Kreis Olpe. Ein Mann aus dem Kreis Olpe schottet sich nach einer schweren Erkrankung ab. Isolation führt ihn auf die schiefe Bahn – auf Kosten eines Kindes.

Ein junger Mann isoliert sich nach einer schweren Erkrankung von der Außenwelt und sucht in der digitalen Welt neuen Halt. Sein Wunsch nach Aufmerksamkeit führt ihn schließlich auf die schiefe Bahn – auch auf Kosten der seelischen Gesundheit eines Kindes. Am Mittwochmorgen musste er sich deshalb vor dem Olper Amtsgericht unter anderem wegen des Vorwurfs des sexuellen Kindesmissbrauchs verantworten.

Schwere Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft Siegen hatte ihm zuvor vorgeworfen, einen damals zwölfjährigen Jungen über den Zeitraum eines knappen Monats (September 2021 bis zum 5. Oktober 2021) zu gemeinsamen sexuellen Handlungen gedrängt zu haben. Zusätzlich hat der Täter insgesamt sieben Videos mit kinderpornografischen Inhalten weitergegeben und sich damit der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz kinderpornografischer Inhalte schuldig gemacht. Der Angeklagte lernte das betroffene Kind in einer gemeinsamen Whatsapp-Gruppe kennen und intensivierte den gemeinsamen Kontakt. „Es kam zu Nachrichten, Telefonaten und Videotelefonaten“, so die Staatsanwaltschaft. Nach einer Vorlaufzeit forderte der Täter den damals 12-Jährigen dazu auf, Fotos bzw. Aufnahmen von seinem Genital zu versenden. Nachdem dieser der Forderung nachgekommen war, verschickte der Angeklagte ebenfalls Nacktbilder von seinem Genital. Bei einem weiteren Versuch, an Nacktbilder des Kindes zu kommen, lehnte das Opfer ab.

Weitere Themen

Bereits vor Verhandlungsbeginn zeigte sich der Angeklagte vollumfänglich geständig. Der Angeklagte äußerte sich vor dem Amtsgericht und Richter Matthias Witte zu den Vorwürfen und räumte die Vergehen vollumfänglich ein. Sein kurzfristig neu einberufener Pflichtverteidiger Christoph Hilleke schilderte zunächst die verzwickte Lebenssituation des Täters: „Es war eine schlechte Lebenssituation, in der er sich befunden hat. Er sagt selbst, dass er eigentlich keine pädophilen Neigungen hat“, ging Hilleke unter anderem auf die Borderline-Erkrankung seines Mandanten ein. Der 26-jährige Angeklagte fügte an: „Die Erkrankung Borderline wurde bei mir zwischen Ende 2018 und Anfang 2019 festgestellt. Ich habe die Aufmerksamkeit gebraucht, aufgrund meiner Selbstisolation. Eigentlich war es anfangs nur der Wunsch nach Bestätigung und Aufmerksamkeit. Der Wunsch war größer als jede Grenze.“ Nur über das Internet und Whatsapp-Gruppen habe er seine Bestätigung bekommen und das habe letztlich auch zu den Straftaten geführt. Für sein Handeln wolle er sich von ganzem Herzen beim Geschädigten entschuldigen. Inzwischen sei ihm klar, dass sein Handeln völlig falsch war.

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Vollumfängliches Geständnis

Aufgrund des vollumfänglichen Geständnisses verzichtete das Gericht auf die Zeugenaussagen des Opfers. Nach einer kurzen Beratung kam der zuständige Richter Matthias Witte dem vorgeschlagenen Strafmaß der Staatsanwaltschaft und Verteidigung, einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und drei Monaten, nach. Witte begründete das Urteil unter anderem mit vielen zulässigen strafmildernden Faktoren, wie der vollumfänglichen Einlassung und der Erkrankung des Angeklagten. „Der Angeklagte hat die ihm vorgeworfenen Tatvorwürfe vollumfänglich gestanden. Wir können festhalten, dass keine weiteren Vorkommnisse festgestellt werden konnten“, so Witte. Gleichzeitig hielt der Richter fest, dass es sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt handele: „Das, was damals passiert ist, war falsch und darf nicht wieder passieren“, betont Witte. Nach reiflicher Abwägung habe er sich wegen der mehrfachen Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs an Kindern, dem sexuellen Missbrauch an Kindern und der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten entschieden. Die Strafe wird auf Bewährung ausgesetzt. Im Anschluss der Verhandlung verzichteten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf Rechtsmitteleinlegung.