Menden. Der Parkplatz am Schuhcenter vor dem Mendener Bahnhof wird jetzt von Videokameras kontrolliert. Heute bleiben dort viele Plätze leer.
Seit einigen Tagen wird in Menden das Parken auf dem Platz vor dem Schuhcenter am Bahnhof nicht mehr mittels Schranken geregelt, sondern mit Videokameras, die Kennzeichen ablesen. Die Objektive sind über großen, eng beschriebenen Schildern angebracht, auf denen die Geschäftsbedingungen samt Strafenkatalog sowie die Datenschutz-Grundverordnung angebracht sind. „Wenn ich das alles durchlesen soll, muss ich allein dafür schon zwei Stunden hier stehen“, spöttelt ein Kunde. Die Betreiberin der neuen privaten Überwachung ist das Düsseldorfer Unternehmen „Fair parken“. Die WP hat in der Landeshauptstadt nachgefragt, wie deren System funktioniert und wie es dabei um den Datenschutz steht. Und warum ein Verstoß bei „Vertragsstrafen“, wie Bußgelder auf gewerblich bewirtschafteten Plätzen heißen, bis zu 49 Euro teuer werden kann.
Ziel: Kundenparkplätze sollen wieder frei werden für Schuhkäufer
Ziel von „Fair parken“ sei es, dass Kundenparkplätze wieder für Kunden zur Verfügung stehen, um ihnen einen schnellen und bequemen Einkauf zu ermöglichen, antwortet die Pressestelle. Fremdparker, die dauerhaft Plätze blockieren, sollen somit ferngehalten werden. Das gelingt offenbar auch: Seit die Kameras in der letzten Woche angebracht wurden, sind hier viele Parkflächen frei.
+++ Auch interessant: Stadt Menden will Videokameras in Angsträumen, Polizei lehnt ab +++
Vorteil: Parken ohne Parkscheibe, für Schuhcenter-Kunden eine Stunde frei
Und wie funktioniert das Ganze? Eine „eindeutige Beschilderung des Parkplatzes“ weise auf die geltende Höchstparkdauer sowie „die kamerabasierte Parkraumbewirtschaftung mit Kennzeichenerkennung hin“, erklärt „Fair parken“. Dabei werde bei der Einfahrt das Nummernschild jedes Fahrzeugs als Standbild von der Kamera erfasst. Der Kunde könne dann ohne Parkscheibe seinen Einkauf erledigen, für Kunden des Schuhcenters sei die erste Stunde komplett frei. Die Verweildauer jedes Fahrzeugs werde mit einer Software errechnet.
Bei Großeinkauf „kulante Stornierungsregelungen“ versprochen
Mit einer kulanten Stornierungsregelung komme „Fair parken“ zudem Kunden entgegen, die versehentlich oder wegen eines ausgedehnten Großeinkaufs gegen die Parkordnung verstoßen und die Höchstparkdauer überschritten haben. Kann der betroffene Fahrer nachweisen, dass sie oder er zum entsprechenden Zeitpunkt einkaufen war, gebe es „klare Kulanzregelungen“. Als Nachweis gelte etwa ein Kassenbeleg des Einkaufs.
Lesen Sie auch: Videoüberwachung schützt Baustelle in Menden vor Vandalen +++
Betreiber: Für Beschwerden telefonisch oder per E-Mail erreichbar
Die direkte telefonische und persönliche Erreichbarkeit bei Beschwerden sowie ein differenziertes Kulanzmanagement habe bei „Fair parken“ höchste Priorität. Das Service-Team sei telefonisch unter 0211 95 43 37 11 von Montag bis Sonntag direkt zu erreichen oder per Mail an info@fairparken.com. Desweiteren könne der Kassenbeleg auch online über die Website von fair parken (fairparken.com/kassenzettel) hochgeladen werden.
Gesamte Datenverarbeitung bleibt „auf eigenen Servern“ des Anbieters
Auf die Frage, wer die Aufnahmen vom Mendener Parkplatz auswertet, lautet die Antwort: „Die Datenverarbeitung findet bei ,Fair parken‘ ausschließlich auf eigenen Servern mit Standort in Deutschland statt.“
Doch wie ist das in Konfliktfällen um die Vertragsstrafen? Darf das Videomaterial dann länger archiviert werden? Laut „Fair parken“ arbeite man datenschutzkonform und sei von der DEKRA geprüft. „Darüber hinaus findet regelmäßig eine Kontrolle durch eine anerkannte, externe Datenschutzorganisation statt.“
Wer die Parkzeiten eingehalten hat, wird binnen 48 Stunden gelöscht
Die Löschung des Kennzeichens erfolge „bei regelkonformer Nutzung“ innerhalb von 48 Stunden. „Wird die zulässige Höchstparkdauer überschritten, erhält der Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin etwa eine bis zwei Wochen später per Post die Aufforderung zur Zahlung der Vertragsstrafe. Ist die Zahlung erfolgt, werden die Daten innerhalb der gesetzlichen Vorschriften gelöscht.“ Nichtzahler würden auf die Rechtmäßigkeit der Forderung sowie weitere mögliche Schritte hingewiesen, falls die Zahlung nicht geleistet wird. Alle Forderungen würden von „Fair parken“ selbst bearbeitet und nicht an Fremdunternehmen wie etwa Inkassobüros verkauft.
„Fair parken“: Vertragsstrafe angelehnt an städtischen Bußgeld-Katalog
Laut der ausgehängten Regelungen am bisher beliebten Bahnhofs-Parkplatz können auf Falschparker bei Vertragsstrafen Kosten in Höhe von bis zu 49 Euro zukommen. Ist das nicht zu hoch, wenn es zumindets als Faustregel heißt, dass höchstens das Doppelte eines kommunalen Bußgeldes noch statthaft ist? Denn das wären nur dann etwa 30 Euro. Dazu sagt „Fair parken“: „Das Parken ist für Kunden innerhalb der vorgegebenen Parkzeit von einer Stunde auf dem Parkplatz beim Schuhcenter Siemes in Menden kostenfrei. Bei der Überschreitung der Höchstparkdauer oder bei Verstoß gegen die Parkregeln wird eine Vertragsstrafe erhoben. Die Höhe dieser Vertragsstrafe richtet sich in Anlehnung an den aktuellen Bußgeldkatalog nach der Dauer der Überschreitung. Beim Bußgeldkatalog liegen die Spannen von 20 bis 40 Euro.“ Selbst in der höchsten Überschreitungsstufe seien die Vertragsstrafen bei „Fair parken“ nicht höher als im Bußgeldkatalog.
Keine Auskunft zu möglichen weiteren Video-Systemen in Menden
Auf die WP-Frage, ob noch weitere Standorte für das System in Menden vorgesehen sind, bittet das Unternehmen um Verständnis: Aus vertraglichen Gründen dürfe man zu Auftraggebern keine Auskünfte erteilen.