Olpe. Komplexe Zuständigkeitsfragen dominieren die Antwort von Theo Melcher auf zwei Dienstaufsichtsbeschwerden durch Investor Christoph Pape.
Eine Antwort mit für ihn überraschendem Inhalt hat der Frankfurter Unternehmensberater Christoph Pape vom Landrat des Kreises Olpe, Theo Melcher, auf eine zweifache Dienstaufsichtsbeschwerde erhalten. Wie berichtet, hatte Pape, der aus Olpe stammt und an der Martinstraße den Abbruch und Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses plant, sich mit der Beschwerde an den Landrat gewandt, weil er sich vom Bürgermeister der Stadt Olpe, Peter Weber, und der Technischen Beigeordneten, Judith Feldner, benachteiligt fühlt. Und aus dem Antwortschreiben des Landrats geht hervor, dass Pape mit beiden Dienstaufsichtsbeschwerden den falschen Ansprechpartner gewählt hat.
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Was die Technische Beigeordnete angeht, erklärt Melcher in dem uns vorliegenden Schreiben, dass sich Dienstaufsichtsbeschwerden grundsätzlich an die jeweiligen Dienstvorgesetzten der kritisierten Personen richten müssen. Im Fall von Judith Feldner ist dies der Bürgermeister, da dieser Chef aller Bediensteten der Stadtverwaltung ist. „Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Technische Beigeordnete der Kreisstadt Olpe, Frau Judith Feldner, ist somit vom Bürgermeister der Kreisstadt Olpe als deren Dienstvorgesetzter zu entscheiden. Ich werde diesem daher Ihre Schreiben (...) zur weiteren Bearbeitung zuleiten“, so der Landrat an Pape. Mit anderen Worten: Weber, dem Pape denselben Vorwurf macht wie Feldner, muss nun entscheiden, ob er die Kritik an seiner Technischen Beigeordneten für gerechtfertigt hält.
Noch diffiziler wird es im Fall von Weber. Hier erfährt Pape aus dem Schreiben des Landrats: „Die Aufsichtsbehörde ist nicht dazu berechtigt, über eine gegen einen Bürgermeister gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde zu befinden, da zwischen der Gemeinde als Dienstherrn des Bürgermeisters und dem Staat, der staatlichen Aufsichtsbehörde, kein Instanzenzug von der vorgesetzten zur nachgeordneten Behörde besteht.“ Daher sei die staatliche Aufsichtsbehörde, in diesem Fall der Landrat als Chef der Kreisverwaltung, „weder mittelbarer noch unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters“
Zu Zeiten der ab 1994 abgeschafften kommunalen Doppelspitze in Nordrhein-Westfalen, führt der Landrat weiter aus, sei der Rat einer Stadt oder Gemeinde Dienstvorgesetzter des Stadt- oder Gemeindedirektors gewesen. Diese Regelung sei aber mit der Einführung des neuen Bürgermeister-Amts nicht übernommen worden. Seit dem Ende der Doppelspitze vereint das Amt des Bürgermeisters die Rollen der bisherigen Bürgermeister und der Stadt- oder Gemeindedirektoren. „Damit fehlt es seither an einer (...) kommunalverfassungsrechtlichen Norm. Der Bürgermeister hat also keinen Dienstvorgesetzten. Es bleibt somit Sache des Bürgermeisters, sich selbst gegenüber dem Beschwerdeführer zu äußern. Ich werde ihn bitten, dies zu tun.“
Doch es geht noch komplizierter: Denn weil Pape die Dienstaufsichtsbeschwerde mit dem Verdacht eines Dienstvergehens gemäß Paragraph 47 des Beamtenstatusgesetzes begründet habe, könne die Aufsichtsbehörde, also der Kreis, gemäß Landesdisziplinargesetz hier ausnahmsweise doch verpflichtet sein, den Sachverhalt zu ermitteln und dann eine disziplinarrechtliche Entscheidung zu treffen. Nur in einem solchen Fall gilt der Landrat in seiner Funktion als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde dann nämlich doch als dienstvorgesetzte Stelle des Bürgermeisters. Zunächst muss aber geprüft werden, ob eine solche Ausnahme im vorliegenden Fall überhaupt gegeben ist. „Daher wurde der Bürgermeister zunächst um eine Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen gebeten“, teilte uns die Kreisverwaltung auf eine entsprechende Anfrage hin mit.
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Bürgermeister Weber selbst zeigt sich von der Antwort wenig überrascht. „Durch das Schreiben des Landrats sind wir als Stadt jetzt offiziell im Spiel, vorher hatten wir es ja vom Beschwerdeführer nur zur Kenntnis bekommen. Ich werde jetzt natürlich sehr genau prüfen, ob der Technischen Beigeordneten ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist und die entsprechende Antwort dem Landrat zukommen lassen.“ Weber erklärte, er gehe aber nach erster Einschätzung davon aus, dass die Prüfung zugunsten von Judith Feldner ausfallen wird. Er selbst sei in das Verfahren gar nicht einbezogen gewesen, aber auch dies werde er in seiner Antwort an den Landrat ausführlich darstellen. Christoph Pape wartet nun ab, wie die Antwort ausfällt und behält sich weitere Schritte vor.