Kreis Olpe. Bei sommerlichen Temperaturen in den Ferien strömen etliche Besucher an die Talsperren. Doch es gibt klare Spielregeln – und zwar diese.

Die Sommerferien sind in vollem Gange, und so langsam spielt auch das Wetter mit. Kein Wunder, dass Freizeit- und Erholungssuchende die Nähe zum Wassers suchen. So sind auch Lister- und Biggesee besonders an heißen Tagen beliebte und stark frequentierte Ausflugsziele. Ausgewiesene Badestellen laden zur Erfrischung ein, es wird gesegelt und geangelt. Um allen ein unbeschwertes Freizeitvergnügen zu gewährleisten, gelten daher gewisse Spielregeln für alle, wie der Ruhrverband als Betreiber der beiden Talsperren in einer Mitteilung erklärt. Ein externer Kontrolldienst schaut regelmäßig nach dem Rechten. Grundsätzlich sind Zelten und Grillen verboten.

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Baden

Wer an einem heißen Sommertag Erfrischung sucht, der darf natürlich in Bigge und Lister springen – allerdings nur an ausgwiesenen Badestellen. Also beispielsweise am Schütgenhof in Attendorn oder an der Kalberschnacke in Drolshagen. Darauf weist Andreas Stötzel, Betriebsstellenleiter des Ruhrverbandes für Bigge und Lister, im Gespräch mit dieser Redaktion hin. „Das Baden ist eine große Gefahr, vor allem dann, wenn man die Örtlichkeiten nicht kennt. Häufig sind die Uferbeschaffenheiten nicht zu erkennen, scharfe Felskanten können gefährlich werden“, warnt er.

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Vermeidung von Waldbränden:

Gerade an sonnigen Tagen bieten die Wälder rund um die Talsperren des Ruhrverbands Schatten. Die Wälder sind im Sommer aber auch einer extremen Waldbrandgefahr ausgesetzt. Deshalb ist es wichtig, dass Erholungssuchende das bestehende Grill- und Lagerfeuerverbot unbedingt beachten. „Schon geringer Funkenflug kann auf trockenen Böden und ausgetrocknetem Holz verheerende Folgen haben. Außerdem ist darauf zu achten, dass der Wald nicht durch brennende Gegenstände gefährdet wird. Das Feuerverbot gilt insbesondere auch für die Uferbereiche und Uferstreifen der Talsperren“, teilt der Ruhrverband in der Mitteilung mit. Wer verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann.

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Entsorgung von Abfällen:

Im Sommer ist das Müllproblem rund um die Talsperren besonders groß. Herumliegende Essensreste, Plastiktüten, Flaschen und Co. verschandeln nicht nur die Natur, sondern verschmutzen auch unsere Gewässer. Das Wegwerfen von Müll ist auch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. „Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch kostenintensiv für uns“, betont Stötzel. Der Ruhrverband appelliert an alle Besucherinnen und Besucher der Talsperren, sich rücksichtsvoll zu verhalten und alles Mitgebrachte wieder mit nach Hause zu nehmen. Ebenfalls ärgerlich seien Vandalismus-Schäden, so Stötzel.

Tiere bleiben an Land

Ob Pferd, Katze oder Hund: Tiere dürfen in Bigge- und Listersee nicht baden. Das geht aus der Freizeitordnung des Ruhrverbandes hervor. Vor allem Hundebesitzer sollten sich daran halten, denn an der grassierenden Krebspest können sich die Vierbeiner anstecken. „Uns ist bewusst, dass gerade im Sommer – wenn es heiß ist – das Badeverbot für Hunde im hohen Maße missachtet wird. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Ordnungswidrigkeit und diese kann entsprechend geahndet werden“, erklärt Britta Bald, stellvertretende Pressesprecherin vom Ruhrverband. Sie appelliert an den gesunden Menschenverstand: Man müsse wissen, dass in unseren heimischen Talsperren Trinkwasser für 4,6 Millionen Menschen gespeichert wird.

Freizeitordnung beachten!

Freizeitordnung beachten: Beim Rudern, Paddeln, Tauchen, Surfen, Segeln und Baden ist neben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Freizeitordnung des Ruhrverbands für die Talsperren zu beachten, die im Internet unter www.ruhrverband.de/sport-freizeit/freizeitordnung abrufbar ist. Auch Hinweisschilder an den Talsperren informieren über die geltenden Regeln.

Vogelschutzgebiet Gilberginsel

Durch Bojenketten markiert ist der Bereich rund um das Naturschutzgebiet Gilberginsel in unmittelbarer Nähe zur Waldenburger Bucht in Attendorn. Hier gilt ein umfassendes Betretungs- und Befahrungsverbot. Darauf weisen auch entsprechende Schilder auf den Rad- und Gehwegen entlang des Sees hin. Auch hier gilt: Verstöße werden teuer!