Brachthausen. Durch einen Gerichtsbeschluss sind die Aktien für den Energiepark Brachthausen mit bis zu neun Windrädern wieder gestiegen. Wie es nun weitergeht.
Gibt es doch noch ein Happy End für den Windpark in Brachthausen? Niemand weiß es derzeit, aber zumindest besteht wieder neue Hoffnung. Denn nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster sind die Energiepark Brachthausen GbR und die Erneuerbare Energien Beteiligungs- und Entwicklungsgesellschaft im Kreis Olpe mbH (EEBE), die die GbR unterstützt, wieder mit im Spiel. Trotzdem will bei den Beteiligten nicht so Recht Freude aufkommen.
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Das OVG Münster hatte Ende September die Rückstellung von Windkraftvorhaben außerhalb von Windenergiebereichen (WEB) für rechtswidrig erklärt (wir berichteten), damit wurde automatisch auch der Beschluss des Kirchhundemer Bauausschusses von Mitte Juni unwirksam. Mit acht zu drei Stimmen hatte der Ausschuss damals das Einvernehmen für den Bau von neun rund 250 Meter hohen Windenergieanlagen südlich von Brachthausen an der Kreisgrenze zu Hilchenbach abgelehnt. Begründung: Die geplanten Windkraft-Standorte liegen nach dem neuen Regionalplanentwurf außerhalb eines WEB. Mit der Ablehnung wurde der Antrag der GbR bzw. EEBE auf einen positiven Vorbescheid vom 13. Mai zunächst auf Eis gelegt, aber nun ist er wieder auf dem Tisch.
GbR und EEBE hatten das Projekt nach der Ablehnung zunächst nicht weiterverfolgt. „Wir haben durch das Versagen des Einvernehmens durch die Gemeinde vier Monate verloren, unser zeitlicher Vorsprung ist dadurch stark geschmolzen“, hadert Dr. Matthias Mann, Geschäftsführer der EEBE, auch heute noch mit der Entscheidung der Kirchhundemer Politik. Denn die Nachbarkommunen waren nicht so zögerlich wie Kirchhundem, haben in der Zwischenzeit ihr Einvernehmen für mehrere Windräder an der Gemeindegrenze zu Kirchhundem erteilt, die dem Ort Brachthausen zum Teil noch näher auf die Pelle rücken als der geplante eigene Energiepark. Dieser hätte möglicherweise sogar eine Art Blockade-Wirkung für andere Projekte bedeutet, wegen der hohen Konzentration von Anlagen mit Umzingelungswirkung in diesem Bereich. Mehr noch: Der Energiepark auf eigenem Hoheitsgebiet würde der Gemeinde ohne Gegenleistung jedes Jahr eine sechsstellige Summe an Gewerbesteuern in das Gemeindesäckel spülen. Letztlich konnte aber auch die Gemeinde nicht ahnen, dass sich der Wind der Rechtsprechung bei der Genehmigung von Windrädern mal wieder drehen würde.
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Ob das Brachthauser Projekt eine Zukunft hat, ist für Dr. Matthias Mann auch eine Zeitfrage. „Wenn wir es hinbekommen, bis zur Rechtskraft des neuen Regionalplans die kompletten Bauanträge mit allen Gutachten einzureichen, halte ich es für möglich, aber ich bin nicht sicher, ob wir das in dem Zeitrahmen schaffen“, so Mann. Für alle neun Anlagen sei dies unrealistisch. Der überarbeitete Entwurf des Regionalplans soll im Frühjahr endgültig verabschiedet werden. Allerdings kann er auch danach noch beklagt werden.
Unklar ist, ob die jetzt gestellten Bauvoranfragen für Anlagen außerhalb von Windenergiebereichen die gewünschte Wirkung entfalten. Dr. Mann: „Die Intention dieser Anträge sind, das Planungsrecht zu sichern, aber das muss im Einzelfall geprüft werden.“ Dass diese Möglichkeit besteht, bestätigt die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde: „Soweit der Vorbescheid über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen endgültig entscheidet, kommt ihm grundsätzlich die gleiche uneingeschränkte Bindungswirkung wie einer Genehmigung zu, auch wenn sich dazu später die rechtlichen Grundlagen ändern, wie zum Beispiel ein Regionalplan.“ Es wäre dann tatsächlich unerheblich, ob ein Standort später inner- oder außerhalb eines WEB liegt. „Der Antragsteller erwirkt durch den Vorbescheid das grundsätzliche Recht, unabhängig von einem WEB dort bauen zu können, sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden“, so der Kreis auf Anfrage.
Laut Kreis nutzen derzeit mehrere Vorhabenträger im Kreis Olpe die Möglichkeit, „die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für Standorte außerhalb von Windenergiebereichen des derzeitig im Entwurf befindlichen Regionalplans feststellen zu lassen“, so der Kreis. Nach Informationen dieser Zeitung liegen der Kreisverwaltung in Olpe derzeit rund zwei Dutzend solcher Anträge vor. Die neuesten betreffen wiederum das Gebiet der Gemeinde Kirchhundem. Im Bereich Rüspe will die ALTUS renewables GmbH aus Karlsruhe sechs 246 Meter hohe Anlagen vom Typ Nordex 163 errichten. Der Antrag auf einen Vorbescheid wurde am 6. November gestellt.