Menden. Mendenerin hat Angst, mit Corona infiziert zu sein. Ehemann im selben Büro mit krankem Österreich-Rückkehrer. Der allerdings verweigert den Test.
Auch wenn ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus besteht, kann niemand zum Test gezwungen werden. Das musste nun eine Mendenerin erfahren, deren Familie seit Tagen ebenfalls unter grippalen Symptomen leidet und die sich sorgt, nun unwissentlich andere anstecken zu können. Besonders brisant: Die Mendenerin arbeitet in der Pflege, also mit Menschen, die gesundheitlich besonders verletzlich sind.
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Doch von vorne: Ein Arbeitskollege des Ehemannes der Mendenerin, die zu ihrem Schutz in der Berichterstattung anonym bleiben will, kam mit starken grippalen Symptomen aus seinem Österreich-Urlaub zurück. Obwohl er krank war, schleppte er sich Tag für Tag ins Büro: „Und da saß dieser Kollege dann im selben Raum wie mein Mann.“
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Ehemann fühlt sich weiterhin krank
Erst nach einer Woche blieb der Kollege krank zu Hause. Da aber hatte sich der Ehemann längst angesteckt, auch nun, Tage später, fühle dieser sich weiterhin „sehr schlapp“. Nun sorgt sich die Mendenerin, dass sich der Kollege im österreichischen Risiko-Gebiet mit dem Corona-Virus infiziert haben könnte. Indes: „Er lässt sich nicht testen.“
Keine Lust auf Quarantäne?
Warum der Mann keinen Corona-Test möchte, darüber kann die Mendenerin nur spekulieren: „Vielleicht hat er keine Lust, zwei Wochen in Quarantäne zu sein. Aber das ist doch unverantwortlich.“
Sie befürchtet, dass sich ihr Mann bei dem Kollegen mit dem Corona-Virus angesteckt haben könnte. Der Hausarzt allerdings habe – wie auch das Gesundheitsamt – auf die Richtlinien des Robert-Koch-Institutes verwiesen. Danach werden nur Menschen mit den typischen Krankheitssymptomen auf Corona getestet, wenn sie zusätzlich entweder selbst in einem Risikogebiet waren oder Kontakt zu einem nachweislich positiv getesteten Corona-Patienten hatten.
Angst, Patienten anzustecken
Die Konsequenz für die Mendenerin: Sie blieb einige Tage zu Hause, nahm Urlaub. „Ich hatte Angst, dass ich die Pflegebedürftigen anstecken könnte.“ Nun geht sie wieder arbeiten, trägt aber einen Mundschutz und informiert die Angehörigen der Patienten über ihre Sorge: „Wo immer es geht, habe ich darum gebeten, dass im Moment die Angehörigen einspringen und sich selbst um die Patienten kümmern.“
Hohe Dunkelziffer
Die Dunkelziffer bei der Zahl der Corona-Infizierten sei, so klagt die Mendenerin „sicher sehr hoch. Es laufen so viele Menschen rum, die andere anstecken können.“
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„Zum Corona-Test kann niemand gezwungen werden“, erklärt Ursula Erkens, Sprecherin des Märkischen Kreises, auf Nachfrage der Westfalenpost. Wer befürchte, dass er sich mit dem Coronavirus infiziert haben könnte, solle sich bei seinem Hausarzt oder beim Kassenärztlichen Notdienst (Tel. 116 117) telefonisch melden: „Da wird dann entschieden, ob ein Test sinnvoll ist oder nicht.“ Denn vor dem Test brauche der Patient eine entsprechende Überweisung.
Viele Anrufe verunsicherter Bürger
Das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises verzeichne derzeit viele Anrufe verunsicherter Bürger: „Manche sagen, ich fahre viel Bus und habe jetzt Erkältungssymptome“, berichtet Ursula Erkens. „Aber das reicht nicht für einen Test.“ Dafür gebe es die entsprechenden Vorgaben des Robert-Koch-Instituts.
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Einige fallen durchs Netz
Dem Gesundheitsamt des Märkischen Kreises sei klar, dass auf diese Weise „sicher einige durchs Netz fallen - zumal es ja auch Menschen gibt, die trotz Infektion keine Symptome zeigen“. Doch aus Kapazitätsgründen sei es schlichtweg nicht zu schaffen, „alle Menschen zu testen“.
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Der betroffenen Mendenerin rät Ursula Erkens, erneut Kontakt zu ihrem Hausarzt aufzunehmen und sich prophylaktisch einige Tage krank schreiben zu lassen.
>> INFOBOX: Test nur bei begründetem Verdacht
Nicht jeder, der von sich vermutet, dass seine Erkältungssymptome mit dem Corona-Virus zusammenhängen könnten, kann sich testen lassen. In der Regel wird nach den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) verfahren.
Eine Laboruntersuchung auf SARS-CoV-2 sei nur dann angezeigt, wenn es sich bei den Betroffenen um begründete COVID-19-Verdachtsfälle handelt, so das RKI. Das heiße: Die Betroffenen haben Krankheitszeichen UND hatten innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall. Oder die Betroffenen haben Krankheitszeichen UND waren innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder haben sich in einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland aufgehalten, erklärt das RKI. "Tests bei asymptomatischen Personen werden nicht empfohlen."
Weitere Antworten auf Fragen rund um das Corona-Virus auf der Seite der RKI.
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