Lennestadt/Kirchhundem. Mit fast einem Jahr Verspätung will das Unternehmen Ørsted sein Windkraftprojekt mit zehn 250-Meter-Anlagen in Olpe- und Veischedetal starten.

Das Windkraftunternehmen Ørsted (vormals Ostwind) macht ernst. Das Unternehmen aus Regensburg hat beim Kreis Olpe die Anträge zur Errichtung und zum Betrieb von drei Mega-Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Siemens-Gamesa Renewable Energy SGRE mit Gesamthöhen von 250 Meter eingereicht. Die Windräder sollen auf dem Bergrücken zwischen Hohe Bracht und Einsiedelei gebaut werden. Zwei sollen auf Lennestädter, eins auf Kirchhundemer Gebiet entstehen. Am Mittwoch wird sich der Stadtrat Lennestadt (18 Uhr, Rathaus), am Donnerstag, 26. September, der Gemeinderat Kirchhundem (17.30 Uhr, Sekundarschule) mit dem Thema befassen. In zwei Bürgerversammlungen im Oktober letzten Jahres in Bilstein und in Benolpe hatte Ørsted den geplanten Windpark „Windfart“ vorgestellt. Die Bauanträge für die ersten drei von insgesamt zehn Windkraftanlagen auf dem Bergrücken zwischen dem Veischede- und dem Olpetal wollte das Unternehmen noch bis Ende des Jahres 2023 einreichen. Dazu kam es aber nicht. Nun hat das Unternehmen dies mit einem Dreivierteljahr Verspätung nachgeholt.

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Zwei der Windradstandorte (WEA 6 und WEA 7) liegen ungefähr auf halber Strecke zwischen dem Benolper Kreuz und dem Aussichtsturm Hohe Bracht im Bereich des 599 Meter hohen Buscheid, direkt an der Gemeindegrenze, wobei WEA 6 auf Lennestädter und WEA 7 auf Kirchhundemer Gebiet liegt. Das dritte (WEA 2) liegt westlich von Benolpe Richtung Einsiedelei auf Lennestädter Gebiet. 

Der Kreis Olpe als Genehmigungsbehörde hat beide Kommunen um ihre Stellungnahmen zu den Vorhaben, ebenso um die Erteilung des Einvernehmens innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten gebeten.

Die zehn geplanten Standorte zwischen Olpe- und Veischedetal, für die ersten drei Anlagen wurden jetzt die Bauanträge gestellt.  
Die zehn geplanten Standorte zwischen Olpe- und Veischedetal, für die ersten drei Anlagen wurden jetzt die Bauanträge gestellt.   © Orsted | Orsted

Für das westlich gelegene Windrad (WEA 2) sehen beide Kommunen Bedenken, denn der Standort befindet sich nicht in einem sogenannten Windenergiebereich (WEB) des neuen Regionalplans, der derzeit aufgestellt wird, aber noch nicht rechtskräftig ist. Nach einem Runderlass der Landesregierung widersprechen Anlagen, die nicht in einem WEB liegen, dem Steuerungsziel zum Ausbau der Windkraft und dürfen nicht gebaut werden, bis der Regionalplan rechtskräftig ist und die Windenergiebereiche zweifelsfrei feststehen. Deshalb empfiehlt die Stadtverwaltung dem Stadtrat, das Einvernehmen für dieses Windrad zu versagen. „Der Kreis Olpe müsste das Vorhaben dann zurückstellen und ruhen lassen, bis der neue Regionalplan rechtskräftig ist“, erklärt Karsten Schürheck, Beigeordneter der Stadt Lennestadt, die Folgen dieses Beschlusses. Die beiden anderen, weiter östlich gelegenen Anlagen im Bereich des Buscheid befinden sich dagegen in einem Windenergiebereich. Hier empfiehlt die Verwaltung den Stadtverordneten, das Einvernehmen für das Windrad WEA 6 auf Lennestädter Gebiet zu erteilen. „Wir sehen hier keinen Anlass, das zu versagen“, so Schürheck.

Die Gemeinde Kirchhundem kommt zu einer ähnlichen Einschätzung. „Dem geplanten WEA 7 nahe der Ortschaft Kirchhundem-Benolpe wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zu beteiligenden Behörden und Träger öffentlicher Belange zugestimmt und das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde Kirchhundem … erteilt, da die WEA 7 innerhalb der potentiellen WEB des Regionalplanentwurfs 2023 liegt“, lautet der Beschlussvorschlag an den Gemeinderat.

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Fakt ist, dass die Erschließung des Windparks mit einem enormen Eingriff in die Landschaft verbunden sein wird. Der Antransport soll über die A 45, die B 55 und die K 18 (Fahlenscheid) erfolgen. Südlich von Fahlenscheid geht es über die Wege, die bereits für den Windpark bei Rahrbach gebaut wurden, in den Rahrbruch, dann weiter über die sogenannte „Kohlstraße“ zur  Einsiedelei. Von hier geht durch zwei Naturschutzgebiete und das FFH-Gebiet „Buchen- und Bruchwälder bei Einsiedelei und Apollmicke“ zum Windparkgebiet. Auf einem größeren Teil der Wege verläuft auch der zertifizierte Wanderweg „Veischeder Sonnenpfad“. „Alternativen zu der Zuwegung durch das NSG/FFH Gebiet Einsiedelei sind nicht möglich“, so Ørsted. Andere Routen scheiterten aufgrund der Geländekomplexität, der Steilhänge und zu enger Kurven, die nicht mit längeren Schwertransportfahrzeugen befahren werden könnten, heißt es in der Erklärung des Unternehmens zur verkehrlichen Erschließung des Windparks.