Olpe. Ein Angeklagter soll seinen Mitbewohner mit einem Wasserkocher verletzt haben. Vor Gericht scheint sich das Blatt vollständig zu wenden.

Im Gerichtsaal des Amtsgerichts Olpe gab es viele fragende Gesichter. Bereits mehrfach ließ sich der Kläger zum Verhandlungstermin nicht blicken. Ohne Anwesenheit des mutmaßlichen Geschädigten wendete sich das Blatt für den Angeklagten. Am Donnerstag musste sich ein Olper wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Siegen warf dem Angeklagten zunächst vor, seinen Mitbewohner aus Wut einen großen Wasserkocher auf den Fuß geworfen zu haben.

Rätsel um Wasserkocher

Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe und äußerte sich zum Tatablauf: „Ich bin um 18 Uhr von der Arbeit zurückgekommen. Als ich duschen gehen wollte, kam er mir hinterher. Er hat sich dabei mit dem Wasserkocher selbst verletzt“, so die Ausführungen des Olpers. Nachdem er in die Wohnung gekommen sei, sei ihm direkt das laute Telefonat seines Mitbewohners aufgefallen. In der Folge habe er ihn darum gebeten, damit nach seiner Dusche aufzuhören, doch der Zeuge habe zunächst nicht aufgehört. Auf dem Weg zur Dusche sei der Kläger im betrunkenen Zustand mit dem Fuß gegen einen auf dem Boden stehenden Wasserkocher gelaufen. „Er wollte mich mit dem zerbrochenen Glas schlagen, dann habe ich mich verteidigt“, schilderte der Angeklagte den weiteren Ablauf.

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Die zur Verfügung stehenden Bilder von seinen Verletzungen deckten sich mit den Aussagen des Zeugen, weshalb sowohl Richter Marian Weller als auch Staatsanwalt Markus Bender die ursprünglichen Aussagen des Klägers anzweifelten. „Die Geschichte korrespondiert mit den Lichtbildern“, fasste Bender zusammen. Nach kurzer Absprache entschied sich die Staatsanwaltschaft dazu, einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens zu beantragen. Der Richter kam dem Wunsch nach. „Ich habe nach Aktenlage Zweifel an den Aussagen des Zeugen“, betonte Weller.

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