Kreis Olpe. Die Olper Polizei hat einige Lasermessgeräte aus dem Verkehr gezogen. Grund sind fehlerhafte Messungen. Was das für Bußgeldbescheide bedeutet?
Wurden zahlreiche Bußgeldbescheide für zu schnelles Fahren im Kreis Olpe unberechtigter Weise ausgestellt? Dieser Frage geht zurzeit die Polizei NRW, Landesamt für Zentrale polizeiliche Dienste (LZPD NRW) nach. Grund dafür sind fehlerhafte Messungen mit dem Lasermessgerät TrueSpeed LTI 20-20, welches auch die Kreispolizeibehörde Olpe im Rahmen von Geschwindigkeitskontrollen im Einsatz hat.
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Wie Pressesprecher Thorsten Scheen auf Anfrage mitteilt, habe die Olper Polizei seit 2018 vier dieser Laserpistolen genutzt. „Wir haben die Lasermessgeräte vorsorglich aus dem Verkehr gezogen und zur Überprüfung geschickt“, so Scheen.
„Die genauen Hintergründe des möglichen Messfehlers sowie entsprechende Auswirkungen auf den Zertifizierungsstatus und die Eichung der Geräte sind noch nicht bekannt. Aufgrund der noch ausstehenden weiteren Prüfungen können wir derzeit noch nicht bewerten, ob es rechtlich relevante Auswirkungen auf laufende Bußgeldverfahren gibt.“
Alle Kreispolizeibehörden in NRW, darunter auch die in Olpe, seien am 9. Juli per Verfügung aufgefordert worden, auf den weiteren Einsatz dieser Geräte zu repressiven Zwecken zu verzichten. In einer Pressemitteilung der LZPD NRW heißt es: „Am 6. Juli ist das LZPD NRW im Auftrag des Herstellers darüber informiert worden, dass es bei dem Lasermessgerät TrueSpeed LTI 20-20 zu einem Fehler gekommen sei. Bei einer Überprüfung, die durch einen Sachverständigen und die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) durchgeführt wurde, soll es zu Messabweichungen gekommen sein. In NRW sind in 27 Kreispolizeibehörden 115 Lasermessgeräte dieses Typs im Einsatz. Insgesamt verfügt die Polizei NRW über 650 Lasermessgeräte.“
Bußgeldverfahren ruhend gestellt
Was passiert jetzt mit den Knöllchen, die anhand von Messungen mit der Laserpistole True Speed LTI 20-20 ausgestellt wurden? Können Bußgeldbescheide aus den vergangenen sechs Jahren juristisch angefochten werden? „Die genauen Hintergründe des möglichen Messfehlers sowie entsprechende Auswirkungen auf den Zertifizierungsstatus und die Eichung der Geräte sind noch nicht bekannt. Aufgrund der noch ausstehenden weiteren Prüfungen können wir derzeit noch nicht bewerten, ob es rechtlich relevante Auswirkungen auf laufende Bußgeldverfahren gibt“, erklärt Polizeipressesprecher Thorsten Scheen. So wurden die Bußgeldstellen über die Bezirksregierungen gebeten, ab sofort und bis auf Weiteres die entsprechenden Bußgeldverfahren ruhend zu stellen.
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Radarmessungen mittels Laserpistole durch die Olper Polizei werden weiterhin durchgeführt, wie Thorsten Scheen erklärt: „Wir haben weitere Lasermessgeräte anderer Hersteller im Einsatz.“