Attendorn. Die Arbeiten für die Obdachlosenunterkunft am Rande der Attendorner Innenstadt starten trotz drohendem Rechtsstreit. Worum es Wolfgang Simon geht.

Der Schotter-Parkplatz an der Straße Auf der Feldkirmes ist seit einigen Tagen gesperrt, sodass die Bauarbeiter nun anrücken können: In der kommenden Woche startet am Rande der Innenstadt der Bau des neuen Obdachlosenheims. Die Stadt Attendorn wird hier, auf ihrem Grundstück direkt neben der Polizeiwache, ein dreigeschossiges Gebäude mit 18 Schlafräumen für Menschen errichten, die wohnungslos sind. Ein gutes Jahr soll es dauern, also bis Ende 2025, bis das rund 1,8 Millionen Euro teure Vorhaben realisiert worden ist. Doch ohne Nebengeräusche wird dieser Bau nicht vonstattengehen.

Wolfgang Simon lebt direkt neben dem städtischen Grundstück in einem Mehrfamilienhaus. Der Wohnungseigentümer hatte schon vor etlichen Monaten, als die Pläne für das neue Obdachlosenheim öffentlich wurden, angekündigt, rechtliche Schritte einzuleiten. Seinen Worten ließ der Senior nun Taten folgen: Nachdem die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Olpe am 4. Juli die Baugenehmigung erteilt hatte, ging der Anwohner gemeinsam mit einem Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht aus Siegen gegen diese Erlaubnis vor dem Verwaltungsgericht (VG) in Arnsberg vor. Die Klage ist bei Gericht seit dem 30. Juli anhängig, bestätigt Richter Kai Hendrik Teipel, Pressedezernent der Behörde. Doch weder eine Klagebegründung noch eine Stellungnahme des Kreises Olpe liegen bislang vor.

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Wolfgang Simon geht es nach eigener Aussage primär gar nicht darum, den gesamten Bau zu verhindern, die Erfolgschancen dafür stünden mutmaßlich schlecht. „Ich will aber die Höhe des Gebäudes verhindern“, erklärt er im Gespräch mit dieser Redaktion. Von der Stadt beantragt und bewilligt ist eine Höhe von 8,83 Metern. Zur Einordnung: Die Gebäude ringsherum sind höher. Simons Ziel lautet, dass das Obdachlosenheim, das über eine PV-Anlage verfügen wird und mittels Wärmepumpen beheizt werden soll, nicht drei-, sondern nur zweigeschossig errichtet wird. Zum einen befürchtet er einen immensen Wertverlust seiner Wohnung, zum anderen – und das machte er in einem Schreiben an Bürgermeister Christian Pospischil (SPD) bereits vor zwei Jahren deutlich – müsse er auf seine geplante Photovoltaik-Anlage vor seinem Balkon verzichten, weil dort schlicht keine Sonne mehr hinscheinen würde, wenn das Gebäude errichtet sei.

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Die Stadt indes wird trotz des drohenden Rechtsstreits, der sich über Monate ziehen kann, nun mit dem Bau starten. „Natürlich haben wir mit dem Kreis Olpe diskutiert über die Frage, wie hoch das Risiko für uns ist. Wir stufen es als gering ein“, erklärt Attendorns Gebäudemanager Ludger Gabriel. Zurückhaltend äußert sich Kreis-Sprecherin Stefanie Gerlach: „Der Kreis Olpe prüft jeden Bauantrag sorgfältig und erteilt eine Baugenehmigung nur, wenn diese rechtens ist. Ob das Verwaltungsgericht die baurechtliche Beurteilung des Kreises Olpe teilt, wird das dortigen Verfahren zeigen.“

Obdachlosenunterkunft Attendorn
Eine Ansicht der neuen Obdachlosenunterkunft in Attendorn. © WP Olpe | Funkegrafik NRW/ Manuela Nossutta

Auf ein mögliches Gerichtsurteil muss die Stadt als Vorhabenträgerin auch gar nicht warten. Denn im Baugesetzbuch ist geregelt: „Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens haben keine aufschiebende Wirkung.“ Somit starten nun die Bauarbeiten für das neue Obdachlosenheim. Zum Ärger von Wolfgang Simon.