Hillmicke/Wenden. Gemeinde möchte Teil der Christophorusstraße automatisch beim anstehenden qualifizierten Ausbau des Nonnhofs mit heranziehen.
Die Situation ist ein wenig schwer zu durchschauen: Wer in Hillmicke die Christophorusstraße sucht, der muss sich ein wenig Mühe machen, um nicht durcheinanderzukommen. Denn der Verlauf dieser Straße gibt, historisch bedingt, heute einige Rätsel auf. Sie zweigt von der Straße In der Trift ab und führt geradeaus auf das ehemalige, längst privatisierte Pastorat zu, biegt dann nach rechts ab zur ehemaligen Grundschule und gabelt sich hier. Einerseits macht sie einen Linksknick, um oberhalb des einstigen Schulgebäudes zu enden. Andererseits führt sie in Form eines Feldwegs auch geradeaus weiter und weitet sich zu einer kompletten zweiten Straße auf, die wiederum mit der Straße In der Trift verbunden ist. Die Übergänge zur Kirchhof- und zur Kindergartenstraße sind fließend, ohne Straßenschilder und Karte fällt die Zuordnung schwer, auf welcher Straßenparzelle man gerade steht. Das merkten auch die Mitglieder des gemeindlichen Bauausschusses, die am Mittwoch zum Ortstermin an der Ecke Kirchhofstraße/Zum Nonnhof zusammenkamen. Ursache war allerdings nicht der chaotische Straßenverlauf, sondern eine Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung, die für Ärger bei einigen Bürgerinnen und Bürgern sorgt.
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Ursache dafür ist die Tatsache, dass die Straße Zum Nonnhof, 2009 angelegt, bisher nur als Baustraße hergestellt ist. Wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht, sollte der Endausbau eigentlich bis 2019 abgeschlossen sein, doch habe sich dies unter anderem durch die Corona-Krise verzögert. Doch solle nun ein sogenannter „qualifizierter Ausbau“ erfolgen, zu dem aber zwingend auch das oberhalb der ehemaligen Schule befindliche Teilstück der Christophorusstraße gehöre. Und genau hier liegt der Grund für den Ärger. Denn die Anlieger dieses Teilstücks sehen keinerlei Notwendigkeit, ihre intakte Straße dem sogenannten „qualifizierten Ausbau“ unterziehen zu lassen, was für sie mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Im Namen der Hauseigentümer sprach beim Ortstermin Paul Sieler, der deutlich machte, dass die Straße wirklich ausschließlich von den dort Wohnenden und ihren Besuchern genutzt werde, es wirklich überhaupt keinen Durchgangsverkehr gebe und dieser Zweig der Christophorusstraße in seinem derzeitigen Zustand zum einen vollkommen ausreichend sei und zum anderen noch viele Jahre von der Notwendigkeit einer Sanierung entfernt sei. „Wenn das irgendwann soweit ist, sträuben wir uns ja nicht gegen den Ausbau und die Kosten. Aber da gibt es andere Stellen, die dringender wären“, fasste er unter zustimmendem Nicken seiner Nachbarn zusammen.
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In der Tat fiel es auch Ausschussmitgliedern auf, die einen kompletten Rundgang um das Areal von ehemaliger Grundschule und Kindergarten unternahmen: Die Kindergartenstraße, täglich von zahlreichen Eltern sowohl zu Fuß als auch per Auto oder Fahrrad genutzt, weist an mehreren Stellen Reparaturbedarf auf, ebenso die Kirchhofstraße, die täglich von vielen Besuchern des Friedhofs befahren wird und zudem keinerlei Ausweichmöglichkeiten für Fußgänger bietet, die dort zahlreich unterwegs sind.
Als der Ausschuss nach dem Ortstermin im Wendener Rathaus tagte, fasste Dr. Patrick Bredebach (CDU) seinen Eindruck nach dem Ortstermin zusammen: Die eigentliche Straße Zum Nonnhof müsse qualifiziert ausgebaut werden, aber der anschließende Bereich der Christophorusstraße könne ruhig ausgeklammert und später einen qualifizierten Ausbau erfahren. Die Gemeindeverwaltung blieb bei dem, was schon beim Ortstermin erklärt worden war: Es sei egal, welchen Namen die Straße an dieser Stelle trage, das Gesetz gebe vor, dass ein neutraler Beobachter erkennen müsse, dass es sich um zwei unterschiedliche Erschließungsbereiche handle, und das sei hier nicht der Fall. Der Gemeinde bleibe nur, beide Straßenstücke zusammenzufassen und beide qualifiziert auszubauen. Dem widersprach Elmar Holterhof von den Grünen: Für ihn stelle sich die Lage so dar, dass er den Nonnhof durchaus als eigenen Erschließungsbereich erkenne, auch wenn von dort weiter auf die Christophorusstraße gefahren werden könne. Ulrich Heinrich von der UWG fand: „Würde das Teilstück der Christophorusstraße auch ,Zum Nonnhof‘ heißen, würden wir hier nicht diskutieren. Das ist der Knackpunkt.“
Ein erster Antrag der Grünen wurde gestellt, nur das Teilstück mit dem Namen „Zum Nonnhof“ auszubauen und zu prüfen, ob das Teilstück der Christophorusstraße nicht separat betrachtet werden könne – zumal andere Bereiche der Christophorusstraße offenbar schon vor Jahren qualifiziert ausgebaut und somit nicht erneut abgerechnet werden können. Rüdiger Hüpper, Leiter der Bauverwaltung, hatte Bedenken: „Wenn wir das so machen und jemand das rechtlich überprüfen lässt, kann es sein, dass das Ganze überhaupt nicht abgerechnet werden kann und wir als Gemeinde auf den Kosten sitzenbleiben.“ Doch Robert Dornseifer (SPD) sah keine Notwendigkeit für einen sofortigen Beschluss. Er regte an, rechtlich prüfen zu lassen, ob der von den Grünen vorgeschlagene Weg nicht doch umsetzbar sei und in vier Wochen erneut darüber zu beraten. Dies fand die Mehrheit des Ausschusses, sodass die Anlieger der oberen Christophorusstraße noch Hoffnung auf eine Lösung in ihrem Sinn haben können. Was noch nicht näher thematisiert wurde, beim Ortstermin aber zu hören war: Eigentlich, so nicht nur ein Ausschussmitglied, wäre es sinnvoll, die gesamte Straßenbenennung in Angriff zu nehmen und den chaotischen Verlauf der Christophorusstraße durch Umbenennungen zu klären.