf den Täter.
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Wie berichtet wurden vor wenigen Tagen mehrere Tonnen Bauschutt und Erdaushub im Wald an der Wolfskuhle (zwischen Lendringsen und Oesbern) entsorgt. Förster Volker Seegers von der Forstverwaltung Edelburg, der die Flächen an der Wolfskuhle gehören, war sich von Anfang an sicher, dass der Täter sich vor Ort auskennen muss. Mit einem Lastwagen sei dieser rückwärts in den kleinen Stichweg gefahren – und das Ganze nicht nur einmal, sondern sechs Mal, so Volker Seegers.
„Baufirmen sagen, dass das eine richtige Rarität sei.“
Volker Seegers hoffte auf Zeugenhinweise. Und tatsächlich meldeten sich nach dem WP-Bericht mehrere Zeugen. Einer habe ihm berichtet, dass es sich um einen auffälligen Oldtimer-Lastwagen handele. „Ein alter Mercedes-Abrollkipper in orange“, erläutert Volker Seegers. „Baufirmen sagen, dass das eine richtige Rarität sei.“ Der Wagen stamme wohl aus den 80er oder den frühen 90er Jahren. Das Fahrzeug sei aus der Richtung Oesbern/Vosswinkel/Wickede angefahren. Gesichert sei, dass der Lkw am Mittwoch, 25. September, gegen 15.05 Uhr, und am Freitag, 27. September, gegen 13.05 Uhr, Müll abgeladen habe. Es sei davon auszugehen, dass es weitere Anfahrten gegeben habe.
Ordnungswidrigkeitenverfahren läuft
Volker Seegers ist optimistisch, dass der Täter nun ermittelt werden könnte. Wie Polizeisprecher Marcel Dilling auf Nachfrage der WP erklärt, habe die Polizei das Ganze an die Stadt Menden abgegeben, da es sich um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren handele. Die Stadt Menden indes gibt den Vorgang nun an den Märkischen Kreis ab. „Das ist ein privater Wald, deshalb ist der Märkische Kreis zuständig“, erläutert Vanessa Wittenburg.
Bußgeld bis zur Höhe von 100.000 Euro möglich
Alexander Bange, Pressesprecher des Märkischen Kreises, erklärt auf WP-Nachfrage, dass der Fall der Müllabladung noch nicht beim Märkischen Kreis angelangt sei. „Kann der Umweltsünder oder können die Umweltsünder zweifelsfrei ermittelt werden, werden sie für ihr Handeln in Anspruch genommen“, erläutert Alexander Bange. „Dies würde die Verpflichtung beinhalten, die Entsorgung auf eigene Kosten vorzunehmen sowie gegebenenfalls ein Bußgeld, für das das Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Höhe von bis zu 100.000 Euro vorsieht.“ Zu möglichen Ermittlungen werde sich der Kreis nicht äußern.