Attendorn. Die „Nierhofer Mühle“ in Listerscheid ist das einzige technische Kulturdenkmal der Stadt Attendorn. Doch nun verliert die Mühle ihren Status.

Die Stadt Attendorn „verliert“ ihr einziges technisches Kulturdenkmal: Die „Nierhofer Mühle“ in Listerscheid wird aus der Denkmalliste entfernt. Ein dafür noch notwendiger Ratsbeschluss gilt als sicher. „Als Ortsheimatpflegerin bin ich natürlich sehr betrübt“, betonte Birgit Haberhauer-Kuschel, Mitglied der Union für Attendorn (UfA), am Montagabend im zuständigen Planungsausschuss. „Doch so leid es mir tut, die Eintragungsvoraussetzungen sind entfallen, im Laufe der Jahrzehnte wurde zu viel am Bestand verändert“, weiß die Juristin, dass die im Jahr 1773 erstmals urkundlich erwähnte Mühle des Klosters Ewig längst ihren Denkmal-Anspruch verloren hat.

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Vor allem das Mühlrad galt als ein Dokument der Arbeits- und Produktionsverhältnisse in Listerscheid, weshalb die Mühle in den 1980er Jahren zum Denkmal ernannt wurde. Ursprünglich, so schreibt die Attendorner Verwaltung in einer entsprechen Sitzungsvorlage, schien sie mit zwei Mahlgängen und zwei oberschlägigen Wasserrädern betrieben worden zu sein. Heute ist von dem einstigen Erscheinungsbild kaum noch etwas zu sehen. Und nicht nur das: Das Gebäude und die dazugehörigen Anlagen weisen deutliche Schäden auf. So habe beispielsweise das Wasserrad eine gebrochene Achse und weise starke Rostschäden auf, genauso wie die Bruchsteinmauer, und der Mühlenteich sei verschlammt.

Doch anstatt die Schäden reparieren zu lassen, kam der Eigentümer im November vergangenen Jahres mit dem Wunsch auf die Stadt zu, die „Nierhofer Mühle“ aus der Denkmalliste zu streichen. Im Kern begründete er den Schritt damit, dass sich das Gebäude in einem schlechten Zustand befinde und die zu erwartenden Kosten für die Sanierung zu hoch seien.

Kaum noch Akten vorhanden

Trotz diverser Vor-Ort-Termine und Versuche, die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes an der Ihnestraße wiederherzustellen, „kam irgendwann der Punkt, an dem das Grundrecht des Eigentümers überwiegen musste“, verdeutlichte Carolin Glasbrenner, die im Amt für Planung und Bauordnung für Denkmalangelegenheiten zuständig ist. Der Stadt waren schon deshalb die Hände gebunden, weil es kaum Akten zur ursprünglich errichteten „Nierhofer Mühle“ gibt, die offenbar in der Vergangenheit des Öfteren baulich verändert wurde. So wurde beispielsweise das Hauptgebäude komplett abgerissen und Ende der 1970er-Jahre neu errichtet. Die Originalsubstanz ist daher in erheblichem Maße nicht mehr vorhanden.

Dieser Umstand ermöglicht dem Eigentümer das Recht auf Löschung aus der Denkmalliste. Sowohl Glasbrenner als auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und Ortsheimatpflegerin Birgit Haberhauer-Kuschel mussten, wenn auch schweren Herzens, akzeptieren, dass die Mühle in den vergangenen Jahren „erheblich an Zeugniswert“ eingebüßt hat und das technische Denkmal „faktisch nicht mehr vorhanden“ ist, wie es Glasbrenner in der Sitzungsvorlage auf den Punkt bringt.

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Mit der Löschung wird die Stadt dem Wunsch des Eigentümers gerecht. „Das ist schade, hatte sich aber abgezeichnet“, kommentierte der SPD-Fraktionschef Uli Bock und schob hinterher, „dass uns die Versäumnisse des Eigentümers nun zu diesem Schritt zwingen.“ Kritik am Eigentümer der „Nierhofer Mühle“ äußerte auch Grünen-Fraktionschef Matthias Pröll: Ihm beschleicht das Gefühl, „dass der Eigentümer das Denkmal verkommen ließ.“ Wie auch immer: Die „Nierhofer Mühle“ hat offensichtlich ihren Denkmal-Status verloren und wird nun aus der städtischen Liste gestrichen.