Silberg/Kirchhundem. Sieben neue Windräder sollen 2026 am Hohen Wald bei Silberg entstehen. Die Route der Schwertransporte erregt schon jetzt die Gemüter.

In Silberg schrillen die Alarmglocken. Sieben Windräder wollen die Düsseldorfer Grünwerke im Hohen Wald zwischen Silberg und Littfeld errichten. Die Silberger befürchten nun, dass die gesamten Schwertransporte demnächst durch ihren beschaulichen Ort rollen werden. „Das wäre der ,Worst case‘“, sagt Mike Knigge, Ortsvorsteher für Silberg und Varste.

Das 425-Seelen-Dorf Silberg ist der Ort mit dem geringsten Abstand zum Windpark, das nächste Windrad ist gerade mal 1000 Meter Luftlinie entfernt. Von den Siegerländer Dörfern Müsen und Littfeld sind es 1500 bzw. 2000 Meter bis zum nächstgelegenen Windrad. Dennoch hat die Gemeinde Kirchhundem keinerlei Mitwirkungsmöglichkeit bei dem Projekt. Die Standorte kratzen zwar an der Grenze zur Gemeinde Kirchhundem, sind aber auf Kreuztaler Stadtgebiet. „Da sind wir außen vor“, sagt Kirchhundems Bürgermeister Björn Jarosz. Rein rechtlich gesehen müssen die Grünwerke noch nicht einmal die Bürgerinnen und Bürger in Silberg darüber informieren, was da auf sie zukommt. Lange Zeit hatten die Grünwerke auch nur eine Bürgerinformation in Kreuztal auf dem Plan, aber das könnte sich jetzt ändern. „Ich habe mit dem Projektleiter gesprochen, er will mit uns einen Termin vor Ort machen“, so Mike Knigge. Bei dem Termin wird es auch über eine Bürgerversammlung in Silberg gehen. Schützenhilfe bekommen die Silberger hier vom Bürgermeister: „Ich habe dem Unternehmen dringend empfohlen, eine solche Versammlung in Silberg durchzuführen.“

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Denn die Dimensionen der geplanten Anlagen sind gewaltig. Sieben Mega-Windräder mit Gesamthöhen bis 250 Meter sollen sich über dem Hohen Wald drehen, die Rotoren sollen einen Durchmesser von 175 Meter haben. Mit einer Gesamtleistung von 49 Megawatt könnten jährlich 126 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt werden, genug für den Bedarf von 36.000 Einwohnern.

Im Infrastruktur-Ausschuss der Stadt Kreuztal im März hatte die Grünwerke GmbH Details zu geplanten Erschließung genannt. Damals hieß es, dass die Standorte über die Zuwegung zum ehemaligen Nato-Funkturm, der heute noch von Mobilfunkbetreibern genutzt wird, erschlossen werden sollen. Vier Meter breite Forstwege seien dort vorhanden, die zum Teil ausgebaut werden könnten. Offen sei, aus welcher Richtung Windrad-Teile und Baufahrzeuge zur Baustelle gelangen, aus Kirchhundem oder aus Kreuztal, hieß es damals.

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Die Option, dass die riesigen Windradkomponenten und Maschinen durch die Silberger und die Müsener Straße transportiert werden könnten, hat die Bürgerinnen und Bürger aufhorchen lassen. „Gerade die Müsener Straße ist durch die vielen Holzabfuhren in der letzten Zeit stark in Mitleidenschaft gezogen worden“, so Mike Knigge. Deshalb seien die Anwohner sehr besorgt. Er erhofft sich von dem Besuch eines Projektleiters vor Ort Aufklärung, auch über die genauen Standorte.

Die Baugenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz will die Grünwerke GmbH noch 2024 einreichen. „Aktuell gehen wir von einem Baubeginn im Jahr 2026 mit dem Ziel der Inbetriebnahme im Jahr 2027 aus“, heißt es auf der Internetseite des Unternehmens, das eine 100-prozentige Tochterfirma der Stadtwerke Düsseldorf ist. 

Nach OVG-Entscheidung: CDU fordert Aufklärung

Das OVG hat die Regelung zum vorübergehenden Aussetzen des Baus von Windenergieanlagen in NRW für rechtswidrig erklärt. Die CDU-Fraktion fordert deshalb mehr Klarheit über die aktuelle Situation und die möglichen Auswirkungen der OVG-Entscheidung auf die Gemeinde Kirchhundem. In der nächsten Ratssitzung am 31. Oktober soll die Verwaltung folgende Fragen beantworten:

Wie viele der Anträge auf Errichtung von Windkraftanlagen, die unter die OVG-Regelung fallen, betreffen die Gemeinde in welchen Gebieten? Auf wie viele Windenergieanlagen beziehen sich diese Anträge? Welche konkreten Windenergieanlagen sind derzeit in der Gemeinde geplant oder bereits genehmigt, wie werden diese vom OVG-Urteil beeinflusst? Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dem möglichen „Wildwuchs“ von Windenergieanlagen zu begegnen, solange die Landes- und Regionalplanung noch nicht abgeschlossen ist? Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Wertschöpfung aus Windenergieanlagen in der Gemeinde und bei den Bürgerinnen und Bürgern zu belassen?

Nach dem neuen Bürgerenergiegesetz müssen Kommunen und ihre Bürgerschaft am Ertrag der Windparks beteiligt werden. Als nächster Nachbar würde dann neben Kreuztal und Hilchenbach auch die Gemeinde Kirchhundem ein Entgelt pro erzeugter Kilowattstunde bekommen, denn alle Städte und Gemeinden im Radius von zweieinhalb Kilometern um die Türme der Windräder sollen an den Erlösen partizipieren.  Drei der sieben Anlagen liegen innerhalb von Windenergiebereichen, die im Entwurf des Regionalplans verankert sind. Deren Genehmigung dürfte bei Erfüllung der geforderten Umwelt- und Naturauflagen problemlos sein. Aber auch für die Genehmigung der anderen vier Anlagen außerhalb eines Windenergiebereichs besteht nach der jüngsten Entscheidung des OVG Münster (wir berichteten), dass diese nicht mehr zurückgestellt werden dürfen, eine Hürde weniger.