Menden. Wegen Corona: Kunden dürfen manche Mendener Supermärkte nur mit Einkaufswagen betreten. Warum ist das so? Und warum gilt das nicht für alle?
In vielen Mendener Supermärkten heißt es in der Corona-Zeit: Bitte einen Einkaufswagen mit ins Geschäft nehmen. In anderen ist das kein Thema und es ist den Kunden überlassen, ob sie einen Einkaufswagen vor sich her schieben. Warum ist das so? Wir haben die Stadt nach den Hintergründen gefragt.
Keine einheitlichen Standards
Einheitliche Standards gibt es für die Einzelhändler, die zurzeit noch ihre Geschäfte öffnen dürfen, im Hinblick auf die Einkaufswagen nicht. Eine Vorgabe allerdings müssen alle Geschäftsleute einhalten: Pro zehn Quadratmeter Fläche darf sich maximal ein Kunde aufhalten. Wie die Einzelhändler dieses Ziel erreichen, ist ihnen selbst überlassen.
„Es gibt Spielräume“, fasst Stadtsprecher Johannes Ehrlich die aktuelle Situation zusammen. Grundlage ist die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 22. März, die am 30. März aktualisiert wurde. „Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der für Kunden zugänglichen Lokalfläche nicht übersteigen“, heißt es dort.
Nur bestimmte Anzahl an Einkaufswagen
Einige Supermärkte stellen nun nur eine bestimmte Anzahl an Einkaufswagen zur Verfügung. Kunden werden per Aushang darauf hingewiesen, dass sie nur mit Wagen das Geschäft betreten dürfen. So kann sichergestellt werden, dass nicht mehr als die erlaubte Kundenzahl – je nach Größe des Marktes – gleichzeitig im Geschäft ist.
Andere wiederum setzen auf Sicherheitskräfte, die per Strichliste im Eingangs- und Ausgangsbereich die Kunden zählen. „Es ist den Einzelhändlern überlassen, wie sie die Vorgabe umsetzen“, erläutert Johannes Ehrlich.
Ordnungsamt täglich im Einsatz
Kräfte des Mendener Ordnungsamtes seien täglich im Einsatz, um vor Ort in den Geschäften zu überprüfen, „ob irgendeine Vorkehrung getroffen wurde, um die Bestimmungen einzuhalten“. Vor allem werde auf Gespräche gesetzt, um gemeinsam eine Lösung zu finden. So habe es kürzlich zwischen dem Kassenbereich eines Mendener Supermarktes und einer Bäckerei eine „natürliche Engstelle“ gegeben. „Da wurden dann Barrieren aufgebaut, um die Wartenden zu lenken“, berichtet Johannes Ehrlich. Bisweilen allerdings „gehen die Interpretationen auseinander“, weiß der Stadtsprecher. „Da diskutiert das Ordnungsamt dann mit dem Einzelhandel.“
Ein Kunde pro zehn Quadratmeter Fläche
Die Vorgabe ein Kunde pro zehn Quadratmeter „setzt jeder anders um“, so die Beobachtung des Ordnungsamtes. „Aber da kann es auch nicht eine einheitliche Regel für alle geben“, erklärt Johannes Ehrlich. „Manche Läden – etwa Baumärkte – haben vielleicht gar nicht so viele Einkaufwagen.“ Wichtig sei allein, dass die Einzelhändler dafür Sorge tragen, die Zahl der Kunden zu steuern – um so den Mindestabstand von eineinhalb Metern gewährleisten zu können.
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